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   OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13   

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https://dejure.org/2013,6537
OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 (https://dejure.org/2013,6537)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 (https://dejure.org/2013,6537)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2013 - 311 SsRs 9/13 (https://dejure.org/2013,6537)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verfahrensrüge bei Versagung von Einsichtnahme in Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Verfahrensrüge bei Versagung von Einsichtnahme in Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Akteneinsicht a la OLG Celle - Rückschritt in Niedersachen - mag man Cierniak nicht?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Lebensakte gibt es nicht!" und "Kauf dir doch die Bedienungsanleitung!" und "Cierniak verstehen wir nicht"

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 307
  • NZV 2013, 8
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 1 RBs 2/13

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    So hätte es etwa nahe gelegen, sich z. B. an den Hersteller des Messgerätes zu wenden und von diesem technische Angaben zu interessierenden Fragen zu erhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013, III 1 RBs 2/13) oder von diesem ein Exemplar der Bedienungsanleitung zu erwerben.

    Dies eröffnet dem Verteidiger die Möglichkeit, auch solche Tatsachen unter Beweis zu stellen, die er nur vermutet oder für möglich hält, soweit es sich nicht um eine Beweisbehauptung völlig "ins Blaue hinein" handelt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 29. Januar 2013, III-1 RBs 2/13 a.a.O.).

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Der Aktenbegriff dieser Vorschrift erfasst die von der Staatsanwaltschaft dem Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG vorgelegten Akten, die danach entstandenen Aktenteile und die vom Gericht herangezogenen oder von der Staatsanwaltschaft nachgereichten Beiakten (vgl. BGHSt 30, 131, 138).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Soweit eine konkrete Benennung mangels Zugriffs auf die Unterlagen nicht möglich ist, muss sich der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGHSt 49, 317, 328; BGH StraFo 2006, 459, 460; NStZ 2010, 530 (531)).
  • KG, 07.01.2013 - 3 Ws (B) 596/12

    Einsichtsanspruch des Verteidigers in Bedienungsanleitung bei standardisiertem

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Eine solche unzulässige Beschränkung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO liegt nämlich nur dann vor, wenn sie auf einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss beruht und die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht (vgl. KG, Beschl. v. 7. Januar 2013, 3 Ws (B) 596/12, juris).
  • OLG Celle, 11.09.2012 - 311 SsRs 124/12

    Berufung auf ein Fehlen der Bedienungsanleitung eines standardisierten Messgeräts

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Die in Rede stehende Bedienungsanleitung war vom Akteneinsichtsrecht der Verteidigung nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i. V. m. § 147 Abs. 1 StPO nicht erfasst (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. September 2012, 311 SsRs 124/12 und vom 4. Mai 2011, 311 SsRs 52/11).
  • OLG Hamm, 11.09.1998 - 2 Ss OWi 1021/98

    Ausreichende Begründung des Zulassungsantrags; Verletzung des rechtlichen Gehörs,

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Im Fall der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muss in der Rechtsbeschwerde nämlich substantiiert dargelegt werden, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 23).
  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 1 RBs 105/12

    Beschränkung der Verteidigung; Versagung der Einsicht in Bedienungsanleitung

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Beruft sich der Antragsteller darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen dieses gerade nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragspflicht gerechtfertigt und belegt wird, jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Akteneinsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2012, 1 RBs 105/12, juris).
  • OLG Zweibrücken, 22.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Staßenverkehrsrecht; Geschwindigkeitsmessung (ESO ES 3.0); Verwertbarkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13
    Hinzu kommt, dass allgemein bekannt ist, nach welchem Prinzip das Geschwindigkeitsmessgerät ESO 3.0 funktioniert und welche Ursachen für Fehlmessungen in Frage kommen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22. Oktober 2012, 1 SsBs 12/12, burhoff; Burhoff-Böttger, Handbuch für straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, S. 727 ff).
  • OLG Celle, 16.06.2016 - 1 Ss OWi 96/16

    Einräumen der Möglichkeit des Zugriffs eines Betroffenen auf die Rohmessdaten;

    Zwar sind die insoweit geltenden Grundsätze bei begehrter Einsichtnahme in eine Bedienungsanleitung eines Messgerätes (vgl. dazu OLG Gelle, DAR 2013, 283 ; OLG Braunschweig ZfS 2014, 473; OLG Hamm, VRR 2013 (79); KG DAR 2013, 211 ) auch auf die Einsichtnahme in Rohmessdaten übertragbar (vgl. OLG Celle, Beschluss des hiesigen 2. Senats für Bußgeldsachen vom 21. März 2016, 2 Ss (OWi) 77/16).
  • OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des

    Ein Widerspruch besteht ferner nicht zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 28.3.2013 (311 Ss Rs 9/13; NZV 2013, 307 f.), in der das Oberlandesgericht ebenso wie der Bundesgerichtshof im soeben behandelten Beschluss das nachträgliche Bemühen um die erforderlichen Informationen verlangt.
  • OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Das Akteneinsichtsrecht beinhaltet auch nicht das Recht auf Erweiterung des Aktenbe-standes (OLG Gelle, Beschluss vom 28.3.2013, - 311 SsRs 9/13 - bei juris).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Soweit die Verteidigerin des Betroffenen - erstmals in ihrer Gegenerklärung - mehrere "Gerätebegleitkarten" der Polizeipräsidien ...[A] und ...[B] von - nicht im vorliegenden Verfahren verwendeten - Messgeräten sowie eine Serviceübersicht des Herstellers ...[C] über ein - ebenfalls verfahrensfremdes - Messgerät vorlegt, wird in der Rechtsbeschwerdebegründung bereits nicht dargelegt, dass der Betroffene sich um entsprechende Unterlagen für das hier gegenständliche Gerät - über das Anschreiben an die Bußgeldbehörde hinaus - z.B. beim Hersteller (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2013 - 311 SsRs 9/13 -, juris zur begehrten Einsicht in Bedienungsanleitungen) oder dem die konkrete Geschwindigkeitsmessung durchführenden Polizeipräsidium ...D] bzw. der PASt ...[E] bemüht hat.

    Zur Einhaltung der strengen Voraussetzungen einer zulässigen Verfahrensrüge hätte daher weiter dargelegt werden müssen, dass die Erlangung der gewünschten Informationen auf diesen Wegen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2013 - 311 SsRs 9/13 -, juris).

  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

    Bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs muss nämlich im Rahmen der Verfahrensrüge grundsätzlich dargelegt werden, was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (vgl. dazu OLG Hamm VRR 2013, 79; OLG Celle DAR 2013, 283; Göhler, a. a. O., Rdnr. 16 c; KK-Senge, a. a. O., Rdnr. 40 c).

    Denn die dafür entstehenden Auslagen wären im Erfolgsfall der Rechtsbeschwerde als notwendige Auslagen zu erstatten, vgl. dazu OLG Celle, DAR 2013, 283.

    Diese Bestimmung gibt keinen Anspruch auf Erweiterung des Aktenbestandes (vgl. dazu OLG Celle, DAR 2013, 283 m. w. N.).

  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen

    Wird im Zusammenhang mit durch das Gericht entgegen einem Antrag nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen die Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung in der Hauptverhandlung zu seiner Verteidigung vorgebracht hätte und welche Anstrengungen bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge unternommen wurden, um die Unterlagen zu erhalten (Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13).

    Denn im Falle der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 -, BeckRS 2013, 06415 m. w. Rspr.nachw.; Seitz, a. a. O., Rn. 16c), weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehör verwehrt worden ist.

  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

    Vielmehr ist § 338 Nr. 8 StPO - wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ["in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt"] ergibt - nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht, also die Sachentscheidung möglicherweise auf der unzulässigen Verteidigungsbeschränkung beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 26.05.1981 - 1 StR 48/81 bei juris = BGHSt 30, 131 = NJW 1981, 2267 = NStZ 1981, 361 = StV 1981, 500; aber auch BGH, Urt. v. 23.04.1998 - 4 StR 57/98 = BGHSt 44, 82 = NJW 1998, 2296 = NStZ 1998, 584 = StV 1999, 134; BGH, Urt. v. 24.11.1999 - 3 StR 390/99 = NStZ 2000, 212 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Beschränkung 6 = wistra 2000, 146 = StV 2000, 402; BGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13 = NStZ 2014, 347 = BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 3 = StV 2015, 10 sowie BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - 5 StR 289/16 bei juris; ferner u.a. OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 = DAR 2013, 283 = NZV 2013, 307 = ZfSch 2013, 412 = StraFo 2013, 291 = VRS 124 [2013], 333; OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2016 - 4 RBs 50/16 = NZV 2016, 291 und schon BayObLG, Beschluss vom 15.12.1997 - 2St RR 244/97 = BayObLGSt 1997, 165 = NJW 1998, 1655 = OLGSt StPO § 240 Nr. 1; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 338 Rn. 59; KK-StPO/Gericke 8. Aufl. § 338, Rn. 101; MüKo/Knauer/Kudlich § 338 Rn. 181 und BeckOK StPO/Wiedner [35. Edit., Stand: 01.10.2019] § 338, Rn. 178, jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 12.05.2014 - 1 Ss OWi 34/14

    Stützung einer Verfahrensrüge auf die fehlende Gewährung von Einsicht in die

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

    Sofern eine konkrete Benennung dieser Tatsachen mangels Zugriffs auf die Bedienungsanleitung nicht möglich ist, muss sich der Rechtsbeschwerdebegründung jedenfalls entnehmen lassen, welche Anstrengungen der Verteidiger bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge (= Rechtsbeschwerdebegründungsfrist) unternommen hat, um sich Einsicht in die Bedienungsanleitung zu verschaffen (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013, 311 SsRs 9/13, juris = ZfSch 2013, 412; OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2013, 311 SsRs 98/13, juris = ZfSch 2013, 652).

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

    Da es bei § 338 Nr. 8 StPO nicht genügt, dass die Beschränkung nur generell (abstrakt) geeignet ist, die gerichtliche Entscheidung zu beeinflussen, sondern die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret bestehen muss (vgl. Schmitt in Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 338, Rn. 59 m.w.N.), ist durch die Rechtsbeschwerde vorzutragen, welcher konkrete Zusammenhang zwischen dem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung bedeutsamen Punkt besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2011 - 5 StR 299/03 - OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 -).
  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Sollte dem Verteidiger, was hier naheliegt, eine solche konkrete Bezeichnung vorenthaltenen Materials (hier: dem Messgerät zugeordnete Unterlagen über die Wartung u. Ä. sowie die Rohmessdaten) nicht möglich sein, weil ihm dieses noch immer nicht vorliegt, so muss er sich bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Einsicht bemüht haben und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun (vgl. BGH NStZ 2010, 530; Senat DAR 2013, 211; OLG Bamberg DAR 2016, 337; OLG Celle NZV 2013, 307; OLG Hamm NStZ-RR 2013, 53).
  • KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18

    Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren

  • OLG Celle, 10.06.2013 - 311 SsRs 98/13

    Umfang der Begründung der Verfahrensrüge bei nicht gewährter Akteneinsicht in die

  • KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer

  • KG, 05.11.2020 - 3 Ws (B) 263/20

    Einsicht in sog. "TUFF"- Dateien bei Geschwindigkeitsmessungen

  • AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16

    Komplette Messreihe gibt es unverschlüsselt, Lebensakte haben wir keine

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