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   LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11   

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https://dejure.org/2012,31909
LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11 (https://dejure.org/2012,31909)
LG Köln, Entscheidung vom 19.04.2012 - 31 O 633/11 (https://dejure.org/2012,31909)
LG Köln, Entscheidung vom 19. April 2012 - 31 O 633/11 (https://dejure.org/2012,31909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prospektwerbung ist nicht wettbewerbswidrig, wenn der Zusatz "e. K." fehlt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.01.2012 - 6 W 3/12

    Anforderungen an die Angaben zur Identität und Anschrift eines werbenden

    Auszug aus LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11
    Dies ergibt sich auch daraus, dass die Norm die Angabe der Rechtsform - anders als z.B. § 5 TMG - nicht ausdrücklich fordert (so auch die Kammer im Beschluss vom 15.12.2011 und 30.12.2011, Az. 31 O 752/11, bestätigt durch das OLG Köln, Beschluss vom 09.01.2012, Az. 6 W 3/12).
  • OLG München, 31.03.2011 - 6 U 3517/10

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen von Unternehmensangaben in der

    Auszug aus LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11
    Ein gleicher Sachverhalt lag dem Urteil des OLG München vom 31.03.2011 (Az. 6 U 3517/10) zugrunde.
  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 2357/11

    Wettbewerbsverstoß: Pflicht zur Angabe der vollständigen Firmierung in der

    Auszug aus LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11
    Eine Aufforderung zum Kauf liegt danach vor, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch im Zusammenhang mit einer tatsächlichen Möglichkeit steht, das Produkt zu kaufen (OLG München, Urteil vom 20.10.2011, Az. 29 U 2357/11, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 4 W 66/11

    Voraussetzungen der Informationspflicht gem. § 5a UWG

    Auszug aus LG Köln, 19.04.2012 - 31 O 633/11
    Soweit der Kläger eine Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 11.08.2011, Az. 4 W 66/11) für seine Auffassung, die Rechtsform des Unternehmens müsse zu dessen Identitätsangabe stets aufgeführt werden, anführt, ist zu beachten, dass Gegenstand dieses Urteils eine Sachverhaltskonstellation war, in der der Anbieter weder seine eigene Identität noch Anschrift angegeben hatte, sondern nur die Anschriften von fünf Filialen, in denen die angebotenen Waren bezogen werden konnten.
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 86/12

    Kaufappell ohne Rechtsformzusatz

    Die Berufung des Klägers gegen das am 19.04.2012 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 633/11 - wird zurückgewiesen.
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