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   LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05   

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https://dejure.org/2005,22137
LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05 (https://dejure.org/2005,22137)
LG Köln, Entscheidung vom 17.11.2005 - 31 O 534/05 (https://dejure.org/2005,22137)
LG Köln, Entscheidung vom 17. November 2005 - 31 O 534/05 (https://dejure.org/2005,22137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 18.12.2003 - 3 U 117/03

    Markenrechtsverstoß durch Verwendung einer Website mit Firmenkurzbezeichnung als

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05
    Eine solche kann nicht ohne weiteres deswegen angenommen werden, weil die Bezeichnung einen mit einem fremden Kennzeichen übereinstimmenden Bestandteil enthält (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003, 3 U 117/03 - AWD-Aussteiger).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01

    weltonline. de

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05
    Der Beklagte beruft sich hierzu auf die Entscheidung "Weltonline" des BGH (Urteil vom 02.12.2004, WRP 2005, 893 ff.).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2005 - 31 O 534/05
    Deswegen kann gegen die bloße Registrierung grundsätzlich nicht aus den §§ 14, 15 MarkenG sondern allenfalls aus der Vorschrift des § 12 BGB vorgegangen werden, die auch gegenüber einem bloßen Handeln im privaten Verkehr schützen kann (vgl. nur BGH, GRUR 2002, 622 ff., 624 - Shell.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., nach § 15, Rz 79, 102; Harte-Bavendamm/Omsels, UWG, § 4 Nr. 10, Rz 72; Gloy/Loschelder/Schulte-Beckhausen, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 29, Rz 41).
  • OLG Naumburg, 03.09.2010 - 10 U 53/09

    "SUPERillu"

    Das ist allerdings problematisch, weil bei der Verwendung eines Zeichens als Werktitel - darin liegt die Benutzungshandlung der Beklagten - regelmäßig gerade nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Verkehr den Werktitel als einen betrieblichen Herkunftsnachweis versteht (Ströbele/Hacker, 9. Aufl., § 5 MarkenG, Rn. 69; § 14 MarkenG, Rn. 144), so dass es an einem von § 14 Abs. 2 MarkenG vorausgesetzten markenmäßigen Gebrauch regelmäßig fehlt (BGH GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; LG Köln GRUR-RR 2006, 372, 373 - Quaktie.de; Ingerl/Rohnke, 2. Aufl., § 14 MarkenG, Rn. 112; Ströbele/Hacker a. a. O.).
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