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AG Darmstadt, 23.03.2016 - 312 C 472/15 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Darmstadt verurteilt mit blitzsauberen Gründen im Urteil vom 23.3.2016 - 312 C 472/15 - die HUK-COBURG Allg. Vers. AG und deren Versicherte als Gesamtschuldner zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03
Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 …
Auszug aus AG Darmstadt, 23.03.2016 - 312 C 472/15
Eine Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten ist nämlich zumindest dann zu bejahen, wenn der Schaden über 700, 00 EUR liegt (BGH NJW 2005, 356 (357)). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Darmstadt, 23.03.2016 - 312 C 472/15
Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ist erstattungsfähig, was "dem wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheint" (BGH NJW 2007, 1450 ff).