Rechtsprechung
LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
Filesharing
Urheberrechtsverletzung im Internet: Belehrungspflichten des Internetanschlussinhabers gegenüber Besuchern über die verbotene Nutzung von Internet-Tauschbörsen
- online-und-recht.de
Überlassung eines Internet-Anschlusses an erwachsenen Dritten führt bei P2P-Urheberrechtsverletzungen zur Mitstörer-Haftung
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei Überlassung eines Internetanschlusses an erwachsenen Dritten haftet der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Filesharing: Mithaftung bei Anschlussüberlassung an Dritte
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Mithaftung bei Anschlussüberlassung an Dritte
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Filesharing: Belehrungspflichten gegenüber Mitbewohnern und Gästen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anschluss-Inhaber haftet für P2P-Urheberrechtsverletzungen wenn er Anschluss Erwachsenen zur Verfügung stellt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bei fehlender Belehrung - Anschlussinhaber soll für Filesharing erwachsener Dritter haften
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing: Muss erwachsene Nichte vom Anschlussinhaber belehrt werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Überlassung eines Internetanschlusses an erwachsenen Dritten haftet der Anschlussinhaber
Besprechungen u.ä. (2)
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)
- loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)
Störerhaftung bei Filesharing durch erwachsene Nichte
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 08.07.2014 - 25b C 887/13
- LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2015, 371
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
(3) Schließlich hat der BGH in der Entscheidung "BearShare" eine Belehrungspflicht des Anschlussinhabers bei Überlassung seines Internetanschlusses an ihm nahestehende volljährige Personen wie etwa Freunde oder Mitbewohner, die nicht Familienangehörige sind, nicht abgelehnt, sondern diese Frage ausdrücklich offen gelassen (vgl. Urt. v. 8.1.2014 - I ZR 169/12 - BearShare - GRUR 2014, 657, Rz. 28).(a) In Bezug auf Belehrungspflichten gegenüber volljährigen Familienangehörigen, denen ein Internetanschluss zur (Mit-)Nutzung überlassen wird, hat der BGH im Urteil vom 8, 1.2014 -I ZR 169/12 - BearShare (GRUR 2014, 657) unter den Randziffern 27 und 28 Folgendes ausgeführt:.
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
(1) In Bezug auf die Belehrungs- und Kontrollpflichten von Eltern, die ihrem minderjährigen Kind ihren Internetanschluss zur Nutzung überlassen, hat der BGH entschieden, dass die Prüfpflichten der Eltern ... denselben Inhalt und Umfang wie ihre Aufsichtspflicht über das Kind hinsichtlich dessen Internetnutzung" haben (vgl. BGH, Urt v. 15.11.2012 - I ZR 74/12, "Morpheus", GRUR 2013, 511 Rz 42). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Hamburg, 20.03.2015 - 310 S 23/14
Anderenfalls haftet er als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 12.5.2010 -I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - GRUR 2010, 633 Rz 22 ff.).
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagte entsprechend dem in zweiter Instanz weiterverfolgten Antrag der Klägerin zur Zahlung von 755, 80 EUR verurteilt (LG Hamburg, ZUM-RD 2015, 556). - LG Flensburg, 23.02.2016 - 8 S 48/15
Urheberrechtsverletzung durch WG-Mitbewohner
Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Hamburg nicht, eine Belehrung durch den Anschlussinhaber sei dahingehend geboten, dass eine Nutzung von sogenannten Internet-Tauschbörsen zum illegalen Bezug urheberrechtlich geschützten Materials wie insbesondere Filmen, Musik oder Computerspielen zu unterbleiben habe, weil eine Nutzung eines überlassenen Internetanschlusses zu rechtswidrigem Filesharing keine ganz fernliegende Nutzung sei, an die der Anschlussinhaber nicht zu denken bräuchte (LG Hamburg, Urteil vom 20. März 2015, 310 S 23/14, Rn. 18, zit. Juris). - LG Flensburg, 27.05.2016 - 8 S 48/15
Filesharing Wohngemeinschaft
Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Hamburg nicht, eine Belehrung durch den Anschlussinhaber sei dahingehend geboten, dass eine Nutzung von so genannten Internet-Tauschbörsen zum illegalen Bezug urheberrechtlich geschützten Materials wie insbesondere Filmen, Musik oder Computerspielen zu unterbleiben habe, weil eine Nutzung eines überlassenen Internetanschlusses zu rechtswidrigem Filesharing keine ganz fernliegende Nutzung sei, an die der Anschlussinhaber nicht zu denken bräuchte (LG Hamburg, Urteil vom 20. März 2015, Az. 310 S 23/14, Rn. 18, zit. Juris). - LG Hamburg, 14.07.2016 - 310 S 20/15
Filesharing in wilder Ehe
Die Kammer hält an ihrer früheren Auffassung zu anlasslosen Belehrungspflichten gegenüber dem nichtehelichen Lebensgefährten (vgl. LG Hamburg…, Urteil vom 21. März 2014 - 310 5 7/13 - veröff. bei juris, dort insbesondere Rz. 17) n icht fest, nachdem der BGH jüngst zum Ausdruck gebracht hat, dass den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermögliche, keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht treffe (Pressemitteilung des BGH Nr. 87/2016 v. 12.05.2016 zum Urteil BGH I ZR 86/15 vom 12.05.2016; Vorinstanzen AG Hamburg, Urt. v. 08.07.2014 - 25b C 887/13, und LG Hamburg, Urt. v. 20.03.2015 - 310 S 23/14, veröff.