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OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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ZPO § 85 Abs. 2 §§ 233 516 519b
Anwaltspflichten bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Für die Übermittlung der Berufungseinlegung per Telefax bedeutet dies, daß die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle erst dann endet, wenn feststeht, daß der Schriftsatz auch wirklich an die richtige Stelle übermittelt worden ist (vgl. BGH, NJW 1990, S. 187 und BGH, NJW 1993, S. 732). - BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 99/87
Berufung - Berufungsgericht - Rechtsmittelschrift - Fristwahrung - Gemeinsame …
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Vielmehr muß der Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten stets eine eigene anwaltschaftliche Überprüfung auf Vollständigkeit und richtige Adressierung vorausgehen; denn der Prozeßbevollmächtigte trägt die persönliche Verantwortung dafür, daß eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (vgl. BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 2, 4, 5 und BGH, NJW 90, S. 990). - BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83
Beschwerdeeinlegung durch Telebrief
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Ebenso wie durch Telebrief (vgl. BGHZ 87, S. 63) oder Fernschreiben (…vgl. BGHZ 97, S. 283) kann ein Schriftsatz auch durch Telefax, also in Gestalt einer Telekopie, wirksam übermittelt werden, wenn - wie hier - die Telekopie ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (…vgl. dazu BGHZ 79, S. 314 und BGH, NJW 89, S. 589).
- BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Ausgangskontrolle bei Fristverlängerungsantrag per Telefax
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Für die Übermittlung der Berufungseinlegung per Telefax bedeutet dies, daß die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle erst dann endet, wenn feststeht, daß der Schriftsatz auch wirklich an die richtige Stelle übermittelt worden ist (vgl. BGH, NJW 1990, S. 187 und BGH, NJW 1993, S. 732). - OLG Koblenz, 25.05.1984 - 10 U 1450/83
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall ganz wesentlich von dem Fall einer eigenmächtigen Änderung eines vom Rechtsanwalt zutreffend angebrachten Fristvermerks durch eine Kanzleiangestellte (…vgl. BGH, Versicherungsrecht 1974, S. 700; Versicherungsrecht 1985, S. 873). - BGH, 22.02.1974 - IV ZB 1/74
Unabwendbarer Zufall - Rechtsanwalt - Fristeintragung - Bürovorsteher - …
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall ganz wesentlich von dem Fall einer eigenmächtigen Änderung eines vom Rechtsanwalt zutreffend angebrachten Fristvermerks durch eine Kanzleiangestellte (vgl. BGH, Versicherungsrecht 1974, S. 700;… Versicherungsrecht 1985, S. 873). - OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92
Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines …
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein Anwalt darüberhinaus verpflichtet, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (vgl. BGH, NJW 1993, S. 232). - BGH, 25.03.1986 - IX ZB 15/86
Übermittlung der Berufungsbegründung durch Fernschreiben
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Ebenso wie durch Telebrief (…vgl. BGHZ 87, S. 63) oder Fernschreiben (vgl. BGHZ 97, S. 283) kann ein Schriftsatz auch durch Telefax, also in Gestalt einer Telekopie, wirksam übermittelt werden, wenn - wie hier - die Telekopie ohne privaten Zwischenempfänger direkt der zuständigen Empfangsbehörde zugeleitet wird (…vgl. dazu BGHZ 79, S. 314 und BGH, NJW 89, S. 589). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86
Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Vielmehr muß der Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten stets eine eigene anwaltschaftliche Überprüfung auf Vollständigkeit und richtige Adressierung vorausgehen; denn der Prozeßbevollmächtigte trägt die persönliche Verantwortung dafür, daß eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (vgl. BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 2, 4, 5 und BGH, NJW 90, S. 990). - BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89
Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle
Auszug aus OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Vielmehr muß der Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten stets eine eigene anwaltschaftliche Überprüfung auf Vollständigkeit und richtige Adressierung vorausgehen; denn der Prozeßbevollmächtigte trägt die persönliche Verantwortung dafür, daß eine Rechtsmittelschrift bei dem richtigen Gericht eingeht (vgl. BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 2, 4, 5 und BGH, NJW 90, S. 990). - BGH, 29.10.1987 - III ZB 33/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist zur Einlegung der …
- BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93
Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
- BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80
Telekopie
- BGH, 06.10.1988 - VII ZB 17/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …