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   OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17   

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https://dejure.org/2017,34373
OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17 (https://dejure.org/2017,34373)
OLG München, Entscheidung vom 12.09.2017 - 31 Wx 275/17 (https://dejure.org/2017,34373)
OLG München, Entscheidung vom 12. September 2017 - 31 Wx 275/17 (https://dejure.org/2017,34373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EuErbVO Art. 1 Abs. 1, Art. 1 Abs. 2 lit. l), Art. 21 Abs. 1, Art. 63 Abs. 2 lit. b), Art. 68 lit. l), Art. 71 Abs. 1; BGB § 1922
    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

  • Deutsches Notarinstitut

    EuErbVO Artt. 1 Abs. 1 u. 2 lit. e, 21 Abs. 1, 63 Abs. 2 lit. b, 68 lit. l, 69 Abs. 5, 71 Abs. 1; BGB § 1922
    Aufnahme von Grundstücksdaten in ein Europäisches Nachlasszeugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt eines Europäischen Nachlasszeugnisses; Aufnahme eines in Österreich belegenen Grundstücks

  • rewis.io

    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Inhalt eines Europäischen Nachlasszeugnisses; Aufnahme eines in Österreich belegenen Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Zulässiger Inhalt eines Europäischen Nachlasszeugnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögenständen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1288
  • FGPrax 2018, 39
  • FamRZ 2018, 142
  • Rpfleger 2018, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 05.04.2017 - 15 W 299/17

    Zurückweisung der Nachlassbeschwerde wegen unverbindlicher informatorischer

    Auszug aus OLG München, 12.09.2017 - 31 Wx 275/17
    Insoweit teilt der Senat die Auffassung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 5.4.2017 - 15 W 299/17; BeckRS 2017, 116733), dass aufgrund des hier anzuwendenden deutschen Erbrechts für die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 68 lit. l) EuErbVO von vornherein kein Raum ist.

    a) Nach Art. 68 lit.l) i.V.m. Art. 63 Abs. 2 lit.b) EuErbVO kommt die Angabe einzelner Nachlassgegenstände, die einem bestimmten Erben zustehen (vgl. dazu Fornasier in: Dutta/Weber, Internationales Erbrecht Art. 63 EuErbVO Rn. 34), nur in Betracht, wenn die Gegenstände dem Erben mit dinglicher Wirkung ("unmittelbar") zugewiesen sind, wie dies etwa bei einer in anderen Rechtsordnungen bekannten dinglich wirkenden Teilungsanordnung der Fall ist (vgl. OLG Nürnberg BeckRS 2017, 116733 m.w.N.).

  • OLG München, 10.02.2020 - 34 Wx 357/17

    Kein Nachweis von Miteigentum an einem Grundstück mit Europäischem

    Eine Angabe einzelner Nachlassgegenstände, die einem bestimmten Erben zustehen, kommt nur in Betracht, wenn die Gegenstände diesem Erben mit dinglicher Wirkung ("unmittelbar") zugewiesen sind, wie dies etwa bei in manchen Rechtsordnungen bekannten dinglich wirkenden Teilungsanordnungen oder Vindikationslegaten denkbar ist (OLG München ZEV 2017, 580; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 mit Anmerkung Weinbeck; Nordmeier in Hüßtege/Mansel BGB, Rom-Verordnungen - EuErbVO - HUP 3. Aufl. Art. 68 EuErbVO Rn. 21; Kleinschmidt jurisPK-BGB Band 6 Art. 63 EuErbVO Rn. 33, Art. 28 EuErbVO Rn. 25).

    Insoweit kommt der Aufnahme des Liegenschaftsanteils in dem ENZ lediglich unverbindliche informatorische Wirkung und nicht die Richtigkeits- und Vermutungswirkung der EuErbVO zu (vgl. OLG München ZEV 2017, 580, 581; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 mit Anmerkung Weinbeck; Schmid in jurisPR-FamR 8/2018 m.w.N. - jeweils zum deutschen Recht).

  • OLG Nürnberg, 27.10.2017 - 15 W 1461/17

    Kein Anspruch auf Ergänzung des Europäischen Nachlasszeugnisses

    Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. l EuErbVO ist aber die Eintragung von Rechten an unbeweglichen Vermögensgegenständen in einem Register einschließlich der gesetzlichen Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen (OLG München, Beschluss vom 12.09.2017 - 31 Wx 275/17).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - 3 Wx 158/20

    Keine Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlassverzeichnis

    Der vom Nachlassgericht eingenommene Rechtsstandpunkt entspricht der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach bei Erbfällen mit Auslandsberührung die Angabe einzelner Nachlassgegenstände im Europäischen Nachlasszeugnis nicht in Betracht kommt, sofern - wie hier (nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat) - deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt (vgl. OLG Nürnberg ZEV 2017, 579 f., mit Anmerkung von Weinbeck; OLG München ZEV 2017, 580 f.; Münchener Kommentar/Dutta, 8. Aufl. 2020, EuErbVO Art. 63 Rn. 18 und Art. 68 Rn. 9 m.w.N.; Kroiß/Horn/Solomon-Köhler, Nachfolgerecht, 2. Aufl. 2019, Art. 68 EuErbVO Rn. 3).
  • KG, 22.09.2022 - 1 W 348/22

    Grundbuchberichtigung: Eintragung eines Erben als Alleineigentümer aufgrund der

    Wie bereits im Rahmen des Art. 63 Abs. 2 lit. a EuErbVO sind die Begriffe "Erben" und "Vermächtnisnehmer" im Sinne des Art. 63 Abs. 1 EuErbVO zu verstehen und beziehen sich somit nur auf Erben, auf die der Nachlass unmittelbar von Todes wegen ohne rechtsgeschäftliche Übertragungsakte übergeht, sowie auf Empfänger dinglich wirkender Vermächtnisse (OLG München, ZEV 2017, 580; OLG Nürnberg ZEV 2017, 579; Fornasier a.a.O. Rdn. 34).
  • AG Emmerich, 09.04.2020 - 80 VI 254/17
    Danach zulässig ist nur die Angabe der Erbquote und zusätzlich die Angabe derjenigen Gegenstände, welche unmittelbar, bspw. im Wege einer Teilungsanordnung, einem Erben mit dinglicher Wirkung zugewiesen worden sind (vgl. auch Art. 68 lit. m EuErbVO; OLG Nürnberg, ZEV 2017, 579; OLG München, ZEV 2017, 580; MüKoBGB/Dutta, 7. Aufl. 2018, EuErbVO Art. 68 Rn. 9).
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