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   OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11   

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https://dejure.org/2011,31873
OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 (https://dejure.org/2011,31873)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 (https://dejure.org/2011,31873)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 (https://dejure.org/2011,31873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Strafbarkeit gemäß § 113 III StGB setzt die Rechtsmäßigkeit der polizeilichen Handlung voraus

Papierfundstellen

  • StV 2011, 678
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen

    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (siehe OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11, juris Rn. 6, StV 2011, 678; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2016 - III-3 RVs 11/16, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 08.12.2008 - 5St RR 233/08, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der

    Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB unrechtmäßig macht (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 -, BeckRS 2011, 19407; KG, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW 1991, 580; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Das wird angenommen für Konstellationen, in welchen der Grund für die Personalienfeststellung für den Betroffenen offensichtlich ist oder die Belehrung den Zweck der Maßnahme gefährden würde (vgl. KG StraFo 2019; 460; OLG Hamm, NStZ 2013, 62 [63 f.); OLG Celle BeckRS 2011, 19407; KG NJW 2002, 3789 ).
  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung

    Hierzu ist es nötig, die Diensthandlung nicht nur ihrer Art nach zu benennen, sondern auch Feststellungen zum Zweck, zur Ausführung und den Begleitumständen zu treffen (OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11, StV 2011, 678; OLG München, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 5St RR 233/08, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2005 - 1 Ss 321/05, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VG 5227/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Senatsurteil vom 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11; OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 6 VG 389/18
    Voraussetzung für eine solche Rechtfertigung sind das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (Urteil des Senats vom 19. April 2012 - L 6 VG 4103/11 -, juris; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 31 Ss 28/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2013 - L 6 VG 493/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 4103/11
    Daher genügt das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Beamten zum Eingreifen, die gesetzlichen Förmlichkeiten, soweit solche vorgeschrieben sind, der vom zuständigen Vorgesetzten erteilte Auftrag und, soweit der Beamte nach eigenem Ermessen handelt, die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung (OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - zitiert nach juris).
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