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   LG Hamburg, 14.04.2000 - 311 S 205/99   

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https://dejure.org/2000,17000
LG Hamburg, 14.04.2000 - 311 S 205/99 (https://dejure.org/2000,17000)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2000 - 311 S 205/99 (https://dejure.org/2000,17000)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2000 - 311 S 205/99 (https://dejure.org/2000,17000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Endrenovierung führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1396
  • NZM 2000, 541
  • ZMR 2000, 618
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 14.04.2000 - 311 S 205/99
    Dies gilt trotz der unwirksamen Endrenovierungsklausel; nach dem Rechtsentscheid des BGH vom 26.10.1994 (WuM 1995, 28) ist es wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot nicht zulässig, nur die für sich betrachtet wirksame Klausel fortgelten zu lassen.
  • OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02

    Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige

    Gleichwohl liegen aber verschiedene Sachverhalte vor, sodass ein (dem Gewerbemieter nicht mehr zumutbarer) Summierungseffekt nicht angenommen werden kann (so auch LG Köln WuM 1999, 720; vgl. auch OLG Hamburg WuM 1991, 523, 525 - a. A. LG Hamburg NJW-RR 2000, 1396 u. LG Berlin ZMR 2001, 31 für Wohnraummietverhältnisse).
  • AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03

    Anspruch eines Vermieters gegen eine ehemalige Mietpartei auf Ersatz von

    Denn eine Gesamtwürdigung der Vereinbarungen des Mietvertrags bleibt gleichwohl für den Fall geboten, dass sich die Schönheitsreparaturverpflichtung des Mieters sowohl aus formularmietvertraglicher als auch aus individualvertraglicher Verpflichtung ergibt (BGH RE, WM 1993, 175; LG Kiel, WuM 1998, 215; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ).

    Selbst dann soll eine Aufsplittung in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil nicht erfolgen (BGHZ 127, 245, 253 f. [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94] ; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ).

  • AG Köln, 13.02.2001 - 210 C 279/00

    Benachteiligung des Mieters durch die Endrenovierungsklausel; Verpflichtung des

    Auch wenn man - was das Gericht nicht tut - die Überwalzung der laufenden Schönheitsreparaturen in diesem Vertrag für wirksam hält, sind die Beklagten nicht zur Renovierung verpflichtet, weil durch die Endrenovierungsklausel ein Summierungseffekt eintritt, der den Mieter unangemessen benachteiligt (vgl. LG Berlin ZMR 99, 557; LG Hamburg NZM 2000, 541; LG Frankfurt WM 2000, 545; AG Königstein NZM 2000, 1181).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.01.2002 - 6 (a) S 118/01
    Eine solche Klausel, wonach ein Mieter unabhängig von der letztmaligen Durchführung von Renovierungsarbeiten bei Auszug auf jeden Fall verpflichtet sein soll, Schönheitsreparaturen auszuführen, benachteiligt den Mieter indessen in unangemessener Weise, da ihm auch bei einer äußerst kurzen Vertragsdauer die Pflicht zur vollständigen Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt und hierdurch quasi der gleichzeitig vereinbarte Fristenplan außer Kraft gesetzt wird (vgl. OLG Celle, ZMR 1999, 469; LG Hamburg, NZM 2000, 541; LG Berlin, NZM 2001, 285 f.; LG Berlin, ZMR 1999, 557; Bub/Treier a.a.O., V A Rnr. 207 m.w.N.).
  • AG Gießen, 26.06.2001 - 45 MC 207/01

    Verstoß gegen Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG) wegen

    Das Transparenzgebot verbietet es, eine der beiden Klausel fortgelten zu lassen (LG Hamburg, NJW-RR 2000, Seite 1396).
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