Rechtsprechung
OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Fußgängerampel, Fahrverbot
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV; § 25 StVG
Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes ohne Hinweise auf eine Fehlschaltung der Ampelanlage
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur Feststellung eines Rotlichtverstoßes ohne Hinweise auf eine Fehlschaltung der Ampelanlage
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Rotlichtverstoß - Zeugenvernehmung und Ampelschaltplan
- rabüro.de
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei einem Rotlichtverstoß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei einem Rotlichtverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zum Rotlichtverstoß und Fahrverbot
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Fahrverbot nach Rotlichtverstoß an Fußgängerampel
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Ampelschaltplan - Erforderlichkeit der Beiziehung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 218 (Ls.)
- NZV 2012, 403
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20
Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung
Soweit der Schluss auf den qualifizierten Rotlichtverstoß aus Zeugenaussagen hergeleitet wird, die - wie hier offenbar der Zeuge N. - nur Angaben zum Grünlicht für den Querverkehr machen können, sind grundsätzlich Feststellungen zum automatisierten Programmablauf der Lichtzeichenanlage zu treffen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 311 SsBs 109/11 -, ; OLG Hamm, Beschluss vom 29. August 2002 - 3 Ss OWi 7229/02 -, ). - OLG Hamm, 15.08.2013 - 3 RBs 74/13
Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Missachtung des Rotlichtzeichens und …
Normzweck der (Sorgfalts-)Pflichten über die Befolgung von roten Wechsellichtzeichen (§ 37 Abs. 2 StVO) ist der Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmer bzw. eines bestimmten räumlichen Bereichs des Verkehrsgeschehens vor herannahendem Verkehr (so i.E. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2007 - 1 Ss 115/07 - ; OLG Celle, NZV 2012, 403). - KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Beklagte zu 1. die Haltlinie noch nicht überquert, er hätte also abstoppen und seine Fahrweise zuvor darauf einstellen müssen, und es ist davon auszugehen, dass er dies bei einer üblichen Gelblichtdauer von drei Sekunden innerorts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h unter normalen Umständen auch hätte tun können (vgl. KG VRS 129, 333 ; KG DAR 2016, 214 ; OLG Bamberg DAR 2014, 277 ; OLG Celle NZV 2012, 403 ). - OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15
Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß: Anforderungen an …
Auch hier kommt es des Weiteren auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang an (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011, 311 SsBs 109/11, juris Rn. 17f.;… OLG Hamm a.a.O, juris Rn. 16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2007, 1 Ss 115/07, zitiert nach juris).