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   OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11   

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https://dejure.org/2011,7327
OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11 (https://dejure.org/2011,7327)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11 (https://dejure.org/2011,7327)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11 (https://dejure.org/2011,7327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Besonderer Tatumstand" bei Unterschreitung des Mindestabstands zu dem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mindestabstandsunterschreitung - Gefahrenstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; VwVfG § 35; VwVfG § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung, Richtlinien, Gefahrenstelle und "fehlendes Zusatzschild”

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung kurz hinter Verkehrsschild

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 26
  • NZV 2012, 253
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Das gilt unabhängig davon, ob die Bekanntgabe in Form starrer Verkehrszeichen erfolgt oder - wie hier - mithilfe einer Anzeige über eine Streckenbeeinflussungsanlage (BVerwG VRS 120, 113).

    Vielmehr setzen §§ 45 Abs. 1, Abs. 9 Satz 2 StVO für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs auf Bundesstraßen eine Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter (hier insbesondere: Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt (vgl. BVerwG VRS 120, 113).

    Die Maßnahmen stehen im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der es aufgrund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens vorbehalten ist festzulegen, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Maßnahmen den bestmöglichen Erfolg verspricht; die Grenzen dieser Einschätzungsprärogative der Straßenverkehrsbehörde sind erst bei einer ersichtlich sachfremden und damit unvertretbaren Maßnahme überschritten (BVerwG VRS 101, 473; 120, 113).

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).

    Ist, wie hier, eine Gefahrenstelle vorhanden, so obliegt es weiter grundsätzlich der Verkehrsbehörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden, wo die Messstelle eingerichtet wird; diese Entscheidung ist von den Gerichten hinzunehmen, soweit nicht ausnahmsweise die Grenze zur Willkür überschritten wird (vgl. OLG Oldenburg NZV 1996, 375).

  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Da diese Richtlinie als reine Verwaltungsvorschrift grundsätzlich keine Außenwirkung entfaltet, unterliegen Messergebnisse, die unter Verstoß gegen die Richtlinie, ansonsten aber korrekt gewonnen worden sind, keinem Verwertungsverbot (vgl. Senat aaO; hiesiger 2. Bußgeldsenat aaO; BayObLGSt 1995, 148; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1996, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Dresden DAR 2010, 29; OLG Stuttgart DAR 2011, 220).
  • OLG Koblenz, 09.09.1998 - 2 Ss 234/98

    Der nachträgliche Wegfall eines Verkehrszeichens bzw. -schildes lässt die

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer aaO § 41 StVO Rn. 247 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwGE 27, 181; 59, 221); es wird gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den es bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem es ihm bekannt gegeben wird.
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer aaO § 41 StVO Rn. 247 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2001 - 2 Ws (B) 582/00

    Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zuständige Behörde für

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    a) Ein Kraftfahrer hat seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 120; hiesiger 2. Bußgeldsenat, Beschluss vom 30.08.2002 - 222 Ss 137/02 (Owi)).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann (BGH NJW 1970, 1126), äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwGE 102, 316).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann (BGH NJW 1970, 1126), äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (BVerwGE 102, 316).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus OLG Celle, 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11
    Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG (BVerwGE 27, 181; 59, 221); es wird gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den es bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem es ihm bekannt gegeben wird.
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

  • KG, 21.04.2004 - 3 Ws (B) 158/04

    Aufhebung eines Gebots- oder Verbotszeichen: Ahndbarkeit bereits begangener

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1998 - 5 Ss OWi 336/98

    Straßenverkehrsrecht; Wirksamkeit eines Verkehrszeichens

  • OLG Zweibrücken, 16.03.1976 - Ss 53/76

    Unverbindlichkeit; Bauunternehmer; Verkehrsschild; Straßenverkehrsbehörde;

  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 Ss 8/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung der

  • OLG Dresden, 27.08.2009 - Ss OWi 410/09

    Anforderungen an eine Abstandsmessung

  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02

    Geschwindigkeitsmessung vor Ortstafel - Ausnahmefall für Verhängung des

  • OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ss OWi 264/21

    Verletzung des Rechts auf faire Verfahrensgestaltung; Anspruch auf Einsicht in

    Denn die Messstelle befand sich lediglich 61 m von der WVZ entfernt, mithin deutlich unterhalb des in Nr. 4 der Anlage zu den in Niedersachsen geltenden " Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden" i.d.F. vom 07.10.2010 geregelten Mindestabstands von 150 m. In einer solchen Fallkonstellation kommt nach der Rechtsprechung die Annahme eines im konkreten Einzelfall geringer erscheinenden Schuldgehalts der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung und in der Folge ein Absehen vom Regelfahrverbot oder - bei weniger gravierenden Verstößen oder geringer Schuld - sogar eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 OWiG in Betracht (vgl. OLG Celle, Besch. v. 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11 -, juris; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage, § 3 Rd. 56a mwN).
  • OLG Celle, 08.11.2018 - 3 Ss OWi 190/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Bußgeld; Beschlussverfahren; Sachrüge;

    Die Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert es, dass Verkehrszeichen, die von den hierzu befugten Behörden angebracht worden sind, bis zu ihrer Beseitigung Beachtung finden und befolgt werden; dementsprechend unterliegt die Missachtung eines Verkehrszeichens selbst dann der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn der Täter gegen das Verkehrszeichen Rechtsmittel eingelegt hat und es später im gerichtlichen Verfahren aufgehoben wird (BGHSt 23, 86; OLG Celle DAR 2011, 597; OLG Koblenz DAR 1999, 419; OLG Düsseldorf VRS 96, 143; KG VRS 107, 217; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 41 StVO Rn. 247 mwN).
  • OLG Celle, 05.08.2019 - 1 Ss OWi 11/19

    Fahrstreifenverbot schließt gleichzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung aus

    Zwar handelt es sich bei einem Verkehrszeichen um einen Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG, der gemäß § 43 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam wird, in dem er - wie hier - mithilfe einer Anzeige über eine Streckenbeeinflussungsanlage bekannt gegeben wird (OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Oldenburg, 13.01.2014 - 2 SsBs 364/13

    Bewertung des Schuldgehalts einer Tat als gering bei Nichteinhaltung der

    Bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschrift kann der Schuldgehalt einer Tat geringer bewertet werden mit der Folge, dass allein die Verwirklichung des Tatbestandes noch keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrers darstellt und im Einzelfall daher von einem Regelfahrverbot Abstand genommen werden kann (OLG Celle, NStZ-RR 2012, 26 [OLG Celle 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11] ).
  • OLG Celle, 19.01.2024 - 2 ORbs 348/23

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Kraftfahrstraße; Verwaltungsvorschriften;

    Insoweit können sich solche Richtlinien über Art. 3 GG für den Bürger rechtsbildend auswirken, so dass im Einzelfall der Schuldgehalt einer Tat geringer erscheint (vgl. hiesiger 1. Bußgeldsenat, Beschluss vom 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95 -, juris; OLG Dresden DAR 2010, 29).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 53 Ss OWi 1/19

    Feststellungen zum Vorsatz bei Überschreitung der zulässigen

    Da Verkehrsteilnehmer erwarten dürfen, dass sich die Verwaltungsbehörden über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzen, können sich solche Richtlinien insoweit rechtsbindend auswirken, als im Einzelfall der Schuldgehalt einer Tat geringer erscheinen und deshalb von einem Regelfahrverbot abzusehen sein kann (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11, zitiert nach Juris).
  • AG St. Ingbert, 23.06.2021 - 22 OWi 533/21

    Geschwindigkeitsmessung innerorts nach 32 Metern nach 30 km/h-Schild - kein

    Allerdings trägt die Rspr. möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit veränderter Geschwindigkeitsregelung bei der Frage des Ausmaßes des Verschuldens grundsätzlich Rechnung, indem sie dem Kraftfahrer zubilligt, dass er mit gewissen Abständen zwischen geschwindigkeitsregelndem Verkehrszeichen und Messstrecke rechnen kann" (OLG Celle, Beschl. v. 25.07.2011 - Az. 311 SsRs 114/11; NVZ 2012, 253, verweisend auf OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.01.2001 - Az. 2 Ws (B) 582/00 OWi, NStZ-RR 2001, 120; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.09.2008 - Az. Ss BS 25/2018 (48/18 OWi)).
  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Im Übrigen war vorliegend nach den Urteilsfeststellungen die die Geschwindigkeitsbegrenzung enthaltende Schilderbrücke über der Autobahn in Fahrtrichtung des Betroffenen deutlich sichtbar aufgestellt (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11 -, Rn. 17, juris).
  • AG Achim, 02.09.2021 - 17 OWi 497/21

    Geschwindigkeitsmessung ESO 3.0 - Fahrverbot

    Die Messstelle befindet sich hinter der an der Anschlussstelle Achim-Ost befindlichen Beschilderung (km 50, 5) in einer Entfernung von 1600 m. Die Entfernung zwischen der - nur für den Verkehr ab der Anschlussstelle Achim-Ost Wiederholungs- - Beschilderung (VBA bei km 52, 658) und der Messstelle beträgt nur 67 m, sodass - zumindest derzeit noch - für den bei Achim-Nord auffahrenden Verkehr ein Verstoß gegen polizeiliche Richtlinien vorliegt, weil über den Grund für die Beschilderungsanordnung hinaus (Geschwindigkeitsabsenkung wegen des Bremer Kreuzes) keine besondere Gefahrenlage allgemein und insbesondere für den Tattag feststellbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 311 SsRs 114/11).
  • AG Eilenburg, 08.12.2021 - 8 OWi 953 Js 56143/20

    Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 - Ausgleich etwaiger Messungenauigkeiten

    Ist etwa eine Gefahrenstelle vorhanden, so obliegt es weiter grundsätzlich der Verkehrsbehörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden, wo die Messstelle eingerichtet wird; diese Entscheidung ist von den Gerichten hinzunehmen, soweit nicht ausnahmsweise die Grenze zur Willkür überschritten wird (OLG Celle, Beschl. v. 25.07.2011 - 311 SsRs 114/11 - OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.01.1996 - Ss 10/96 -, beide juris).
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