Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978

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   EuGH, 30.11.1978 - 31/78   

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EuGH, 30.11.1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,711)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,711)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bussone

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - EIER - VERMARKTUNGSNORMEN - BANDEROLEN UND ETIKETTEN - HERSTELLUNG UND ERTEILUNG - AUSSCHLIESSLICHES RECHT DER VERWALTUNG - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Bussone

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Erlasses von Maßnahmen zur Herstellung und Erteilung von Banderolen und Etiketten durch den in einer Verordnung eingeräumten Ermessensspielraum; Aussagen einer Gemeinschaftsregelung über die Art der Finanzierung von mit Kontrollen verbundenen Kosten; ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 1619/68 Art. 1; ; VO 2772/75 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - EIER - VERMARKTUNGSNORMEN - BANDEROLEN UND ETIKETTEN - HERSTELLUNG UND ERTEILUNG - AUSSCHLIESSLICHES RECHT DER VERWALTUNG - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    In bezug auf die vorgelegten Fragen verweist sie zunächst allgemein auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865; Urteil vom 2. Februar 1977 und Schlußanträge in der Rechtssache 550/76, Slg. 1977, 137, 152; Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76, Slg. 1977, 163), die hinsichtlich der Ausübung der jeweiligen Befugnisse auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen jede "dogmatische Annäherung" zugunsten einer "pragmatischen Annäherung" beiseite lasse.

    Sei dieses im vorliegenden Fall geeignet, die Ziele und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation des Sektors einschließlich der Vermarktungsnormen zu gefährden? Abstrakt gesehen müsse man gegenüber dem Gerichtshof und seinem Generalanwalt (Urteil in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865, 881) zugeben, daß die örtlichen Unterschiede - zum Beispiel bei den Herstellungskosten - eine unterschiedliche Höhe der Steuern oder steuerähnlichen Abgaben nach sich ziehen könnten.

  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Der Erlaß derartiger Gemeinschaftsmaßnahmen "[impliziere] nicht zwangsläufig, daß im gesamten Gebiet der Gemeinschaft in jeder Hinsicht gleiche Durchführungsbestimmungen getroffen [würden]" (s. Urteil vom 18. Mai 1977 in der Rechtssache 111/76, Slg. 1977, 901), sofern der Grundsatz des freien Warenverkehrs weder tatsächlich noch potentiell beeinträchtigt werde.
  • EuGH, 03.02.1977 - 52/76

    Benedetti / Munari

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    In bezug auf die vorgelegten Fragen verweist sie zunächst allgemein auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865; Urteil vom 2. Februar 1977 und Schlußanträge in der Rechtssache 550/76, Slg. 1977, 137, 152; Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76, Slg. 1977, 163), die hinsichtlich der Ausübung der jeweiligen Befugnisse auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen jede "dogmatische Annäherung" zugunsten einer "pragmatischen Annäherung" beiseite lasse.
  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Die Mitgliedstaaten seien außerdem verpflichtet, sich jeder Maßnahme zu enthalten, die von einer gemeinsamen Marktorganisation abweichen oder diese beeinträchtigen könne (vgl. das Urteil in der Rechtssache 51/74, Slg. 1975, 79).
  • EuGH, 30.11.1972 - 32/72

    Wasaknäcke Knäckebrotfabrik GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Selbst wenn die Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen treffen dürften (was nicht der Fall sei), so verfügten sie doch nicht über ein Ermessen (Urteil in der Rechtssache 32/72, Wasaknäcke, Slg. 1972, 1181, und Schlußanträge des Generalanwalts Mayras).
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil in der Rechtssache 31/74, Galli, Slg. 1975, 47) müsse auch auf die gemeinsamen Marktorganisationen, die keine Preisregelung errichtet hätten, Anwendung finden können und damit ermöglichen, jede einzelstaatliche Regelung auszuschließen, die geeignet sei, den innergemeinschaftlichen Handel mittelbar oder unmittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (vgl. hierzu das Urteil in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, Slg. 1974, 1134).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Vornahme der Kontrollen beziehe und die Belastung daher das Entgelt für einen geleisteten Dienst im Sinne der Urteile Bauhuis (Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und Kommission/Niederlande (Rechtssache 89/76, Slg. 1977, 1355) sei.
  • EuGH, 02.02.1977 - 50/76

    Amsterdam Bulb BV / Produktschap voor siergewassen

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    In bezug auf die vorgelegten Fragen verweist sie zunächst allgemein auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73, Slg. 1973, 865; Urteil vom 2. Februar 1977 und Schlußanträge in der Rechtssache 550/76, Slg. 1977, 137, 152; Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 52/76, Slg. 1977, 163), die hinsichtlich der Ausübung der jeweiligen Befugnisse auf dem Gebiet der gemeinsamen Marktorganisationen jede "dogmatische Annäherung" zugunsten einer "pragmatischen Annäherung" beiseite lasse.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Er erinnert unter Berufung auf das Urteil Kommission/Italien (Rechtsache 39/72, Slg. 1973, 101) daran, daß Vollzugsmodalitäten die gleichzeitige und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts nicht aufs Spiel setzen dürften.
  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 30.11.1978 - 31/78
    Vornahme der Kontrollen beziehe und die Belastung daher das Entgelt für einen geleisteten Dienst im Sinne der Urteile Bauhuis (Rechtssache 46/76, Slg. 1977, 5) und Kommission/Niederlande (Rechtssache 89/76, Slg. 1977, 1355) sei.
  • EuGH, 15.09.1982 - 233/81

    Denkavit Futtermittel

    Das Urteil vom 30. November 1978 (Bussone/Italienisches Landwirtschaftsministerium, Rechtssache 31/78, Slg. 1978, 2429) scheine von einer abweichenden Ansicht auszugehen, aber dieses Urteil sei hier nicht einschlägig.

    In solchen Fällen müsse die Erhebung nationaler Gebühren zur Deckung der Kosten der gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen für zulässig erachtet werden (Urteil vom 30.11.1978, Busson/Italienisches Landwirtschaftsministerium, Rechtssache 31/78, Slg. 1978, 2429; Urteil vom 16.12.1976, Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Rechtssache 33/76, Slg. 1976, 1989; Urteil vom 16.12.1976, Comet/Produktschap voor Siergewassen, Rechtssache 45/76, Slg. 1976, 2043; Urteil vom 12.6.1980, Lippische Hauptgenossenschaft und Westfälische Zentralgenossenschaft/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Rechtssachen 119 und 126/79, Slg. 1980, 1863).

    Gleichermaßen müsse die Frage der Finanzierung der Kontrollen den Mitgliedstaaten überlassen bleiben (Urteil Bussone, Rechtssache 31/78 a.a.O.; Urteil vom 12.6.1980, Express Dairy Foods, Rechtssache 130/79, Slg. 1980, 1887).

    Deshalb könne dem Urteil Bussone (Rechtssache 31/78 a. a. O.) nicht entnommen werden, daß die Kontrollkosten stets davon abhängig seien, daß die Untersuchungen Leistungen des Staates gegenüber dem Betroffenen seien.

    9 Daraus ist - wie der Gerichtshof auch im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für Eier festgestellt hat (Urteil vom 30.11.1978 in der Rechtssache 31/78, Bussone, Slg. 1978, 2429) - der Schluß zu ziehen, daß die Gemeinschaftsregelung den Mitgliedstaaten die Lösung der Frage überläßt, wie die Kontrollen zu finanzieren sind.

  • EuGH, 05.05.2015 - C-146/13

    Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach seinem Urteil vom 30. November 1978 (Rechtssache 31/78, Bussone/Italienisches Landwirtschaftsministerium, Slg. 1978, 2429), beziehe sich Artikel 7 EWG-Vertrag nicht auf "eine einzelstaatliche Regelung, die nicht nach.

    7 Wie der Gerichtshof wiederholt, zuletzt in seinem Urteil vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78 (Bussone, Slg. 1978, 2429, 2445 f.) festgestellt hat, wird der in Artikel 7 aufgestellte Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht durch eine Regelung verletzt, die nicht nach Maßgabe der Staatsangehörigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, sondern nach dem Ort ihrer Niederlassung Anwendung findet.

  • EuGH, 05.05.2015 - C-147/13

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit -

    Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung gemäß Art. 288 Abs. 2 AEUV setzt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass die Verordnung in Kraft tritt und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf, sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. Urteile Bussone, 31/78, EU:C:1978:217, Rn. 32, und ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Die unmittelbare Anwendbarkeit einer Verordnung setzt voraus, dass die Verordnung in Kraft getreten ist und zugunsten oder zulasten der Rechtssubjekte Anwendung findet, ohne dass es irgendwelcher Maßnahmen zur Umwandlung in nationales Recht bedarf (vgl. u. a. Urteile vom 10. Oktober 1973, Variola, 34/73, Slg. 1974, 981, Randnr. 10, und vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, Slg. 2011, I-6131, Randnr. 66), sofern die betreffende Verordnung nicht den Mitgliedstaaten die Aufgabe überlässt, selbst die erforderlichen Rechts-, Verwaltungs- und Finanzvorschriften zu erlassen, damit die Bestimmungen der Verordnung wirksam durchgeführt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 1978, Bussone, 31/78, Slg. 1978, 2429, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehe nämlich hervor, dass Einbehaltungen von zu zahlenden Beihilfen zulässig seien, wenn sie die tatsächlichen Kosten widerspiegelten, den normalerweise in anderen Fällen nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Gebühren oder Abgaben entsprächen, so gering seien, dass sie die potenziell Begünstigten nicht davon abhielten, sich an dem Beihilfeprogramm zu beteiligen, und das Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation nicht gefährdeten (Urteile vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78, Bussone, Slg. 1978, 2429, und vom 15. September 1982 in der Rechtssache 233/81, Denkavit Futtermittel, Slg. 1982, 2933).

    Die gleiche Feststellung ist in Bezug auf die Vorschriften der Verordnung geboten, die Gegenstand der Vorabentscheidungsfragen war, die im Urteil Bussone in den Randnummern 14, 15 und 21 beantwortet worden sind.

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    November 1978 in der Rechtssache 31/78 ( Bussone, Slg . 1978, 2429 ) festgestellt hat, liegt das charakteristische Merkmal der Marktorganisation für Eier in der Einhaltung der gemeinsamen Wettbewerbsregeln und im Erlaß gemeinsamer Qualitätsnormen, die die Initiative der beteiligten Berufsstände zur Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und der Organisation ihrer Erzeugung fördern sollen .
  • EuGH, 05.10.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung

    26 Portugal gibt dagegen der Anwendung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 30. November 1978 in der Rechtssache 31/78 (Bussone, Slg. 1978, 2429) und vom 15. September 1982 in der Rechtssache 233/81 (Denkavit Futtermittel, Slg. 1982, 2933) sowie vom 26. Oktober 1983 in der Rechtssache 297/82 (Samvirkende danske Landboforeninger, Slg. 1983, 3299) den Vorzug, die im Hinblick auf den EAGFL, Abteilung Garantie, erlassen worden sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-69/08

    Visciano - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei

    47 - Vgl. Urteile vom 13. Februar 1969, Walt Wilhelm (14/68, Slg. 1969, 1, Randnr. 13), vom 28. Juni 1978, Kenny (1/78, Slg. 1978, 1489, Randnr. 18), vom 30. November 1978, Bussone (31/78, Slg. 1978, 2429, Randnrn. 38 f.), vom 7. April 1979, Auer (136/78, Slg. 1979, 437, Randnrn. 23 bis 26), vom 3. Juli 1979, Van Dam en Zonen u. a. (185 bis 204/78, Slg. 1979, 2345, Randnr. 10), vom 14. Juli 1981, Oebel (155/80, Slg. 1981, 1993, Randnr. 9), vom 25. Januar 1983, Smit (126/82, Slg. 1983, 73, Randnr. 27), vom 7. Mai 1992, Wood und Cowie (C-251/90 und C-252/90, Slg. 1992, I-2873, Randnr. 19), vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 8), vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21), und vom 1. Februar 1996, Perfili (C-177/94, Slg. 1996, I-161, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

    67 - Vgl. die Urteile vom 13. Februar 1969, Walt Wilhelm (14/68, Slg. 1969, 1, Randnr. 13), vom 28. Juni 1978, Kenny (1/78, Slg. 1978, 1489, Randnr. 18), vom 30. November 1978, Bussone (31/78, Slg. 1978, 2429, Randnrn.
  • EuG, 17.12.2003 - T-146/01

    DLD Trading / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAGFL,

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Bernard Keck und Daniel Mithouard. - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1984 - 47/83

    Berufungsverfahren eingeleitet gegen eine Ordnungsmaßnahme von der

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07

    Balbiino - Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-36/97

    Kellinghusen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1993 - C-134/92

    Burkhard Mörlins gegen Zuckerfabrik Königslutter-Twülpstedt AG. - Zucker - Quoten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1982 - 233/81

    Denkavit Futtermittel GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Beihilfen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80

    Bußgeldverfahren gegen Sergius Oebel. - Nachtbackverbot.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-289/91

    Klaus Kuhn gegen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. - Bezeichnung und

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978 - 31/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,8435
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,8435)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,8435)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1978 - 31/78 (https://dejure.org/1978,8435)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Francesco Bussone gegen Ministro dell'agricoltura e foreste.

    Kennzeichnung von Eiern

Verfahrensgang

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