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   LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09   

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https://dejure.org/2010,84981
LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09 (https://dejure.org/2010,84981)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.01.2010 - 310 O 34/09 (https://dejure.org/2010,84981)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 310 O 34/09 (https://dejure.org/2010,84981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 15 UrhG, § 19a UrhG, § 31 Abs 5 UrhG, § 72 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Einstellung der in einem Gutachten eines Kfz-Sachverständigen enthaltenen Lichtbilder in eine Restwertbörse durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 174/01

    "Comic-Übersetzungen III"; Einräumung von Nutzungsrechten an einem Verlagsprodukt

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der "Zweckübertragungsgedanke", der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH GRUR 2004, 938; BGHZ 131, 8, 12; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 379).

    In der Zweckübertragungsregel kommt also zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse soweit wie möglich bei dem Urheber verbleiben (BGH GRUR 2004, 938).

    Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte als es der Vertragszweck unbedingt erfordert, kann nur angenommen werden, wenn ein entsprechender Parteiwille unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (BGH GRUR 2004, 938).

    Nur ausnahmsweise kann ein solcher Wille auch ohne ausdrückliche Erklärung aus sonstigen Umständen (z.B. einer Branchenübung) geschlossen werden, wenn gewährleistet ist, dass die in Rede stehende Vertragspartei die Notwendigkeit einer entsprechenden Erklärung ihres rechtsgeschäftlichen Willens kennt (BGH GRUR 2004, 938).

  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07

    Restwertbörse

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der "Zweckübertragungsgedanke", der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH GRUR 2004, 938; BGHZ 131, 8, 12; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 379).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger seinem Auftraggeber selbst für die Verwendung von 34 Lichtbildern lediglich EUR 47, 00 netto in Rechnung gestellt hat, der Qualität der Bilder, der relativ kurzen Nutzungszeit und des unstreitigen Fehlens anderweitiger Absatzmöglichkeiten für den Kläger erscheint dem Gericht eine Lizenzgebühr von EUR 5, 00 je veröffentlichtem Lichtbild angemessen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 382).

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    An das Erschüttern bzw. Widerlegen dieser tatsächlichen Vermutung sind strengste Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1957, 342, 347 m.w.N. - Underberg; BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; von Wolff in Wandtke/Bullinger, 3. Auflage 2009, § 97 UrhG Rn. 36).

    Selbst eine Betriebseinstellung oder die Umstellung der Produktion auf eine andere Ware beseitigt nach dem Bundesgerichtshof die Wiederholungsgefahr nicht, wobei letzteres damit begründet wurde, dass niemals ausgeschlossen werden könne, dass eine Verletzung bei einem späteren Modell wieder aufgenommen wird (BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine).

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    An das Erschüttern bzw. Widerlegen dieser tatsächlichen Vermutung sind strengste Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1957, 342, 347 m.w.N. - Underberg; BGH GRUR 1965, 198, 202 - Küchenmaschine; von Wolff in Wandtke/Bullinger, 3. Auflage 2009, § 97 UrhG Rn. 36).

    Nach einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ist bei der Frage, ob durch sie die Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist, stets zu prüfen, ob nicht der frühere Zustand, der zu der Rechtsverletzung geführt hat, wieder hergestellt werden kann (BGH GRUR 1957, 342, 347 - Underberg).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der "Zweckübertragungsgedanke", der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, dass der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (BGH GRUR 2004, 938; BGHZ 131, 8, 12; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 378, 379).
  • BGH, 04.12.1956 - I ZR 106/55

    Klasen-Möbel

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung "Klasen-Möbel" (veröff. in GRUR 1957, 348, 349f.) ausgeführt, das Fortbestehen der "abstrakten Möglichkeit" der Wiederholung reiche aus, nicht hingegen die "rein theoretische Möglichkeit einer Wiederholung".
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Bekanntlich indiziert eine bereits begangene Rechtsverletzung die Wiederholungsgefahr (u.a. BGHZ 14, 163, 167 - Constanze II).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Jedenfalls habe er sich einer Kenntnisnahme grob fahrlässig verschlossen, da der BGH bereits mit Urteil vom 7.12.2004 (VI ZR 119/04) entschieden habe, Internet- Restwertbörsen seien von Geschädigten zu berücksichtigen, wenn diese Restwertbörsen für sie ohne weiteres zugänglich seien.
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der Kläger bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Verkehrszivilsachen, so u.a. auf die Entscheidungen BGH, 3 Gz. VI ZR 120/06, vom 6.3.07, BGH, Gz. VI ZR 219/98, vom 30.11 99 und BGH, Gz. VI ZR 205/08, vom 13.1.09. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an den Lichtbildern sei für die Überprüfung des Restwertes des Fahrzeuges jedenfalls nicht zwingend erforderlich gewesen.
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2010 - 310 O 34/09
    Der Kläger bezieht sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Verkehrszivilsachen, so u.a. auf die Entscheidungen BGH, 3 Gz. VI ZR 120/06, vom 6.3.07, BGH, Gz. VI ZR 219/98, vom 30.11 99 und BGH, Gz. VI ZR 205/08, vom 13.1.09. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an den Lichtbildern sei für die Überprüfung des Restwertes des Fahrzeuges jedenfalls nicht zwingend erforderlich gewesen.
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

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