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   VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10   

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VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10 (https://dejure.org/2011,27732)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2011 - 31-VII-10 (https://dejure.org/2011,27732)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 31-VII-10 (https://dejure.org/2011,27732)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Altersgrenze für Beamte des Krankenpflegedienstes in Bezirkskrankenhäusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 13.05.2009 - 19-VII-08

    Popularklage hinsichtlich Genehmigungsvorbehalt für das Tauchen mit Atemgerät

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Das Vorbringen des Antragstellers bedarf der Auslegung, um festzustellen, was der eigentliche Gegenstand seiner Popularklage ist (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 = VerfGH 46, 104/108; VerfGH vom 13.5.2009 = BayVBl 2009, 528).

    Auch ein Unterlassen des Gesetzgebers kann Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise geltend gemacht wird, der Normgeber sei aufgrund einer Grundrechtsnorm der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (VerfGH BayVBl 2009, 528 m. w. N.; VerfGH vom 14.2.2011).

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein ausdrücklicher Auftrag der Verfassung gegeben ist, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt, oder wenn ein relevantes Unterlassen des Normgebers gerügt wird, weil dieser im Zusammenhang mit einer bestimmten Rechtsmaterie etwas nicht getan habe, wozu er unter Beachtung des Gleichheitssatzes oder anderer Verfassungsbestimmungen verpflichtet gewesen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.11.2003 = VerfGH 56, 141/142; VerfGH BayVBl 2009, 528 f. m. w. N.).

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG vom 23.5.2008 = NVwZ 2008, 1233; OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2007 Az. 2 A 11206/06.OVG).

    Die unterschiedliche Ausgestaltung der Altersgrenzen beruht auf dem sachgerechten, den Regelungen zur Altersgrenze systemimmanenten Kriterium der jeweiligen Belastung der Beamten durch ihren Dienst (vgl. BVerfG NVwZ 2008, 1233 f.).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, eine einheitliche Altersgrenze für alle Beamten zu bestimmen (vgl. BVerfG vom 10.12.1985 = BVerfGE 71, 255/270).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    a) Die gesetzliche Altergrenze, bei deren Erreichen der Ruhestand unabhängig von der wirklichen Leistungskraft des einzelnen Beamten beginnt, ist ihrem Wesen nach eine generalisierende Vermutung, das für die Dienstverrichtung erforderliche Leistungsvermögen sei nicht mehr gegeben (vgl. BVerfG vom 16.6.1959 = BVerfGE 9, 338/345).
  • VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91

    Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Das Vorbringen des Antragstellers bedarf der Auslegung, um festzustellen, was der eigentliche Gegenstand seiner Popularklage ist (vgl. VerfGH vom 21.4.1993 = VerfGH 46, 104/108; VerfGH vom 13.5.2009 = BayVBl 2009, 528).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2007 - 2 A 11206/06

    In der Spielbankaufsicht eingesetzter Finanzbeamter darf nicht mit Vollendung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG vom 23.5.2008 = NVwZ 2008, 1233; OVG Rheinland-Pfalz vom 5.2.2007 Az. 2 A 11206/06.OVG).
  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat nicht zu entscheiden, ob der Gesetzgeber jeweils die bestmögliche und gerechteste Lösung getroffen hat; er kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 25.6.2010 = BayVBl 2010, 658/662).
  • VerfGH Bayern, 20.06.2008 - 14-VII-00

    Popularklage: Aus Gemeinwohlgründen keine Verletzung der negativen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Ist die Popularklage - wie vorliegend - in zulässiger Weise erhoben, erstreckt der Verfassungsgerichtshof seine Prüfung auf alle in Betracht kommenden Normen der Bayerischen Verfassung, auch wenn insoweit keine Rügen geltend gemacht worden sind oder wenn sie keine Grundrechte verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 20.6.2008 = VerfGH 61, 130/133; VerfGH vom 14.2.2011).
  • VerfGH Bayern, 05.11.2003 - 15-VII-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2011 - 31-VII-10
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein ausdrücklicher Auftrag der Verfassung gegeben ist, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt, oder wenn ein relevantes Unterlassen des Normgebers gerügt wird, weil dieser im Zusammenhang mit einer bestimmten Rechtsmaterie etwas nicht getan habe, wozu er unter Beachtung des Gleichheitssatzes oder anderer Verfassungsbestimmungen verpflichtet gewesen wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 5.11.2003 = VerfGH 56, 141/142; VerfGH BayVBl 2009, 528 f. m. w. N.).
  • LAG Hamm, 27.05.2020 - 6 Sa 101/20

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Vergleichbarkeit eines

    Dass für Beamte bei den Justizvollzugsanstalten eine von der allgemeinen Regel abweichende Altersgrenze gilt, beruht somit auf dem Umstand, dass die genannten Bediensteten des Strafvollzugs insbesondere im Hinblick auf den betreuten bzw. beaufsichtigten Personenkreis und die damit verbundenen Gefahren besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, die im Allgemeinen zu einer früheren Dienstunfähigkeit führen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 21. Juni 2011 - Vf. 31-VII-10).

    Praktisch das gesamte Berufsleben wird damit im geschlossenen Vollzug verbracht (BVerwG 23. April 1998 - 2 C 1/97; Bayerischer Verfassungsgerichtshof 21. Juni 2011 - Vf. 31-VII-10).

    Vielmehr ist prägend für die Tätigkeit eines solchen Beamten die Arbeit mit gefährlichen, erkrankten Straftätern in einem geschlossenen Raum zur Erreichung der Ziele des Strafvollzugs (ohne Bezug auf Schichttätigkeit sowie Wochenend- und Feiertagstätigkeit: BVerwG 23. April 1998 - 2 C 1/97 und Bayerischer Verfassungsgerichtshof 21. Juni 2011 - Vf. 31-VII-10).

  • ArbG Dortmund, 15.01.2020 - 1 Ca 1941/19
    Dass sich eine insofern abweichend geregelte Altersgrenze ergibt, ist der Tatsache geschuldet, dass die Bediensteten des Strafvollzugs insbesondere im Hinblick auf den betreuten bzw. beaufsichtigten Personenkreis und die damit verbundenen Gefahren besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, die im Allgemeinen zu einer früheren Dienstunfähigkeit führen (Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 21.06.2011, Vf. 31-VII-10).

    Praktisch das gesamte Berufsleben wird damit im geschlossenen Vollzug verbracht (BVerwG, 23.04.1998, 2 C 1/97; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 21.06.2011, Vf. 31-VII-10).

  • VerfGH Bayern, 25.02.2013 - 17-VII-12

    Wegfall des versorgungsrechtlichen Pensionistenprivilegs verfassungsrechtlich

    Auch ein Unterlassen des Gesetzgebers kann zulässiger Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise geltend gemacht wird, der Normgeber sei aufgrund einer Grundrechtsbestimmung der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.10.1992 = VerfGH 45, 143/146; VerfGH vom 30.11.1993 = VerfGH 46, 298/299; VerfGH vom 12.7.1995 = VerfGH 48, 55/57; VerfGH vom 18.11.1998 = VerfGH 51, 155/159; VerfGH vom 5.11.2003 = VerfGH 56, 141/142; VerfGH BayVBl 2009, 528; VerfGH vom 14.2.2011 = BayVBl 2012, 172; VerfGH vom 21.6.2011 = BayVBl 2012, 301 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 17 zu Art. 98; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 25 zu Art. 98).
  • VerfGH Bayern, 10.06.2013 - 19-VII-11

    Konkurrierende Bürgerentscheide: keine verfassungsrechtliche Pflicht zur

    Auch ein solches Unterlassen kann Gegenstand einer Popularklage sein, wenn in substanziierter Weise geltend gemacht wird, der Normgeber sei aufgrund einer Grundrechtsnorm der Bayerischen Verfassung zum Erlass einer bestimmten Regelung verpflichtet (VerfGH 62, 61/66 m. w. N.; VerfGH vom 21.6.2011 = BayVBl 2012, 301 f.; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 17 zu Art. 98; Wolff in Lindner/Möstl/ Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 25 zu Art. 98).
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

    Der Gesetzgeber hat hier einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten pauschalierende und generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, B.v. 10.4.1984 - 2 BvL 19/82 - BVerfGE 67, 1; B.v. 23.5.2008 a.a.O.; BVerwG, U.v. 25.1.2007 a.a.O.; BayVerfGH, E.v. 21.6.2011 - Vf. 31-VII-10 - juris Rn. 22).
  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.417

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. auch: BayVerfGH vom 21.6.2011 BayVBl 2012, 301/302 wonach hinsichtlich der Festlegung der Altersgrenze verfassungsrechtlich keine Gleichbehandlung von Beamten des Krankenpflegedienstes in den Bezirkskrankenhäusern mit denen des allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienstes in den Justizvollzugsanstalten geboten ist).

    Das Gericht hat nicht zu entscheiden, ob der Gesetzgeber jeweils die bestmögliche und gerechteste Lösung getroffen hat; es kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (BVerfG vom 13.12.2002 NVwZ-RR 2003, 368/369; BayVerfGH vom 21.6.2011 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.794

    Willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber der Altersteilzeit im Blockmodell

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. auch: BayVerfGH vom 21.6.2011 BayVBl 2012, 301/302 wonach hinsichtlich der Festlegung der Altersgrenze verfassungsrechtlich keine Gleichbehandlung von Beamten des Krankenpflegedienstes in den Bezirkskrankenhäusern mit denen des allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienstes in den Justizvollzugsanstalten geboten ist).

    Das Gericht hat nicht zu entscheiden, ob der Gesetzgeber jeweils die bestmögliche und gerechteste Lösung getroffen hat; es kann nicht seine eigenen Abwägungen und Überlegungen an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (BVerfG vom 13.12.2002 NVwZ-RR 2003, 368/369; BayVerfGH vom 21.6.2011 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 27.04.2012 - B 5 K 11.633

    Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 BayBG und der

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (BayVerfGH, Entscheidung vom 21. Juni 2011 , Az.: V f. 31-VII-10, -juris-, zur Frage, ob Beamten des Krankenpflegedienstes in den Bezirkskrankenhäusern hinsichtlich der Altersgrenze den Beamten des allgemeinen Vollzugs-, Werk- und Krankenpflegedienstes in den Justizvollzugsanstalten gleichzustellen sind).
  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. hierzu etwa: BayVfGH, E.v. 21.6.2011 - Vf. 31-VII-10 - juris), woran die Kammer vorliegend keinen Zweifel hat.
  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

    Unebenheiten, Friktionen und Mängel, die sich daraus ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. hierzu etwa: BayVfGH, E.v. 21.6.2011 - Vf. 31-VII-10 - juris), woran vorliegend keine Zweifel bestehen.
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