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   LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04   

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https://dejure.org/2005,27546
LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04 (https://dejure.org/2005,27546)
LG Köln, Entscheidung vom 29.12.2005 - 31 O 792/04 (https://dejure.org/2005,27546)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 31 O 792/04 (https://dejure.org/2005,27546)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04
    Unter diesem Aspekt handelt unlauter, wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Produkt in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles Erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH, Urt. v. 24.03.2005 - I ZR 131/02 - Handtuchklemmen; BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett; GRUR 2003, 356, 357 - Präzisionsmeßgeräte; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4, Rz 9.24, 9.41 ff.).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04
    Unter diesem Aspekt handelt unlauter, wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Produkt in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles Erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH, Urt. v. 24.03.2005 - I ZR 131/02 - Handtuchklemmen; BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett; GRUR 2003, 356, 357 - Präzisionsmeßgeräte; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4, Rz 9.24, 9.41 ff.).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04
    Unter diesem Aspekt handelt unlauter, wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine betriebliche Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und dieses Produkt in den Verkehr bringt, ohne dass er im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles Erforderliche getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs möglichst auszuschließen (vgl. nur BGH, Urt. v. 24.03.2005 - I ZR 131/02 - Handtuchklemmen; BGH, GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2004, 941, 943 - Metallbett; GRUR 2003, 356, 357 - Präzisionsmeßgeräte; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4, Rz 9.24, 9.41 ff.).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus LG Köln, 29.12.2005 - 31 O 792/04
    Desweiteren scheide eine betriebliche Herkunftstäuschung auch deswegen aus, weil - so argumentiert die Beklagte unter Berufung auf die "Vienetta"-Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 443 ff.) - sich die angesprochenen Verkehrskreise - gerade im Hinblick auf die Häufigkeit von Landschaften und Tierabbildungen als Verpackungsgestaltung - nicht an der äußeren Produktverpackung, sondern lediglich an der Produktbezeichnung sowie dem deutlich, auf ihren Produkten sogar zweifach hervorgehobenen Firmenlogo orientieren würden.
  • OLG Köln, 14.07.2006 - 6 U 34/06

    Untersagung der Herstellung und Verbreitung einer Knoblauchwurst wegen Gefahr der

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.12.2005 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 792/04 - wird zurückgewiesen.
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