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   LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13   

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https://dejure.org/2014,47327
LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13 (https://dejure.org/2014,47327)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2014 - 310 S 7/13 (https://dejure.org/2014,47327)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2014 - 310 S 7/13 (https://dejure.org/2014,47327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Urheberrechtsverletzung im Internet - Belehrungspflicht des Anschlussinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bei Gestattung der Nutzung des WLAN-Anschlusses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13
    (1) In Bezug auf die Prüfpflichten von Eltern, die ihrem minderjährigen Kind ihren Internetanschluss zur Nutzung überlassen, hat der BGH entschieden, dass die Prüfpflichten "... denselben Inhalt und Umfang wie ihre Aufsichtspflicht über das Kind hinsichtlich dessen Internetnutzung" haben (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2012 - I ZR 74/12, "Morpheus", GRUR 2013, 511 Rz 42).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13
    Für den Betrieb eines WLAN-Anschlusses hat der BGH entschieden, dass "jedenfalls die im Kaufzeitpunkt des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend wirksam einzusetzen" sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 "Sommer unseres Lebens", GRUR 2010, 633 Rz 22 ff.).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13
    (2) Mit Urteil vom 8.1.2014 (Az.: I ZR 169/12 - "Bear Share") hat der BGH laut dazu vorliegender Pressemitteilung (Nr. 5/14) entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.
  • AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für P2P-Verstöße

    Überdies sind nach § 97a UrhG a.F. nur die für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen erstattungsfähig, worunter die geltend gemachten Überwachungskosten in Höhe von EUR 100, 00 bereits grundsätzlich nicht fallen (vgl LG HH, Urteil vom 30.01.2014 - 310 S 7/13).
  • AG Hamburg, 09.01.2015 - 36a C 40/14

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Urheberrechtsverletzung durch

    § 97a UrhG ist lex specialis für die Kostenerstattung von Abmahnungen bei urheberrechtlichen Verletzungstatbeständen; die Ermittlungskosten sind jedoch keine Kosten der Abmahnung (Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.08.2014, Az. 308 S 26/13 unter Hinweis auf Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. § 97a Rn. 12; ebenso Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.03.2014, Az. 310 S 7/13 - beide Urteile sind nicht veröffentlicht).
  • AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer

    Solche Kosten sind jedenfalls nicht nach § 97a Abs. 1 S. 2 a.F. UrhG erstattungsfähig (LG Hamburg, 21.03.2014, Az. 310 S 7/13).
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