Rechtsprechung
LG Köln, 21.06.2012 - 31 O 767/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Reklamehafte Anpreisung von Zahnarzt-Leistungen auf einem Gutscheinportal ist unlauter
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur unzulässigen Werbung für eine Zahnarztpraxis durch Teilnahme an der Werbeplattform Groupon
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung wegen reklamehafter Werbung eines Zahnarztes
- bzaek.de
Werbung mit dem Angebot deutlicher rabattierter (zahn-)ärztlicher Leistungen bzw. Festpreise auf einer Internetplattform
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsordnung § 15 der Zahnärztekammer Nordrhein
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung wegen reklamehafter Werbung eines Zahnarztes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung eines Zahnarztes
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Arzt darf mit seinen Leistung nicht bei Groupon mit Rabatt werben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unzulässige Werbung eines Zahnarztes mit Internetgutscheinen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahnarzt darf nicht mit einem "Deal" für Bleaching unter Gewährung hoher Rabatte werben
- zm-online.de (Pressebericht, 06.08.2012)
Kammer Nordrhein erfolgreich gegen Groupon-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übertriebenes Anpreisen von Arztleistung auf GROUPON wettbewerbswidrig
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Mediziner und Groupon: Reklamehaftes Anpreisen von ärztlichen Leistungen verstößt gegen das Berufsrecht!
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Übertriebene Werbung für Arztleistung bei GROUPON wettbewerbswidrig
- dopatka.eu (Kurzinformation)
GROUPON-Deal für Zahnaufhellung wettbewerbswidrig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
Auszug aus LG Köln, 21.06.2012 - 31 O 767/11
Anders als bei den schlichten Verlosungskarten, um die es im Fall des Bundesverfassungsgerichts vom 1.6.2011 (1 BvR 233/10, 1 BvR 235/10) ging, wird hier durch die Anzeige, wie viele "Deals" schon verkauft sind und wie viele nur noch übrig sind, aufdringlich und mit einem gewissen Druck und zudem übermäßig anpreisend ("strahlendes Lächeln, Sicherheit im Alltag und Flirt") geworben.
- OLG Frankfurt, 21.07.2016 - 6 U 136/15
Wettbewerbsverstoß durch Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen zum …
Das OLG München (Urteil vom 07.03.2013 - 29 U 3359/12 = BeckRS 2015, 03056) sowie das Landgericht Köln (Urteile vom 21.06.2012, Az. 31 O 25/12 und 31 O 767/11 = ZMGR 2012, 362) haben bereits ausdrücklich festgestellt, dass Festpreisangebote für kosmetische Zahnreinigungen gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ verstoßen. - KG, 09.08.2013 - 5 U 88/12
Zahnarztwerbung über das Internetportal Groupon - aber nicht mit Rabatten und zu …
bb) Das LG Hamburg (GRUR-RR 2012, 257) und das LG Köln (Urteil vom 21. Juni 2012, 31 O 767/11) haben in vergleichbaren Fällen die Unlauterkeit der Werbung aufgrund des insgesamt anpreisenden Charakters der Werbung bejaht.