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   LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08   

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https://dejure.org/2009,9214
LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08 (https://dejure.org/2009,9214)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 310 O 39/08 (https://dejure.org/2009,9214)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 310 O 39/08 (https://dejure.org/2009,9214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 16, 87b, 97 UrhG

  • webshoprecht.de

    Werbe- und Vertriebsverbot für eine Software, die fremde Datenbanken auslesen kann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen des Anbietens, Bewerbens und Inverkehrbringens einer Software zur automatischen Entnahme von Daten aus einem Datenbestand; Zulässigkeit einer bestimmungsgemäßen Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Datenbank durch eine Software ...

  • kanzlei.biz

    Software zum Auslesen fremder Datenbanken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Vertrieb einer Software zum Auslesen fremder Datenbanken ist unzulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO" verletzt Datenbankrecht von "autoscout24.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO" verletzt doch die Datenbank-Rechte von "autoscout24.de"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Software zur Datenabfrage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Dagegen fallen Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht, nicht hierunter (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 247 - BHB-Pferdewetten).

    Vervielfältigung ist demnach jede Handlung, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 248 - BHB Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 940, 942).

    Der Begriff in qualitativer Hinsicht wesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank bezieht sich dagegen auf den Umfang der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts des Gegenstands der Vervielfältigung verbundenen Investition (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 - BHB-Pferdewetten).

    Unter den Begriff unwesentlicher Teil des Inhalts einer Datenbank fällt jeder Teil, der dem Begriff wesentlicher Teil sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht nicht entspricht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 - BHB-Pferdewetten).

    Die Summe der wiederholten und systematischen Vervielfältigungen stellt im Ergebnis auch die Nutzung eines sowohl qualitativ als auch quantitativ wesentlichen Teils dar (vgl. insoweit EuGH, GRUR 2005, 244, 251 - BHB Pferdewetten).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH in GRUR 2005, 244, 249 - BHB Pferdewetten.

    Macht sie jedoch selbst den Inhalt einer Datenbank oder einen Teil davon der Öffentlichkeit zugänglich, so erlaubt ihr Schutzrecht sui generis ihr nicht, sich dem Abfragen dieser Datenbank durch Dritte entgegenzustellen." (EuGH GRUR 2005, 244, 249 - BHB Pferdewetten).

  • LG Berlin, 08.10.1998 - 16 O 448/98
    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Denn hierdurch mindert sich der Werbeeffekt und damit der erzielbare Werbepreis auf den Seiten der Klägerin (so im Ergebnis auch LG Berlin, NJW-RR 1999, 1273, 1274).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Dabei kann dahinstehen, ob sie Teilnehmer an der durch die Nutzer des Programms begangenen Rechtsverletzung sind, wofür bedingter Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat vorliegen müsste, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließt (vgl. BGHZ 158, 236, 250).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Adäquat ist eine Bedingung, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (vgl. BGH NJW 2005, 1420, 1421 m. w. N.).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Es handelt sich hier auch nicht nur um das - grundsätzlich zulässige - Setzen von Deep-Links zu den (Unter-) Seiten der Klägerin (vgl. hierzu BGH GRUR 2003, 958, 962 - Paperboy).
  • OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00

    Begriff der Datenbank; Schutzfähigkeit der Sammlung von Ausschreibungstexten im

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Wurzeln des Datenbankschutzrechts liegt jedenfalls dann eine der normalen Auswertung zuwider laufende Nutzung vor, wenn der Gebrauch der streitgegenständlichen Software die Nutzung der Datenbank substituiert (so im Ergebnis auch OLG Dresden, ZUM 2001, 595, 597; vgl. auch Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage, § 87b Rn. 27).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08
    Vervielfältigung ist demnach jede Handlung, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 248 - BHB Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 940, 942).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Das Landgericht hat der Klage weitgehend stattgegeben (LG Hamburg, Urteil vom 9. April 2009 - 310 O 39/08, juris).
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