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   LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07   

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https://dejure.org/2007,30253
LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07 (https://dejure.org/2007,30253)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2007 - 312 O 275/07 (https://dejure.org/2007,30253)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2007 - 312 O 275/07 (https://dejure.org/2007,30253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Unterlassene Einzelhinweisen auf die enthaltene Mehrwertsteuer und auf die zusätzlichen Versandkosten als Bagatellverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    In der Rechtsprechung zu diesen Angaben im Internetversandhandel wird davon ausgegangen, dass gute Wahrnehmbarkeit der nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV erforderlichen Angaben vorliegt, wenn der Preis und seine Bestandteile sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (BGH, NJW 2003, 3055, 3056, 3057; OLG Hamburg, MD 2007, 444, 446; OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2004, Az. 5 U 187/03, Rz. 30 zit. nach juris; LG Hamburg, Urteil vom 27.10.2005, Az. 327 O 614/05).

    Denn auf den verschiedenen Bestellformularen wird er durch die Gestaltung des Formulars klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er Versandkosten hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu erhalten (dazu: BGH GRUR 2004, 435, 436; BGH NJW 2003, 3055, 3056).

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 382/04

    Anforderungen an die Information des Verbrauchers über Liefer- und Versandkosten

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    Hinzu kommt, dass der Verkehr weiß, dass im Versandhandel Versandkosten anfallen (BGH, NJW 2006, 211, 212 zu den ähnlichen Anforderungen bei §§ 312 c ff. BGB; Piper/Ohly- Piper , § 1 PAngV Rz 10; Harte-Bavendamm- Völker , Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 1 PAngV Rz 39).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    Denn auf den verschiedenen Bestellformularen wird er durch die Gestaltung des Formulars klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er Versandkosten hinzurechnen muss, um den Gesamtpreis zu erhalten (dazu: BGH GRUR 2004, 435, 436; BGH NJW 2003, 3055, 3056).
  • LG Hamburg, 27.10.2005 - 327 O 614/05

    Wettbewerbsverstoß im Online-Versandhandel: Versandkostenangabe in den über einen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    In der Rechtsprechung zu diesen Angaben im Internetversandhandel wird davon ausgegangen, dass gute Wahrnehmbarkeit der nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV erforderlichen Angaben vorliegt, wenn der Preis und seine Bestandteile sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (BGH, NJW 2003, 3055, 3056, 3057; OLG Hamburg, MD 2007, 444, 446; OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2004, Az. 5 U 187/03, Rz. 30 zit. nach juris; LG Hamburg, Urteil vom 27.10.2005, Az. 327 O 614/05).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    Demgemäß hat die Werbeangabe "inklusive Mehrwertsteuer" an sich nur eine klarstellende Funktion (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 5 Rz. 7.109 m. w. N.) und ist die blickfangmäßige Herausstellung des Zusatzes "inklusive Mehrwertsteuer" zum Beispiel durch Fettdruck oder größere Schrift unter dem Gesichtspunkt der Werbung mit Selbstverständlichkeiten als irreführend betrachtet worden (BGH, GRUR 1990, 1027, 1028).
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    In der Rechtsprechung zu diesen Angaben im Internetversandhandel wird davon ausgegangen, dass gute Wahrnehmbarkeit der nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV erforderlichen Angaben vorliegt, wenn der Preis und seine Bestandteile sich entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung mit den Artikeln befindet oder der Nutzer jedenfalls in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis mit allen seinen Bestandteilen hingeführt wird (BGH, NJW 2003, 3055, 3056, 3057; OLG Hamburg, MD 2007, 444, 446; OLG Hamburg, Urteil vom 12.08.2004, Az. 5 U 187/03, Rz. 30 zit. nach juris; LG Hamburg, Urteil vom 27.10.2005, Az. 327 O 614/05).
  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 5 U 17/04

    Informationspflichten bei Versandhandelswerbung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 PAngV ist in richtlinienkonformer Auslegung auch auf die Werbung im Fernabsatzhandel anzuwenden (OLG Hamburg, MD 2007, 444, 445, 446; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 236, 238).
  • OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 990/05

    Zwischen Internethändlern und regional tätigen Gewerbetreibenden besteht

    Auszug aus LG Hamburg, 07.08.2007 - 312 O 275/07
    Die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV bei Fernabsatzgeschäften erforderliche Angabe, dass die Umsatzsteuer im Preis enthalten ist, ist nur eine Klarstellung für den Verbraucher, da Endpreise gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV ohnehin die Umsatzsteuer enthalten müssen (KG, MD 2007, 656, 658; OLG Jena, GRUR-RR 2006, 283, 284, 285).
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