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   LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14   

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https://dejure.org/2016,22983
LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14 (https://dejure.org/2016,22983)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 310 O 212/14 (https://dejure.org/2016,22983)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 310 O 212/14 (https://dejure.org/2016,22983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 4 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 31 Abs 5 S 2 UrhG, § 34 Abs 3 S 1 UrhG, § 43 UrhG
    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit der Produktgestaltung von Bierdosen und Bierflaschen

  • damm-legal.de

    Urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst für die Produktgestaltung von Bierflaschen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Auch Flaschen können Kunstwerke sein

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz als Werk der angewandten Kunst für die Produktgestaltung von Bierflaschen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Biergebinde können als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich geschützt sein - 5,0 Original

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für "5,0 Original"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch Biergebinde können urheberrechtlich geschützt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Flaschen können Kunstwerke sein

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz für Biergebinde 5,0 Original

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz von Biergebinden als Werke der angewandten Kunst

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14
    Vorliegend ist aber der Rechteübergang in dem Vertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten ausgeschlossen worden, mit der (dinglichen) Folge fehlender Nutzungsberechtigung der Beklagten zu 1) (vgl. Schulze in Dreier/Schulze, UrhG-Kommentar, 5. Auflage, § 34 Rn. 30, 52; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juli 1986, Gz. I ZR 102/84 - Videolizenzvertrag).
  • OLG Köln, 22.06.2009 - 6 U 226/08

    Anforderungen an die Urheberrechtsfähigkeit von Gestaltungselementen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14
    Gegenstand des Urheberrechtsschutzes kann nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes sein; daran fehlt es bei einem bloßen Konzept, also einer vom Inhalt losgelösten Anleitung zur Formgestaltung (OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 2009 - I-6 U 226/08, 6 U 226/08).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 209/07

    Lärmschutzwand

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14
    Sollten die Parteien der Arbeitsverträge nicht ausdrücklich geregelt haben, ob und inwieweit ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, so bestimmt sich gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 UrhG nach dem von beiden Arbeitsvertragsparteien zugrunde gelegten Vertragszweck, ob und inwieweit ein Nutzungsrecht eingeräumt worden ist (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 209/07 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus LG Hamburg, 07.07.2016 - 310 O 212/14
    Der Bundesgerichtshofs hat im Urteil "Geburtstagszug" (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 143/12 -, BGHZ 199, 52-71) bekanntlich entschieden, dass an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine anderen Anforderungen zu stellen sind als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens.
  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 310 O 111/17

    Urheberrechtlicher Schutz der Karosserieform eines Autos

    Nach der Rechtsprechung spielt für die Zuerkennung urheberrechtlicher Schutzfähigkeit die Frage danach, ob die zu bewertende Gestaltung neuartig ist oder aber sich an vorbekannte Gestaltungen anlehnt, eine entscheidende Rolle (vgl. BGH GRUR 2002, 799, 800 - Stadtbahnfahrzeug; OLG Schleswig GRUR-RR 2015, 1, 3 - Geburtstagszug II; LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2016, Az. 310 O 212/14, BeckRS 2016, 13769).
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