Rechtsprechung
LG Hamburg, 21.04.2009 - 312 O 136/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Zur Beweislast für die Richtigkeit von Behauptungen über die medizinische Wirksamkeit
- nomos.de (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
§ 3 S. 2 Nr. 1 HWG, §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG
Irreführende Werbung aufgrund nicht wissenschaftlich belegter Wirkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der …
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 312 O 136/09
Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155- Tampax). - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 312 O 136/09
Soweit die Antragstellerin das Fehlen der wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage hinreichend substantiiert vorträgt, ist es -abweichend von den allgemeinen Regeln - nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Aufgabe der Antragsgegnerin, die durch die Verwendung dieser Aussage das Gegebensein der in Anspruch genommenen therapeutischen Wirkung behauptet, die wissenschaftliche Absicherung ihrer Werbeangabe zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen (vgl. BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II). - BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72
Großhandelshaus
Auszug aus LG Hamburg, 21.04.2009 - 312 O 136/09
Das setzt voraus, dass dem Unterlassungschuldner durch ein unbefristetes Verbot unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die Belange sowohl des Gläubigers als auch der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung der Wettbewerbswidrigkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (BGH GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus;… Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 1.58).