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   LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15   

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https://dejure.org/2015,28539
LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15 (https://dejure.org/2015,28539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2015 - 310 S 3/15 (https://dejure.org/2015,28539)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2015 - 310 S 3/15 (https://dejure.org/2015,28539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Pflicht zur Änderung eines werkseitig voreingestellten individuellen WLAN-Schlüssels

  • kanzlei.biz

    Keine Haftung wegen Filesharing bei Beibehaltung von individuellem voreingestelltem WPA2-Schlüssel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Störerhaftung des Anschlussinhabers wenn werkseitig eingestellter WPA2-Schlüssel des Routers nicht geändert wird - Filesharing

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Werkseitiger WLAN-Schlüssel ohne Änderung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing bei unverändert voreingestelltem WPA2 -Schlüssel

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Reicht ein voreingestellter WPA2-Schlüssel zur Sicherung des Internets aus?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: werkseitiger WPA2-Schlüssel darf bleiben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Haftung bei Beibehaltung von voreingestelltem WPA2 -Schlüssel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing bei Beibehaltung von voreingestelltem WPA2-Schlüssel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Die BGH-Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (vom 12.05.2010 - I ZR 121/08) gelte nicht nur in Fällen eines für eine Vielzahl von Geräten vergebenen werkseitigen Passworts.

    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet II, mwN).".

    Zu den generell zumutbaren Prüfpflichten bei Sicherung eines WLAN-Anschlusses hat der BGH in der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330-341) ausgeführt (zit. nach juris-Volltext Rz. 22 und 23):.

    Zwar war nach den Entscheidungsgründen, (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, I ZR 121/08, zit. nach juris-Rn. 33 und 34) der Router des dortigen Beklagten.

  • AG Hamburg, 09.01.2015 - 36a C 40/14

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Urheberrechtsverletzung durch

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Die Berufung der Klägerin und Berufungsklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg, Gz. 36a C 40/14, vom 09.01.2015 wird zurückgewiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten zum Sach- und Streitstand in erster Instanz wird auf das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Hamburg zum Geschäftszeichen 36a C 40/14 vom 22.12.2014 verwiesen.

    unter Abänderung des am 9. Januar 2015 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg, Az. 36a C 40/14, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 755, 80 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12

    Filesharing - Personalisierung des Kennworts eines WLAN-Routers

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Diese Frage ist bisher, soweit ersichtlich, höchstrichterlich nicht geklärt; eine Pflicht zur Änderung verneint haben auch das Amtsgericht Hamburg in der hiesigen Vorinstanz sowie das AG Frankfurt am Main (Urteil 14.06.2013, MMR 2013, 605).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    cc) Welche konkreten Maßnahmen zumutbar sind, bestimmt sich auch für eine Privatperson zunächst nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten (vgl. BGHZ 172, 119 Tz. 47 - Internet-Versteigerung II).Es würde die privaten Verwender der WLAN-Technologie allerdings unzumutbar belasten und wäre damit unverhältnismäßig, wenn ihnen zur Pflicht gemacht würde, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07

    Keine generelle Haftung für offenes WLAN

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Der Tatbestand des voraufgegangenen oberlandesgerichtlichen Urteils (OLG Frankfurt, Urteil vom 01. Juli 2008 - 11 U 52/07 -, vgl. dort juris-Rn 18) lässt den Sachverhalt insofern ebenfalls nicht erkennen.
  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07

    Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung (Update)

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Das voraufgegangene landgerichtliche Urteil (LG Frankfurt, 5. Oktober 2007, Az: 2/3 O 19/07) ist - soweit der Kammer bekannt - nicht in Fachzeitschriften oder -publikationen veröffentlicht, wird aber teilweise in Volltextauszügen im Internet zitiert; danach soll die einschlägige Passage in den Entscheidungsgründen wie folgt lauten (zit. nach http://www. f.- a..de/rechtsanwalt/it-recht/gewichtige-anderung-in-sachen-bgh-und-storerhaftung/1734/, abgerufen am 28.09.2015, Unterstreichungen hinzugefügt):.
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Die Prüfungspflicht im Hinblick auf die unbefugte Nutzung eines WLAN-Routers konkretisiert sich vielmehr dahin, dass jedenfalls die im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend wirksam einzusetzen sind (vgl. dazu für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 223/05, NJW 2007, 762 Tz. 11; Urt. v. 2.3.2010 - VI ZR 223/09 Tz. 9 f., VersR 2010, 544).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Die Prüfungspflicht im Hinblick auf die unbefugte Nutzung eines WLAN-Routers konkretisiert sich vielmehr dahin, dass jedenfalls die im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend wirksam einzusetzen sind (vgl. dazu für den Bereich der Verkehrssicherungspflichten BGH, Urt. v. 31.10.2006 - VI ZR 223/05, NJW 2007, 762 Tz. 11; Urt. v. 2.3.2010 - VI ZR 223/09 Tz. 9 f., VersR 2010, 544).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet II, mwN).".
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Hamburg, 29.09.2015 - 310 S 3/15
    In der sog. "BearShare"-Entscheidung (BGH, Urteil vom 08. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76-86) hat der BGH in Fortsetzung und Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt (zit. nach juris-Volltext Tz. 22):.
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 220/15

    Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN verneint

    Mit ihrer Berufung, die das Landgericht zurückgewiesen hat (LG Hamburg, Urteil vom 29. September 2015 - 310 S 3/15, juris), hat die Klägerin allein den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten weiterverfolgt.
  • LG Hamburg, 02.03.2016 - 318 S 22/15

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation eines einzelnen Eigentümers

    Eines Ausspruchs nach § 708 Ziff. 10 Satz 2 ZPO bedarf es nicht, weil das amtsgerichtliche Urteil bereits nach §§ 708 Ziff. 11, 711 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.09.2015 - 310 S 3/15, BeckRS 2015, 17192).
  • LG Hamburg, 13.04.2016 - 318 S 62/15

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines einer anderen

    Eines Ausspruchs nach § 708 Ziff. 10 Satz 2 ZPO bedarf es nicht, weil das amtsgerichtliche Urteil bereits nach §§ 708 Ziff. 11, 711 ZPO für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 29.09.2015 - 310 S 3/15, BeckRS 2015, 17192).
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