Rechtsprechung
   LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5046
LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
LG Köln, Entscheidung vom 08.10.2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
LG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 31 O 605/04 SH II (https://dejure.org/2009,5046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Geolocation durch IP-Adresse

  • JurPC

    Ordnungsgeldverhängung nach Verstoß gegen Verbot des Bewerbens von Glücksspielen/Sportwetten

  • aufrecht.de

    Zwangsgeld wegen wettbewerbswidrigem Verstoß gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Anbietens oder Bewerbens von Glückspielen und Sportwetten im Internet ohne behördliche Erlaubnis; Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung gegen eine Untersagung

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Unterlassungstitel kostet Anbieter 200.000,00 EUR

  • kanzlei.biz

    Verstoß gegen Unterlassungstitel kostet Anbieter 200.000,00 €

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 UWG; 5, 6 GlüStV
    Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 EUR wegen verbotener Werbung für Glückspiel

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Lokalisierung mittels IP und Aussperrung deutscher Nutzer

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verstoß gegen Unterlassungsgebot bei Online-Reklame für Glücksspiele

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beschränkung von Glücksspiel-Werbung durch IP-Lokalisation

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.01.2009 - 6 W 40/08

    Vollstreckung einer einstweiligen Verbotsverfügung

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Die gegen den Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde wies das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 30.01.2009 (6 W 40/08) zurück.

    Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung (BGH, NJW 1987, 2356 ff.; OLG Köln, Beschluss v. 30.01.2009, 6 W 40/08) nur dann, wenn sich die Vollstreckung aus dem Titel als rechtsmissbräuchlich erweist.

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Eine hinreichende Bestimmtheit der Androhung hätte zumindest der ergänzenden Angabe bedurft, dass die Ersatzordnungshaft gegen die Schuldnerin als juristische Person an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist (vgl. BGH NJW 1992, 749 ff. - "Fachliche Empfehlung II").
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04
    Die dagegen gerichtete Berufung der Schuldnerin wies das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 14.09.2007 (6 U 63/06) zurück.
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 W 124/09

    Vollstreckung des Verbots des Angebots von Sportwetten über das Internet

    1.) Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.10.2009 - 31 O 605/04 SH II - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:.

    Die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das in dem Urteil des Landgerichts vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - ausgesprochene Unterlassungsgebot zu einem Ordnungsgeld von.

    Nachdem der Schuldnerin durch vorläufig vollstreckbares Urteil des Landgerichts Köln vom 2.2.2006 - 31 O 605/04 - untersagt worden war, in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele und/oder Sportwetten in einer bestimmten Form anzubieten und/oder zu bewerben, ist gegen sie und ihren früheren Direktor T. C. in einem ersten Vollstreckungsverfahren ein Ordnungsgeld von 150.000 EUR mit der Begründung festgesetzt worden, die Schuldnerin bewerbe im Internet die von ihr angebotenen Sportwetten weiterhin auch in Deutschland.

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11

    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12314
LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
LG Köln, Entscheidung vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2006,12314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Sportwetten nur mit inländischer Glücksspiel-Lizenz erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten nur mit inländischer Glücksspiel-Lizenz erlaubt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2643/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 und hinsichtlich des Klageantrages zu 1.2.

    Insoweit berufen sich die Beklagten auf die Vorgreiflichkeit einer bevorstehenden Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04, bei der es um die Vereinbarkeit des Genehmigungserfordernisses für die Vermittlung von Sportwetten an private Sportwettenanbieter mit Art. 12 GG gehe.

    Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Kammer kein Anlaß, dem hilfsweise gestellten Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des BVerfG in der Rechtssache 1 BvR 2643/04 nachzukommen.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Soweit der BGH in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff.) eine andere Auffassung vertreten habe, bedürfe dies der Überprüfung.

    Insoweit kommt es nicht auf die uneinheitliche Rechtsprechung deutscher erstinstanzlicher Straf- und/oder Verwaltungsgerichte zur Verfassungskonformität des § 284 StGB an, sondern auf die eindeutige höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zu Konstellationen der vorliegenden Art in der Entscheidung "Schöner Wetten" (NJW 2004, 2158 ff).

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Es entspricht praktisch einhelliger Auffassung und wurde auch von der Kammer stets so gesehen, daß auch Sportwetten unter den Begriff des Glücksspiels im Sinne dieser Vorschrift fallen, weil ihr Wesen darin besteht, daß die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Kenntnissen und Fähigkeiten der Spieler, sondern hauptsächlich von dem ihrer Einwirkungsmöglichkeit entzogenen Zufall abhängt (vgl. nur BGH, NStZ 2003, 372 f. sowie BGH a.a.O. Sportwetten m. w. N.).

    Als Veranstalter im Sinne der §§ 284, 287 StGB ist jeder anzusehen, der verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glückspiels schafft und der Bevölkerung auf diese Weise den Abschluß von Spielverträgen ermöglicht (vgl. BGH, NStZ 2003, 372, 374; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 284, Rz 11, § 287, Rz 1b; Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 284, Rz 11).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).

    Selbst wenn die landesrechtlichen Vorschriften über die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen nicht mit Artikel 46 und 49 EG vereinbar sein sollten... wäre deshalb die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet für inländische Teilnehmer nicht erlaubnisfrei zulässig (vgl. BGH GRUR 2002 636 Sportwetten; A.A. - in einem Eilverfahren - VGH Kassel, GewAarch 2004, 153).".

  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Sportwettvermittlung -

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05, Anlagen CBH 34 und 35) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sofortige Vollziehung

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Das BVerfG hat im übrigen in zwei weiteren Entscheidungen vom 27.09.2005 (1 BvR 757/05; 1 BvR 789/05, Anlagen CBH 34 und 35) ausgeführt, für den Fall, dass der Gesetzgeber ein präventives Kontrollregime für die Tätigkeit des Wettvermittelns vorsehe, seien Gewerbetreibende jedenfalls gehalten, sich zunächst bei der zuständigen Behörde um die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu bemühen und ggf. den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg zu beschreiten, um etwaige Zweifel an der Europarechtskonformität der Genehmigungsvorschriften klären zu lassen.
  • VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05
    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Soweit die Beklagten sich auf ein absolutes Schutzhindernis der Klagemarke nach § 8 Abs. 2 MarkenG berufen, hat dies vorliegend außer Betracht zu bleiben, weil im Verletzungsprozeß von der Schutzfähigkeit eingetragener Marken jedenfalls dann bindend auszugehen ist, wenn und solange das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen noch in einem insoweit vorrangigen Löschungsverfahren zur Überprüfung gestellt werden kann (vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1041 f.).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 131/03

    Bookmaker's Permit

    Auszug aus LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04
    Sie sieht sich insoweit in vollständiger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH vor und nach der Gambelli-Entscheidung (vgl. BGH GRUR 2002, 636 ff. - Sportwetten einerseits und BGH NJW, 2158 ff. - Schöner Wetten andererseits) sowie der nahezu einhelligen instanzgerichtlichen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Hamburg MMR 2004, 752; OLG München, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 09.12.2005, 6 U 91/05).
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 605/04 - teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu 2 und 3).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09

    Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten

    Auf Klage der Beklagten wurde den Klägern mit Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Februar 2006 - 31 O 605/04 - untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland Glücksspiele und/oder Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben sowie verschiedene Bezeichnungen mit dem Bestandteil "Supertoto" zu verwenden.

    Im vorliegenden Verfahren haben die Kläger begehrt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. September 2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Februar 2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären.

  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

    Durch Urteil vom 02.02.2006 verurteilte die 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln in dem Rechtsstreit 31 O 605/04 die Klägerin auf Antrag der Beklagten zu 2) es zu unterlassen, "ohne behördliche Erlaubnis Glücksspiele und /oder Sportwetten über das Internet anzubieten und/oder zu bewerben".

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Urteilsbegründung (Az. 31 O 605/04, Anlage K 1, weißer Ordner) Bezug genommen.

  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
    Auf die Klage der Beklagten ist den Klägern mit Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt worden, in der Bundesrepublik Deutschland im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Glücksspiele und/oder Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis anzubieten und/ oder zu bewerben.

    Die Kläger beantragen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - für unzulässig zu erklären, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - und aus dem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - einstweilen, notfalls gegen Sicherheitsleistung, einzustellen.

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Rechtsprechung
   LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20970
LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2008,20970)
LG Köln, Entscheidung vom 11.09.2008 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2008,20970)
LG Köln, Entscheidung vom 11. September 2008 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2008,20970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 572, 793 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen Gemeinschaftsrecht bei Weitergeltung der bisherigen Rechtslage; Ausrichtung des staatlichen Wettangebots an der Begrenzung der Wettleidenschaft und Spielsucht; Europarechtskonformität der praktizierten Rechtslage hinsichtlich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Zur näheren Begründung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Köln in seinem Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (Anlage CBH 3, dort S. 13-15) verwiesen.

    Die Kammer teilt weiter die mit Urteil vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (dort S. 11 f.) geäußerte Ansicht des OLG Köln, dass für die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht auf die gesetzliche Regelung, sondern auf die tatsächliche Handhabung abzustellen ist und die Vorgaben der Art. 43, 49 EGV in Folge der tatsächlichen konsequenten Ausrichtung des staatlichen Wettangebots an der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Begrenzung der Spielsucht (konkrete Anhaltspunkte für die mangelnde Umsetzung der Maßnahmenkataloge tragen die Schuldner nicht vor) erfüllt sind.

    a) Auf Grund dieser Entscheidung ist entgegen der Ansicht der Schuldner nicht evident, dass der gerichtliche Unterlassungstitel des LG Köln vom 02.02.2006 - 31 O 605/04 - (Anlage CBH 4) in der Fassung des Urteils des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - (Anlage CBH 3) zu Unrecht ergangen ist.

    Die Kammer hält des Weiteren an ihrer Auffassung fest, dass der gerichtliche Unterlassungstitel bereits seit Verkündung des Urteils des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 - vorläufig vollstreckbar war.

    Hierzu zählt insbesondere das Urteil des OLG Köln vom 14.09.2007 - 6 U 63/06 -, mit dem die Berufung der Schuldner gegen den landgerichtlichen Unterlassungstitel zurückgewiesen worden ist.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Entsprechendes gilt nach Sinn und Zweck des § 79 BVerfGG, wenn die in Rede stehende Entscheidung auf der Auslegung einer vom BVerfG für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärten Norm beruht (vgl. BVerfGE 115, 51, 65 f.).

    § 79 BVerfGG ist insoweit der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des BVerfG grundsätzlich keine Auswirkungen auf unanfechtbar gewordene fehlerhafte Entscheidungen der öffentlichen Gewalt haben soll, dass aber für die Zukunft die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidungen ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 115, 51, 62 f.; 20, 230, 236; Lechner/Zuck, 5. Auflage, § 79 BVerfGG Rn. 3).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - (WM 2006, 1646 f.) darauf verwiesen, dass die verfassungsrechtlichen Aussagen in seinem Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - gleichermaßen auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen zutreffen.

    Dies lässt sich nach Ansicht der Kammer implizit auch dem Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 (GRUR 2006, 688 ff. - "Oddset") entnehmen, da das - ebenfalls an das Gemeinschaftsrecht gebundene - höchstrichterliche Gericht keine europarechtlichen Bedenken hinsichtlich der zeitlich begrenzten Weitergeltung der für unvereinbar mit dem GG erklärten Rechtslage nach Maßgabe bestimmter Handhabungsvorgaben gehegt hat.

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Insoweit hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - (WM 2006, 1646 f.) darauf verwiesen, dass die verfassungsrechtlichen Aussagen in seinem Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - gleichermaßen auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen zutreffen.
  • LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Zur Begründung wird auf das am heutigen Tag gegen die hiesigen Schuldner und dortigen Kläger ergangene Urteil der Kammer - 31 O 209/08 - Bezug genommen, in dem die Kammer ausgeführt hat:.
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    Die Entscheidung des BGH vom 14.02.2008 (ZfWG 2008, 115 ff.) steht der Bewertung der praktizierten Rechtslage während der Übergangszeit als europarechtskonform nach Auffassung der Kammer ebenfalls nicht entgegen.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
    § 79 BVerfGG ist insoweit der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des BVerfG grundsätzlich keine Auswirkungen auf unanfechtbar gewordene fehlerhafte Entscheidungen der öffentlichen Gewalt haben soll, dass aber für die Zukunft die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung der verfassungswidrigen Entscheidungen ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 115, 51, 62 f.; 20, 230, 236; Lechner/Zuck, 5. Auflage, § 79 BVerfGG Rn. 3).
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   LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04 SH I   

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LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04 SH I (https://dejure.org/2008,31323)
LG Köln, Entscheidung vom 19.03.2008 - 31 O 605/04 SH I (https://dejure.org/2008,31323)
LG Köln, Entscheidung vom 19. März 2008 - 31 O 605/04 SH I (https://dejure.org/2008,31323)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04
    Eine hinreichende Bestimmtheit der Androhung hätte zumindest der ergänzenden Angabe bedurft, dass die Ersatzordnungshaft gegen die Schuldnerin zu 1. als juristischer Person an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollziehen ist (vgl. BGH NJW 1992, 749, 750 - "Fachliche Empfehlung H" ); ein solcher Hinweis findet sich im erstinstanzlichen Urteil nicht.
  • OLG Frankfurt, 20.02.1989 - 6 W 145/88

    Sicherheitsleistung; Abwendung der Vollstreckung; Vollstreckbarkeit; Festsetzung

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04
    Wegen jener Verstöße, der Schuldner vor dem vorübergehenden Wegfall der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Titels in Folge der Sicherheitsleistung der Schuldner kann die Gläubigerin, nachdem sie durch eigene Sicherheitsleistung die vorläufige Vollstreckbarkeit wieder hergestellt hat, die Vollstreckung weiter betreiben (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 124).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 11 W 31/02

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung eines für vorläufig

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04
    Bei einem vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteil ist der darin enthaltene Tenor bereits ab Verkündung des Urteils zu beachten (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2003, 176).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2008 - 31 O 605/04
    Die dagegen gerichtete Berufung der Schuldner wies das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 14.09.2007 (6 U 63/06) zurück.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 22.02.2010 - 31 O 605/04   

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https://dejure.org/2010,37584
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LG Köln, Entscheidung vom 22.02.2010 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2010,37584)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 31 O 605/04 (https://dejure.org/2010,37584)
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