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   LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08   

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LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 31 O 599/08 (https://dejure.org/2009,8353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines Online-Glücksspielangebots einer juristischen Person nach dem Recht von Gibraltar in deutscher Sprache; Rechtliche Ausgestaltung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ...

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • kanzlei.biz

    Deutschsprachiges Glücksspiel aus dem Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG
    Das Verbot für Glücksspielwerbung im Internet ist verfassungsgemäß

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verbot von Online-Glücksspielen durch Glücksspielstaatsvertrag gerechtfertigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundrecht der Berufsfreiheit steht Verbot von Online-Glücksspielen nicht entgegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Die Neuregelung des Glücksspielrechts im GlüStV genügt nach Auffassung der Kammer in vollem Umfang den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01) für die Rechtfertigung eines staatlichen Monopols für Sportwetten aufgestellt hat, und die analog auch für eine die Berufsfreiheit im Sinne einer objektiven Berufswahleinschränkung berührende Regelung des Glücksspielrechts, wie sie der GlüStV vornimmt, gelten.

    Der zentralen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, nämlich der konsequenten Ausrichtung der Gesamtregelung am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und Spielleidenschaft im Sinne einer aktiven Suchtprävention (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, insbesondere Rn. 98 ff., 118 ff., 126, 149), hat der Gesetzgeber in vielfacher Hinsicht Rechnung getragen.

    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 - "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Das Argument der Beklagten, ein Verbot von Online-Glücksspielen führe lediglich dazu, dass die Spielinteressenten auf illegale Angebote auswichen, kann - die Richtigkeit der Behauptung unterstellt - ebenfalls keine Verpflichtung des Gesetzgebers begründen, den nach seiner Einschätzung gebotenen Schutzstandard zu verringern (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 66 m.w.Nw.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • VG Wiesbaden, 26.02.2009 - 5 L 102/09

    Untersagung der Sportwetten-Vermittlung in Hessen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

    Vielmehr kommt es allein auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glücksspielrechts an (ebenso BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 -, Rn. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 78 ff., VG Wiesbaden Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Unabhängig von der Frage, ob andere Angebote wie Spielautomaten im öffentlichen Raum ein noch höheres Suchtpotential aufweisen, sind aus suchtpräventiver Sicht auch die Möglichkeit, unmittelbar von zu Hause aus zu spielen, verbunden mit der daraus resultierenden mangelnden sozialen Kontrolle und der geradezu grenzenlosen Vielfalt des Angebots zu nennen, die das Angebot von Online-Glücksspielen als besonders gefährlich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 139 und Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Z in der Rechtssache C-42/07 - "Liga Portuguesa" -, Rn. 266 ff.).

    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen insoweit denen des Grundgesetzes (BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 144; BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 - "Oddset", Rn. 24).

    Die Beklagten können sich nicht auf die Ausführungen des BGH in der "Oddset"-Entscheidung (Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 207/05 -, Rn. 28) stützen.

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Auch in dem von den Beklagten angeführten Urteil vom 10.03.2009 (C-169/07 "Hartlauer") ist der EuGH von einer Einschätzungsprärogative des nationalen Gesetzgebers ausgegangen (Rn. 53).
  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08
    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Im Hinblick auf die überragende Bedeutung der mit der Regelung verfolgten Gemeinwohlziele hat die Kammer schließlich auch keine Zweifel daran, dass die Regelungen des GlüStV und des § 284 BGB verhältnismäßig im engeren Sinne sind (im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 23 ff., 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08 - und vom 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08 - OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 -, Rn. 60 ff.; VG Wiesbaden, Beschluss vom 26.02.2009 - 5 L 102/09 -, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Dass die Erfahrung und Auffassungsgabe des Spielers, insbesondere die Fähigkeit, an Hand der ihm bekannten aufgedeckten Karten und aus dem Verhalten der Mitspieler mit einer gewissen Erfolgswahrscheinlichkeit auf deren Karten zu schließen, einen Einfluss auf den Spielerfolg haben, ändert nichts daran, dass beim Pokern das Zufallselement im Vordergrund steht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.8 -, Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -, Rn. 14 jeweils m.w.Nw.).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2009 - 31 O 599/08
    Aus den hiergegen von den Beklagten und Stimmen in der Literatur (etwa Reichert/Winkelmüller, EuZW 2007, 214) angeführten Entscheidungen des EuGH, insbesondere dem Urteil vom 06.03.2007 (C-338/04, 359/04, 360/04 "Placanica") ergibt sich weder eine Pflicht des nationalen Gesetzgebers, sämtliche Bereiche des Glücksspielrechts kohärent zu regeln, noch eine Berechtigung der nationalen Gerichte, Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahmen an Hand eines strengeren als dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehenen Maßstabs zu überprüfen.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Köln, ZfWG 2009, 311).
  • LG Köln, 22.10.2009 - 31 O 552/08

    Hinweis eines Glücksspielanbieters in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur

    (vgl. BVerfG, Urteil v. 28.03.2006, Az: 1 BvR 1054/01, Rn 139; BVerfG, Beschluss v. 14.10.2008, 1 BvR 928/08, Rn. 40, 48, 59; Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot in der Rechtssache C- 42/07 "Liga Portuguesa", Rn. 266 ff.; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az. 31 O 599/08) Bestätigt wird das Ziel der Suchtprävention durch die weiteren im GlüStV geregelten Beschränkungen (vgl. §§ 4 Abs. 3, 5 - 11 und 21 GlüStV) und die in § 1 GlüStV normierten Zielsetzungen.

    Es kommt alleine auf die kohärente Regelung des vom GlüStV normierten Bereichs des Glückspielrechts an (BVerfG, Beschluss v. 20.03.2009, Az. 1 BvR 2410/08, Rn. 17; LG Köln, Urteil v. 09.07.2009, Az.: 31 O 599/08 m.w.N.) Der EuGH hat wiederholt die Systematik und Kohärenz nur bezüglich einer einzelnen Regelung überprüft.

  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.
  • LG Köln, 25.02.2010 - 31 O 717/09

    Angebot von Glücksspielen im Internet bei nachempfundenen typischen

    Urteil Az. 31 O 599/08.

    Das Urteil ist hinsichtlich der Ziffern 1., 3. und 4. gegen Sicherheitsleistung ∗ http://openjur.de/u/141094.html (= openJur 2011, 69088).

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