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   EuGH, 15.03.1984 - 310/81   

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EuGH, 15.03.1984 - 310/81 (https://dejure.org/1984,1685)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1984 - 310/81 (https://dejure.org/1984,1685)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1984 - 310/81 (https://dejure.org/1984,1685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    EISS / Kommission

    SOZIALPOLITIK - EUROPÄISCHER SOZIALFONDS - FINANZIERUNGSVERFAHREN - EINZELHEITEN

  • EU-Kommission

    EISS / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung wegen unterlassener Zahlungen aus dem Europäischen Sozialfonds; Begründung finanzieller Beziehungen bei Gewährung von Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds; Haftung der Gemeinschaft gegenüber einer durch Leistungen aus dem Europäischen ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALPOLITIK - EUROPÄISCHER SOZIALFONDS - FINANZIERUNGSVERFAHREN - EINZELHEITEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds - Schadensersatz wegen gekürzter Zahlung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Die finanziellen Beziehungen würden folglich gemäß dem Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81 (EISS/Kommission, Slg. 1985, 1341, Randnr. 15) einerseits zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat und andererseits zwischen diesem Mitgliedstaat und der durch den Zuschuß begünstigten Stelle begründet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche

    51 bis 56), vom 15. März 1984, Ente Italiano di Servizio Sociale/Kommission (310/81, Slg. 1984, 1341, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    16 Im übrigen steht fest, daß der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des Fonds ist (vgl. Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15) und insoweit selbst die Verantwortung übernimmt, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätigt und sogar gehalten sein kann, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

    22 Die Rechtsnatur dieser Entscheidung wird keineswegs durch den Umstand beeinträchtigt, daß sie dem Kläger unmittelbar von der Kommission und nicht von dem betroffenen Mitgliedstaat, dem einzigen Anspruchpartner des Fonds, zur Kenntnis gebracht wurde (vgl. Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    20 Im übrigen steht fest, daß der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des Fonds ist (vgl. das Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15) und insoweit selbst die Verantwortung übernimmt, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätigt und sogar gehalten sein kann, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-413/98

    Frota Azul-Transportes e Turismo

    12: - Vgl. Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81 (EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

    ( 12 ) Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81 (Slg.1984, 1341, Randnr. 15).
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    35 Dazu stellt das Gericht fest, daß sich sowohl aus dem anwendbaren rechtlichen Rahmen als auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, daß die Gewährung von Zuschüssen des ESF auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beruht (siehe insbesondere Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung sowie die Urteile des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnrn. 14 und 15, und Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

    52 Die Gewährung von Zuschüssen des ESF beruht auf einem System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, das letztere verpflichtet, die Kontrollen zu erleichtern, mit denen die Kommission feststellen will, ob die durchgeführten oder begonnenen Maßnahmen mit den im jeweiligen Fall festgelegten Auflagen im Einklang stehen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Kommission/Branco, Slg. 1995, II-47, Randnr. 35; Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 14).
  • EuGH, 25.05.1993 - C-334/91

    IRI / Kommission

    24 Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des Fonds (vgl. Urteil vom 15. März 1984 in der Rechtssache 310/81, EISS/Kommission, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15) und übernimmt insoweit selbst die Verantwortung, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätigt und sogar gehalten sein kann, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY Ltd, Steven Kellar, J.M.A. Glancy und Ronald Cohen gegen Rat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90

    Infortec - Projectos e Consultadoria Ldª gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-304/89

    Estabelecimentos Isodoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-291/89

    Interhotel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Europäischer

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   FG Berlin, 10.02.1982 - V 310/81   

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FG Berlin, 10.02.1982 - V 310/81 (https://dejure.org/1982,20903)
FG Berlin, Entscheidung vom 10.02.1982 - V 310/81 (https://dejure.org/1982,20903)
FG Berlin, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - V 310/81 (https://dejure.org/1982,20903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1983 - 310/81   

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https://dejure.org/1983,13209
Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1983 - 310/81 (https://dejure.org/1983,13209)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.09.1983 - 310/81 (https://dejure.org/1983,13209)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. September 1983 - 310/81 (https://dejure.org/1983,13209)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.03.1980 - 49/79

    Pool / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1983 - 310/81
    Damit eine solche Haftung bejaht werden kann, ist *-· so haben Sie gesagt - der Nachweis erforderlich, "daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig und ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist sowie daß zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht" (Urteil vom 4.3. 1980, Rechtssache 49/79, Pool/Rat, Slg. 1980, 569, Randnummer 7 der Entscheidungsgründe).
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