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   LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09   

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https://dejure.org/2010,96175
LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09 (https://dejure.org/2010,96175)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2010 - 310 O 331/09 (https://dejure.org/2010,96175)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - 310 O 331/09 (https://dejure.org/2010,96175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 19a UrhG, § 72 UrhG, § 97 UrhG
    Urheberrechtsverstoß im Internet: Einbettung einer Bildsuchoption mit Vorschaubildern einer externen Suchmaschine in die eigene Webseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
    Ein täterschaftliches öffentliches Zugänglichmachen setzt daher nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH, Urt . v. 22.4.2009, Az.: I ZR 216/06 - Internet-Videorecorder, GRUR 2009, 845/847 Tz 27 ; BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08 - Vorschaubilder, MMR 2010, 475/476, Tz 20 ).

    Denn die Nutzungshandlung des § 19a UrhG liegt in dem Zugänglichmachen, welches der Suchmaschinenbetreiber im Falle der Speicherung der Vorschaubilder auf eigenen Rechnern und Abruf von dort kontrolliert (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08- Vorschaubilder, MMR 2010, 475/476, Tz 20).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
    Macht sich der Betreiber einer Internetseite, in die für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte Dritter eingestellt sind, diese Inhalte zu Eigen, so haftet er auch für diese Inhalte nach allgemeinen Vorschriften als Täter (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2004, Az.: I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung, GRUR 2004, 860/862).

    Hat der Betreiber hingegen keine Kenntnis von der Rechtsverletzung, so kommt eine Störerhaftung nur in Betracht, wenn er auf die Rechtsverletzung konkret hingewiesen wurde und nach dieser Information den rechtsverletzenden Inhalt nicht unverzüglich von seinen Servern löscht oder diesen zwar löscht, aber sodann keine zumutbaren Maßnahmen ergreift, um derartige Rechtsverletzungen künftig zu verhindern (vgl. nur BGH, Urt . v. 11.3.2004, Az.: I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung, GRUR 2004, 860).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
    Maßgeblich dafür, ob ein zu Eigen machen vorliegt, ist eine objektive Sicht auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07 - marions-kochbuch, GRUR 2010, 616/618 Tz 23).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
    Ein täterschaftliches öffentliches Zugänglichmachen setzt daher nur voraus, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende geschützte Werk eröffnet wird (vgl. BGH, Urt . v. 22.4.2009, Az.: I ZR 216/06 - Internet-Videorecorder, GRUR 2009, 845/847 Tz 27 ; BGH, Urt. v. 29.4.2010, Az.: I ZR 69/08 - Vorschaubilder, MMR 2010, 475/476, Tz 20 ).
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 404/06

    Internet-Service-Provider haften für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus LG Hamburg, 03.12.2010 - 310 O 331/09
    Soweit die Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg die Ansicht vertreten hat, dass der Tatbestand des § 19a UrhG auch dadurch erfüllt ist, dass ein Dritter, der die Inhalte selbst nicht speichert, eine Verknüpfung mit den in der Datenbank gespeicherten Inhalten herstellt, ohne die die Möglichkeit eines Abrufs dieser Inhalten überhaupt nicht gegeben ist (LG Hamburg, Urt. v. 26.9.2008, Az.: 308 O 404/06; S. 28, Anlage B1), vermag das Gericht dem aus dem vorstehenden Grund nicht zu folgen.
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