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   LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10   

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https://dejure.org/2012,6220
LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10 (https://dejure.org/2012,6220)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2012 - 310 O 461/10 (https://dejure.org/2012,6220)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2012 - 310 O 461/10 (https://dejure.org/2012,6220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG; § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG
    Zur Haftung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos

  • Telemedicus

    Haftung von Youtube

  • Telemedicus

    Haftung von Youtube

  • JurPC

    Haftung von Youtube als Störerin für eingestellte Musik-Videos

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • online-und-recht.de

    YouTube haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • hamburg.de (Pressemitteilung)

    GEMA gegen YouTube: Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    GEMA vs. YouTube - Den Vorhang zu und alle Fragen offen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu den Urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    GEMA ./. YouTube geht in die nächste Runde - GEMA legt Berufung ein

  • dpaq.de PDF (Pressemitteilung)

    Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung von Youtube

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube

  • heise.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    YouTube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen

  • heise.de (Pressebericht, 16.02.2012)

    Gema gegen Youtube: Gericht entscheidet im April

  • faz.net (Pressebericht, 20.04.2012)

    Urheberrecht im Netz: Youtube muss Musikvideos stärker filtern

  • zeit.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    YouTube erleichtert, Branche in Sorge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers - YouTube ./. Gema

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers - Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers - Urteil im Rechtsstreit GEMA gegen YouTube vor dem Landgericht Hamburg

  • taz.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    Gema gewinnt teilweise gegen Youtube: Google-Tochter ist eine "Störerin"

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    Urheberrechtsstreit: Gema erringt Teilsieg gegen YouTube

  • taz.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    Gema und Youtube: Die Streithähne im Hintergrund

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zu Urheberrechtsverletzungen bei You Tube

  • taz.de (Pressebericht, 17.02.2012)

    Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube: Video-Urteil kommt im April

  • spiegel.de (Pressebericht, 20.04.2012)

    Gema-Prozess: YouTube muss Musiktitel löschen

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Gema unterliegt in Rechtsstreit - Verletzt YouTube Urheberrechte?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Gema gegen YouTube

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    GEMA gegen YouTube - Urheberrechtliche Pflichten des Videoportalbetreibers

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Streit der GEMA mit YouTube

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Youtube gegen GEMA

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gema und YouTube

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gema vs. YouTube...and the winner is: Die GEMA.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftet YouTube für alle Inhalte?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung: Gema erzielt Teilerfolg gegen YouTube

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    YouTube muss Löschungen vornehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Youtube gegen GEMA: Berufung eingelegt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    YouTube-Urteil des LG Hamburg: Zu den urheberrechtlichen Pflichten eines Videoportalbetreibers - Rechtsstreit GEMA gegen YouTube / YouTube hat Prüfungs- und Kontrollpflichten

  • paz-online.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.04.2012)

    Gericht entscheidet im Streit Gema gegen Youtube

Besprechungen u.ä. (5)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Der Streit GEMA gegen Youtube im Detail

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    GEMA ./. YouTube

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    GEMA gegen YouTube: Musikvideos auf Internetplattformen

  • Telepolis (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    GEMA gegen YOUTUBE

  • medienrecht-blog.com (Entscheidungsanmerkung)

    GEMA gewinnt gegen YouTube gewinnt gegen GEMA

Sonstiges (3)

  • heise.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 20.04.2012)

    YouTube bietet Gema Verhandlungen an

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 21.05.2012)

    GEMA legt im YouTube-Streit Berufung ein

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 07.08.2012)

    Konflikt um Gema-Tarife: Die Gema und die Gier der Internetgiganten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 404
  • ZUM 2012, 596
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Als Beitrag zur Verletzung eines geschützten Rechts kann auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH, Urt. v. 17.8.2011, Az.: I ZR 57/09 - Stiftparfum, GRUR 2011, 1038 Rz 20 m.w.N.).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rz 20 m.w.N.).

    Wird er allerdings auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, GRUR 2011, 1038 - Stiftparfum, Rz 21, 26).

    Die Funktion des Hinweises auf Rechtsverletzungen besteht darin, den Betreiber der Internetplattform in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der ohne seine Kenntnis auf seine Plattform eingestellten Inhalte diejenigen auffinden zu können, die die Rechte des Anzeigenden verletzen (vgl. BGH, GRUR 2011, 1038/1040 - Stiftparfum, Rz 28).

    Er kann auch durch die Klageerhebung erfolgen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038/1040 - Stiftparfum, Rz 28).

    Denn dann wäre die damalige Antragsgegnerin und jetzige Beklagte nach Treu und Glauben gehalten gewesen, die Klägerin auf diese Zweifel hinzuweisen und nach den Umständen angemessene Belege für die behaupteten klaren Rechtsverletzungen zu verlangen (vgl. BGH GRUR 2011, 1038/1040 - Stiftparfum, Rz 32).

  • LG Hamburg, 27.08.2010 - 310 O 197/10

    GEMA gegen YouTube / Zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Die Klägerin beantragte zusammen mit sieben weiteren Wahrnehmungsgesellschaften aus anderen Staaten am 7.6.2010 bei dem Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit welcher der Beklagten untersagt werden sollte, unter anderem die hier streitgegenständlichen Musiktitel 1 - 10 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen (Az.: 310 O 197/10).

    Die Anlage Ast42 wurde wie folgt bezeichnet: "Listen mit sämtlichen von der Software gefundenen Treffern (URLs) für die streitgegenständlichen Werke der Antragstellerinnen" (Bl. 46 der Akte 310 O 197/10).

    (2) Auch durch die im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: 310 O 197/10) mit der Antragsschrift zugestellte Anlage Ast42 (= Anlage B43) wurde die Beklagte auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen.

    Die Anlage Ast42 wurde in der Antragsschrift im Abschnitt mit der Überschrift "Fortgesetzte Verletzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke" wie folgt bezeichnet: "Listen mit sämtlichen von der Software gefundenen Treffern (URLs) für die streitgegenständlichen Werke der Antragstellerinnen" (Bl. 46 der Akte 310 O 197/10).

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Insbesondere stellt es nach Ansicht des BGH, welcher das erkennende Gericht folgt, einen allgemeinen Rechtsgrundsatz dar, "dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind" (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.2007 - I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, GRUR 2007, 890 Rz 36).

    Diese Rechtsprechung beruht insbesondere auf dem allgemeine Rechtsgrundsatz, dass jeder, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, die zur Abwendung der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.2007, Az.: I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay, GRUR 2007, 890 Rz 36).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-360/10

    Sperrverfügungen gegen Provider

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Aus dem Urteil des EuGH vom 16.2.2012 in der Rechtssache C-360/10 (SABAM gegen Netlog NV, Anlage B48) lässt sich entgegen der Ansicht der Beklagten nicht ableiten, dass die Beklagte von vornherein von sämtlichen Kontrollpflichten freigestellt wäre.

    Soweit der EuGH in dem von der Beklagten angeführten Urteil vom 16.2.2012 in der Rechtssache SABAM gegen Netlog BV (Az.: C - 360/10) das Risiko sieht, dass der dort zu beurteilende Filter zu einer Ermittlung und Verarbeitung geschützter personenbezogener Daten führen würde (Rz 49), stellt sich dieses Problem vorliegend nicht.

  • OLG Hamburg, 29.09.2010 - 5 U 9/09

    Sevenload.de - Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass seitens eines Videoportalbetreibers, der die von Nutzern hochgeladenen Inhalte vor ihrer Freischaltung nicht prüft, auch dann keine tatsächliche und nach außen sichtbare Übernahme von Verantwortung für den Inhalt übernommen wird, wenn eine Strukturierung der Inhalte vorgenommen wird (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.9.2010 - 5 U 9/09 - Sevenload, MMR 2011, 49).

    Somit liegt lediglich eine schwache "wirtschaftliche Vereinnahmung" der Nutzervideos durch die Beklagte vor (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 29.9.2010, Az.: 5 U 9/09 - Sevenload, MMR 2011, 49/50).

  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    (c) Auch die neuere Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Störerhaftung eines Filehosting-Dienstes (Urt. v. 14.3.2012, Az.: 5 U 87/09) steht dem hier für erforderlich gehaltenen Wortfilters nicht entgegen.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Die Grenze des Zumutbaren ist allerdings dann erreicht, wenn keine Merkmale vorhanden sind, die sich zur Eingabe in ein Suchsystem eignen (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007, Az.: I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II, GRUR 2007, 708 Rz 47; Urt. v. 22.7.2010, Az.: I ZR 139/08 - Kinderhochstühle im Internet, GRUR 2011, 152/155 Rz 38, 39).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Die Grenze des Zumutbaren ist allerdings dann erreicht, wenn keine Merkmale vorhanden sind, die sich zur Eingabe in ein Suchsystem eignen (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007, Az.: I ZR 35/04 - Internet-Versteigerung II, GRUR 2007, 708 Rz 47; Urt. v. 22.7.2010, Az.: I ZR 139/08 - Kinderhochstühle im Internet, GRUR 2011, 152/155 Rz 38, 39).
  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Der Umstand, dass die Beklagte diesem gesetzlichen Gebot Folge leistet, kann nicht zu ihrem Nachteil zu der Annahme führen, sie mache sich die eingestellten Inhalte der anonymen Nutzer zu eigen (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009, Az.: 5 U 180/07- Long Island Ice Tea - zitiert nach Juris, Rz 53).
  • OLG Hamburg, 08.02.2006 - 5 U 78/05

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch; Software zur

    Auszug aus LG Hamburg, 20.04.2012 - 310 O 461/10
    Soweit die Beklagte unter Verweis auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts "Cybersky" (Urt. v. 8.2.2006 - 5 U 78/05, GRUR-RR 2006, 148) der Ansicht ist, dass sie schon keinen zurechenbaren Störerbeitrag geleistet habe, greift das nicht.
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

  • BGH, 29.05.1964 - Ib ZR 4/63

    Rechte des Urhebers gegen den Hersteller von Tonbandgeräten aus seinem

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Das Landgericht hat der Klage hinsichtlich dreier Musiktitel stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen (LG Hamburg, ZUM 2012, 596).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    die Berufung der Klägerin zurückzuweisen, das Urteil des Landgerichts Hamburg zum Az.: 310 O 461/10, verkündet und zugestellt am 20.04.2012, mit Ausnahme des Tenors zu 2) aufzuheben und die Klage vollen Umfangs abzuweisen.

    Dies gilt - wie die Beklagte unter Bezugnahme auf eine Anmerkung zu dem landgerichtlichen Urteil (Leupold MMR 2012, 404, 409) geltend macht - nicht nur in Bezug auf den Wortfilter, sondern möglichweise in ähnlicher Art auch für das Content-ID-Verfahren.

  • LG München I, 25.02.2014 - 1 HKO 1401/13

    GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind missverständlich

    Die Klägerin erhob am 3. Dezember 2010 vor dem Landgericht Hamburg (310 O 461/10) Klage in einem Musterverfahren gegen die hiesige Beklagte auf Unterlassung der Nutzung von Titeln aus dem eigenen Repertoire der Klägerin.

    Sollte ihre Mandantin diese weiterhin nicht erwerben wollen, ist sie nach unserer Ansicht dem Grunde nach zur Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung der 1.000 Werke verpflichtet, jedenfalls ist sie aber verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die ihr das Landgericht in seinem Urteil vom 20. April 2012 -310 O 461/10 aufgegeben hat".

  • LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14

    Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips -

    Unabhängig davon aber hat sich die Beklagte die von der Klägerin beanstandeten Videos auch nicht zu eigen gemacht (so auch LG Hamburg ZUM 2012, 596).
  • LG Münster, 04.04.2013 - 8 O 314/11

    Anspruch auf Löschung eines auf einer Benutzerplattform im Internet eingestellten

    Die Beklagte ist nicht deshalb für die in der Bereitstellung des Channels "Mörder C1" verantwortlich, weil sie sich diesen und dessen Inhalte zu Eigen gemacht hätte (ebenfalls ein zu Eigen machen von Videos durch Z verneinend: LG G, Urt. v. 20.04.2012, Az. 310 O 461/10, juris Rn. 76 ff.).
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