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LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bei Gestattung der Nutzung des WLAN-Anschlusses ...
Papierfundstellen
- MMR 2015, 125
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für P2P-Verstöße
Überdies sind nach § 97a UrhG a.F. nur die für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen erstattungsfähig, worunter die geltend gemachten Überwachungskosten in Höhe von EUR 100, 00 bereits grundsätzlich nicht fallen (vgl LG HH, Urteil vom 30.01.2014 - 310 S 7/13). - AG Hamburg, 09.01.2015 - 36a C 40/14
Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Urheberrechtsverletzung durch …
§ 97a UrhG ist lex specialis für die Kostenerstattung von Abmahnungen bei urheberrechtlichen Verletzungstatbeständen; die Ermittlungskosten sind jedoch keine Kosten der Abmahnung (Landgericht Hamburg…, Urteil vom 29.08.2014, Az. 308 S 26/13 unter Hinweis auf Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. § 97a Rn. 12; ebenso Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.03.2014, Az. 310 S 7/13 - beide Urteile sind nicht veröffentlicht). - AG Hamburg, 06.02.2015 - 36a C 38/14
Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Zugänglichmachen eines Films in einer …
Solche Kosten sind jedenfalls nicht nach § 97a Abs. 1 S. 2 a.F. UrhG erstattungsfähig (LG Hamburg, 21.03.2014, Az. 310 S 7/13).