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   LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16   

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https://dejure.org/2017,56256
LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16 (https://dejure.org/2017,56256)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2017 - 310 O 454/16 (https://dejure.org/2017,56256)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2017 - 310 O 454/16 (https://dejure.org/2017,56256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 72 UrhG, § 256 Abs 1 ZPO
    Unerlaubte Nutzung von Fotografien eines professionellen Fotografen: Entscheidung über die Höhe des Anspruchs des Fotografen bei negativer Feststellungsklage des Nutzers; Höhe des Zuschlages für die unterbliebene Urheberbenennung

  • rabüro.de

    Zur Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Nutzung von Fotografien eines professionellen Fotografen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16
    Dieser Maßstab gilt, wenn Rechtsanwälte - wie vorliegend - in eigener Sache tätig werden, als Voraussetzung für einen Zahlungsanspruch (BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 2/03 -, Rn. 9, juris).

    Rechtsanwälte müssen im Fall der eigenen Betroffenheit zunächst ihre Sachkunde einsetzen (BGH, Urteil vom 06. Mai 2004 - I ZR 2/03 -, Rn. 12, juris).

  • LG Hamburg, 27.01.2015 - 310 O 393/13

    Schadensersatzberechnung nach hypothetischer Lizenzierung - immer ein gerechtes

    Auszug aus LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16
    Leistungen von Verletzern können ein Indiz für den Marktpreis sein (vgl. Urteil der Kammer vom 27.01.2015, Gz. 310 O 393/13).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16
    Die Erstattung von Anwaltskosten kann auch sonst - bei Tätigwerden des Anwalts für eine andere, von ihm verschiedene Person - nur verlangt werden, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts von der Sache her für erforderlich gehalten werden durfte (vgl. u.a. BGHZ 127, 348, 352).
  • BGH, 29.05.1969 - VII ZR 42/67

    Recht zur fristlosen Kündigung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 30.11.2017 - 310 O 454/16
    In diesem Fall ist über die Höhe des Anspruchs des Beklagten zu entscheiden und nicht nur darüber, ob dem Beklagten der Anspruch in genau der von ihm außergerichtlich geltend gemachten Höhe zusteht oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29.05.1969, Gz. VII ZR 42/67, juris; Bacher in: BeckOK-ZPO, 26. Edition, § 256 ZPO Rn. 8 und 35).
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