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   OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04   

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https://dejure.org/2004,20441
OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04 (https://dejure.org/2004,20441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2004 - 31 U 63/04 (https://dejure.org/2004,20441)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 31 U 63/04 (https://dejure.org/2004,20441)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG);

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04
    Die Bank ist dagegen nicht verpflichtet, dem Kunden die günstigste Kreditart anzubieten (Schimansky/Bunte/Lwowski, 2. Auflage 2001, § 44 Rn. 9, 13, 44 m.w.N.; OLG Hamm, Urt. v. 27.01.03, 5 U 178/01, Anlage B 1 = Bl. 227 GA m.w.N.).

    Wenn er keine Finanzierungsberatung durch die Bank in Anspruch nimmt, muß er die Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Kreditaufnahme selber beurteilen und prüfen, ob diese zu den angebotenen Bedingungen sinnvoll ist (Schimansky/Bunte/Lwowski, 2. Auflage 2001, § 44 Rn. 9, 13 m.w.N.; OLG Hamm, Urt. v. 27.01.03, 5 U 178/01, Anlage B 2 = Bl. 227 GA m.w.N.).

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04
    Dann ist sie verpflichtet, den Interessenten über alle bei ordnungsgemäßer banküblicher Überprüfung erkennbaren Risiken aufzuklären (BGH NJW 1992, 2560, 2562).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04
    Sie ist im Regelfall auch nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der von ihm gewählten Kreditart hinzuweisen (BGH NJW 2003, 2529, 2531).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 13.10.2004 - 31 U 63/04
    Von einer derartigen Übervorteilung kann dann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH NJW 2000, 2352 f. m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 O 550/04

    Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Verletzung von Aufklärungspflichten

    (vgl. auch OLG Hamm, 31 U 63/04, Urteil vom 13.10.2004, S. 11, 13, Anlage E 31).

    Eine Pflicht der Beklagten, die Kläger ungefragt über die voraussichtliche Gesamtdauer der Finanzierung zu unterrichten oder einen die gesamte Laufzeit umfassenden Finanzierungsplan aufzustellen, besteht nicht (vgl. OLG Hamm, 5 U 160/03, Urteil vom 01.12.2003, S. 12 f., Anlage E 11; OLG Hamm, 31 U 63/04, Urteil vom 13.10.2004, S. 12, Anlage E 31).

    Um ein derartiges ungewöhnliches Finanzierungsmodell handelt es sich bei der im vorliegenden Fall gegebenen Zwischenfinanzierung von Bausparverträgen durch ein Vorausdarlehen indes nicht (vgl. LG Karlsruhe, 5 O 30/01, Urteil vom 16.08.2001, S. 12, Anlage E 42; OLG Hamm, 31 U 63/04, Urteil vom 13.10.2004, S. 11 f., Anlage E 31).

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04
    Dass er im Namen der Beklagten aufgetreten wäre und insofern Erklärungen im Hinblick auf eine von den Klägern erbetene Beratung abgegeben hätte, ist weder dargelegt noch ersichtlich (vgl. auch OLG Hamm, 31 U 63/04, Urteil vom 13.10.2004, S. 16 zur parallelen Problematik).

    Eine schwer durchschaubare Finanzierungskonstruktion, deren spezifische Nachteile der Kunde nicht ohne weiteres versteht und die daher möglicherweise eine besondere Aufklärung erfordert, ist bei dem streitgegenständlichen Finanzierungsmodell nicht gegeben (vgl. OLG Hamm, 31 U 63/04, Urteil vom 13.10.2004, S. 11-14, mit eingehender Begründung in einem Parallelfall).

  • LG Frankfurt/Oder, 15.11.2006 - 13 O 604/04
    Der Kunde kann nicht verlangen, dass die Bank ihn ohne weiteres über alle irgendwie erheblichen Umstände aufklärt (OLG Hamm vom 13. Oktober 2004, Az.: 31 U 63/04, Seite 12, und vom 8. März 2004, Az.: 5 U 117/03, Seite 10 f).
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