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   OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18   

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OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18 (https://dejure.org/2020,6850)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2020 - 31 Wx 280/18 (https://dejure.org/2020,6850)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2020 - 31 Wx 280/18 (https://dejure.org/2020,6850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AktG § 97, § 98 Abs. 1, § 99 Abs. 4 S. 4; SEBG § 21, § 35
    Rechtmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft nach deren Umwandlung in eine SE

  • rewis.io

    Rechtmäßige Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft nach deren Umwandlung in eine SE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG : §§ 97 ff.; SEBG : § 21 ; SEBG : § 35

  • rechtsportal.de

    SEBG §§ 34 ff.
    Parallelentscheidung zu OLG München 31 Wx 278/18 v. 26.03.2020

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Statusverfahren über Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Formwechsel in eine SE: Maßgeblichkeit der rechtlich gebotenen Mitbestimmung bei AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drik.de (Tenor)

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache zurückverwiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2020, 943
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • LG Berlin, 01.04.2019 - 102 O 120/17

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Es wird - auch nach der hier vertretenen Auffassung - keinesfalls der aktuellen Aufsichtsratszusammensetzung rückwirkend der Boden entzogen (so aber Schatz, Anm. zu LG Berlin, Beschluss vom 01.04.2019, 102 O 120/17, EWiR 2019, 655, 656).

    (5) Vor diesem Hintergrund überzeugen auch die Ausführungen des LG Berlin nicht, wonach, die Antragsteller nicht schutzwürdig seien, da sie es während des Bestehens der AG in der Hand gehabt hätten, die Rechtswidrigkeit der fehlenden Mitbestimmung gerichtlich feststellen zu lassen und sie daher nunmehr nicht ohne jegliche Befristung auch Jahre nach der Umwandlung die Fehlerhaftigkeit der Aufsichtsratsbesetzung rügen könnten (LG Berlin, Beschluss vom 01.04.2019 - 102 O 120/17, ZIP 2019, 2057 ff.).

    Insofern stellt sich auch das Problem der ggf. vorrangigen analogen Anwendung des § 18 Abs. 3 SEBG nicht (so aber LG Berlin, Beschluss vom 01.04.2019 - 102 O 120/17, ZIP 2019, 2057, 2061, das allerdings auf die gegenteilige Auffassung in Gaul/Ludwig/Forst/Kuhnke/Hoops, Europäisches Mitbestimmungsrecht, a.a.O. verweist; in diese Richtung auch Habersack/Henssler, MitbestG, 4. Aufl. § 21 SEBG Rn. 75, 79; Habersack, AG 2018, 823, 825, 826).

  • OLG München, 09.05.2019 - 31 Wx 428/18

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Überwiegend ist die Tendenzverfolgung nach zutreffender Ansicht, wenn sie quantitatives Übergewicht hat, wenn also der größere Teil der personellen (und ggf. sonstigen) Betriebsmittel für die Tendenzverwirklichung eingesetzt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18; BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329; BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 7 ABR 24/05, NZA, 1006, 1422; MüKoAkt/Annuß, a.a.O. Rn. 35; NK-ArbR/Heither/von Morgen, 1. Aufl. MitbestG § 1 Rn. 25).

    So hat der Senat zwar in einem Verfahren betreffend einen abonnementbasierten Sreaming-Anbieter entschieden, dass grundsätzlich nicht nur die Produktion und Ausstrahlung von Eigenproduktionen, sondern auch die Ausstrahlung von Fremdproduktionen unter Art. 5 GG fallen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18, BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329), wobei entgegen der Auffassung des Antragstellers unerheblich ist, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.1975 - 1 ABR 107/74; Richardi/Forst, BetrVG, 16. Aufl. § 118 Rn. 59 m.w.N.).

    Bei ersteren besteht bereits eine gewisse redaktionelle bzw. künstlerische Eigenleistung darin, dass jedenfalls über das sog. EPG (Electronic Program Guide) von der Antragsgegnerin verfasste Zusammenfassungen und Hintergrundinformationen abgerufen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Überwiegend ist die Tendenzverfolgung nach zutreffender Ansicht, wenn sie quantitatives Übergewicht hat, wenn also der größere Teil der personellen (und ggf. sonstigen) Betriebsmittel für die Tendenzverwirklichung eingesetzt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18; BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329; BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 7 ABR 24/05, NZA, 1006, 1422; MüKoAkt/Annuß, a.a.O. Rn. 35; NK-ArbR/Heither/von Morgen, 1. Aufl. MitbestG § 1 Rn. 25).

    So hat der Senat zwar in einem Verfahren betreffend einen abonnementbasierten Sreaming-Anbieter entschieden, dass grundsätzlich nicht nur die Produktion und Ausstrahlung von Eigenproduktionen, sondern auch die Ausstrahlung von Fremdproduktionen unter Art. 5 GG fallen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18, BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329), wobei entgegen der Auffassung des Antragstellers unerheblich ist, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.1975 - 1 ABR 107/74; Richardi/Forst, BetrVG, 16. Aufl. § 118 Rn. 59 m.w.N.).

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18

    Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE im Statusverfahren bei Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Allein beim erkennenden Senat waren parallel drei vom Antragsteller initiierte Statusverfahren, die die Umwandlung in eine SE betrafen, anhängig (31 Wx 278/18, 31 Wx 279/18 und 31 Wx 280/18).

    Dies gilt ungeachtet etwaiger weiterer Streitigkeiten in Literatur und Rechtsprechung zur Frage des exakt maßgeblichen Zeitpunkts/Zeitraums zur Bestimmung der Mitarbeiterzahl (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.03.2020 - 31 Wx 279/18) oder der Frage, ob Leiharbeiter mitzuzählen sind (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.03.2020 - 31 Wx 278/18), so dass sich weitere Ausführungen diesbezüglich erübrigen.

  • BGH, 23.07.2019 - II ZB 20/18

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen Verhinderung des Zugriffs

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Mit Einverständnis der Beteiligten hat der Senat im Hinblick auf das zu dem Zeitpunkt beim Bundesgerichtshof anhängige Verfahren II ZB 20/18, das ebenfalls vom hiesigen Antragsteller eingeleitet worden war und ebenfalls die rechtmäßige Zusammensetzung eines Aufsichtsrats nach Umwandlung in eine SE betraf, mit Beschluss vom 04.02.2019 (Bl. 118/120 d.A.) das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Dort heißt es zwar: "Sofern vor der Umwandlung keine Vereinbarung über die Mitbestimmung geschlossen wurde, erfordert eine Änderung der Zusammensetzung des Aufsichtsorgans zur Umsetzung der vor der Umwandlung rechtlich gebotenen Mitbestimmung die Durchführung eines Statusverfahrens nach §§ 97 ff. AktG." (BGH, Beschluss vom 23.07.2019 - II ZB 20/18, Rn. 32, NJW-RR 2019, 1254, ZIP 2019, 1762).

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sky Deutschland GmbH: Keine Pflicht zur Bildung eines paritätisch besetzten

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Allein beim erkennenden Senat waren parallel drei vom Antragsteller initiierte Statusverfahren, die die Umwandlung in eine SE betrafen, anhängig (31 Wx 278/18, 31 Wx 279/18 und 31 Wx 280/18).

    Dies gilt ungeachtet etwaiger weiterer Streitigkeiten in Literatur und Rechtsprechung zur Frage des exakt maßgeblichen Zeitpunkts/Zeitraums zur Bestimmung der Mitarbeiterzahl (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.03.2020 - 31 Wx 279/18) oder der Frage, ob Leiharbeiter mitzuzählen sind (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 26.03.2020 - 31 Wx 278/18), so dass sich weitere Ausführungen diesbezüglich erübrigen.

  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Überwiegend ist die Tendenzverfolgung nach zutreffender Ansicht, wenn sie quantitatives Übergewicht hat, wenn also der größere Teil der personellen (und ggf. sonstigen) Betriebsmittel für die Tendenzverwirklichung eingesetzt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18; BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329; BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 7 ABR 24/05, NZA, 1006, 1422; MüKoAkt/Annuß, a.a.O. Rn. 35; NK-ArbR/Heither/von Morgen, 1. Aufl. MitbestG § 1 Rn. 25).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 143/97

    Unternehmensmitbestimmung: Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Danach kann Tatsachenvortrag eines Beteiligten nur berücksichtigt werden, wenn dieser in die erstinstanzliche Entscheidung aufgenommen wurde oder ausnahmsweise, wenn es sich um neue Tatsachen handelt, die sich erst in der Beschwerdeinstanz ereignen, unstreitig sind und keine schützenswerten Belange der Verfahrensbeteiligten verletzen (BGH, Urt. v. 03.04.1998 - V ZR 143/97, NJW-RR 1998, 1284; Spindler/Stilz/Spindler, a.a.O.; Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl. § 99 Rn. 7; Hölters/Simon, AktG, 3. Aufl. § 99 Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 04.07.2017 - 11 W 19/17

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    a) Im Unterschied zur Vorschrift des § 65 Abs. 3 FamFG, wonach in der Beschwerdeinstanz neue Tatsachen und Beweismittel vorgetragen werden können und eine (im Rahmen der Beschwerdeeinlegung) umfassende Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erfolgt (vgl. Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl. § 65 Rn. 9), kann die Beschwerde in einem Statusverfahren nach § 99 Abs. 3 S. 3 AktG nur auf die Verletzung des Rechts gestützt werden und ist somit Rechtsbeschwerde (OLG Hamburg, Beschluss vom 04.07.2017 - 11 W 19/17, AG 2018, 87; MüKoAkt/Habersack, AktG, a.a.O., § 99 Rn. 21; Spindler/Stilz/Spindler, AktG, a.a.O., § 99 Rn. 13).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Deutsche Wohnen AG: Statusfeststellungsverfahren zur Zusammensetzung des

    Auszug aus OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18
    Außerdem seien sie nicht den Weisungen der Anzeigenkunden unterlegen (BAG, Urt. v. 20.04.2010 - 1 ABR 78/08, BB 2010, 2766).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2018 - 21 W 29/18

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Entscheidungserheblichkeit

  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 323/02

    Norma Group SE: Antrag im Statusfeststellungsverfahren zurückgewiesen

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Arbeitnehmermitbestimmung im Krankenhauswesen: Einbeziehung einer Holding in den

  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 Wx 5/12

    Aktiengesellschaft europäischen Rechts - besonderes Verhandlungsgremium -

  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    GfK SE: Entscheidung im aktienrechtlichen Statusverfahren

  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 149/93

    Arbeitnehmermitbestimmung in einer Europäischen Gesellschaft: Örtliche und

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern

  • LG München I, 31.08.2018 - 5 HKO 11323/15
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 6/07
  • EuGH, 16.06.1971 - 69/70
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 5 O 81/17

    Schockwerbung I

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 TaBV 1585/16

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2010 - 1 HKO 8471/09

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 279/18

    Cancom SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    Allein beim erkennenden Senat waren parallel drei vom Antragsteller initiierte Statusverfahren, die die Umwandlung in eine SE betrafen, anhängig (31 Wx 278/18, 31 Wx 279/18 und 31 Wx 280/18).
  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18
    Allein beim erkennenden Senat waren parallel drei vom Antragsteller initiierte Statusverfahren, die die Umwandlung in eine SE betrafen, anhängig (31 Wx 278/18, 31 Wx 279/18 und 31 Wx 280/18).
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