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OLG München, 29.03.2010 - 31 Wx 170/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung sämtlicher Vorsitzender
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 26 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 S. 1
Eintragung der kollektiven Amtsniederlegung aller Vorstandsmitglieder bei Treuwidrigkeit zu versagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung der kollektiven Niederlegung der Ämter aller Vorstandsmitglieder im Vereinsregister
- winheller.com
Zeitgleicher Rücktritt aller Vorstandsmitglieder problematisch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 26 Abs. 1 S. 1; BGB § 32 Abs. 1 S. 1
Eintragung der kollektiven Niederlegung der Ämter aller Vorstandsmitglieder im Vereinsregister - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG München, 13.11.2009 - VR 10596
- OLG München, 29.03.2010 - 31 Wx 170/09
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 148
- FGPrax 2010, 205
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.1978 - II ZR 209/76
Umfang der Handlungsvollmacht; Erteilung eines Schuldanerkenntnisses
Auszug aus OLG München, 29.03.2010 - 31 Wx 170/09
Die Erteilung einer Vollmacht ist jedoch dann unwirksam, wenn dem Bevollmächtigten ohne entsprechenden Beschluss des satzungsmäßigen Bestellungsorgans Rechte in der Weise übertragen werden, dass die Bevollmächtigung im Ergebnis auf eine Einräumung unmittelbarer Vertretungsmacht hinausläuft (vgl. dazu auch BGH WM 1978, 1047 zur Umwandlung der bisherigen Gesamtgeschäftsführungs- in eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis ohne Vorliegen eines satzungsgerechten Beschlusses). - BGH, 28.09.2006 - I ZB 35/06
Pflicht des zurückgetretenen Vorstands eines eingetragenen Vereins zur Abgabe der …
Auszug aus OLG München, 29.03.2010 - 31 Wx 170/09
Eine zur Unzeit erklärte Amtsniederlegung wird jedoch dennoch, unter Verpflichtung von Ersatz des dadurch dem Verein entstandenen Schadens, als wirksam erachtet, es sei denn, dass feststeht, dass die Niederlegung aus unredlichen oder gegen Treu und Glauben verstoßenden Gründen (§ 242 BGB) erklärt wurde (BGH NJW-RR 2007, 185 für den Fall der Niederlegung des Amtes durch den einzigen Vorstand eines eingetragenen Vereins ohne Bestellung eines neuen gesetzlichen Vertreters nach der Ladung zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).