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   LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13   

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LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13 (https://dejure.org/2014,82865)
LG Köln, Entscheidung vom 17.07.2014 - 31 O 549/13 (https://dejure.org/2014,82865)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 31 O 549/13 (https://dejure.org/2014,82865)
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  • EuGH, 19.04.2007 - C-381/05

    VERGLEICHENDE WERBUNG ZWISCHEN PRODUKTEN OHNE URSPRUNGSBEZEICHNUNG UND PRODUKTEN

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Mitbewerber sind Unternehmen, die substituierbare Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten; von einem gewissen Grad der Substitution kann ausgegangen werden, wenn Waren in gewisser Weise gleichen Bedürfnissen dienen können (EuGH GRUR 2007, 511 - De Landtsheer/Comité Interprofessionnel).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04

    Saugeinlagen

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2002, 72 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie; GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein; BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2002, 72 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie; GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein; BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Er legt ein derartiges Verständnis nahe (vgl. dazu auch BGH GRUR 2012, 74 - Coaching-Newsletter).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 89/99

    Preisgegenüberstellung im Schaufenster

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2002, 72 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie; GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein; BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Vergleichende Werbung liegt daher schon dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nimmt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2009, 756 - L'Oréal/Bellure, m.w.N.; BGHZ 158, 26 - Genealogie der Düfte; GRUR 2008, 628 - Imitationswerbung).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2002, 72 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie; GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein; BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 169/04

    Imitationswerbung

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Vergleichende Werbung liegt daher schon dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nimmt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2009, 756 - L'Oréal/Bellure, m.w.N.; BGHZ 158, 26 - Genealogie der Düfte; GRUR 2008, 628 - Imitationswerbung).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Herabsetzend im Sinne von § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2002, 72 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; GRUR 2002, 633 - Hormonersatztherapie; GRUR 2008, 443 - Saugeinlagen; zur wettbewerbswidrigen pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber vgl. BGH GRUR 2002, 828 - Lottoschein; BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01

    Genealogie der Düfte

    Auszug aus LG Köln, 17.07.2014 - 31 O 549/13
    Vergleichende Werbung liegt daher schon dann vor, wenn eine Äußerung - auch nur mittelbar - auf einen Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen Bezug nimmt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 2009, 756 - L'Oréal/Bellure, m.w.N.; BGHZ 158, 26 - Genealogie der Düfte; GRUR 2008, 628 - Imitationswerbung).
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