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LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 97 UrhG, § 287 ZPO
Urheberechtliche Streitigkeit: Ermittlung des Streitwertes - webshoprecht.de
Streitwert für unberechtigte Fotonutzung bei Facebook
- online-und-recht.de
Streitwert für unerlaubte Online-Nutzung eines Fotos bei 7.500,- EUR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwert von 7500 EUR bei Nutzung eines Fotos
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Online-Fotoklau Streitwert von 7.500,- EUR angemessen
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84
Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz …
Auszug aus LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14
Der Streitwertangabe der Antragsteller- bzw. Klägerseite kommt indizielle Bedeutung zu (BGH GRUR 1986, 93f.). - OLG Hamburg, 10.03.2004 - 5 W 3/04
Abschreckender Streitwert
Auszug aus LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14
Ausgangspunkt der Wertbemessung ist dabei das Interesse des jeweiligen Antragstellers an der Durchsetzung seiner Rechte bei einer "ex-ante-Betrachtung" (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342f.).