Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19308
LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11 (https://dejure.org/2013,19308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2013 - 312 O 390/11 (https://dejure.org/2013,19308)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 312 O 390/11 (https://dejure.org/2013,19308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 10 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 712 Abs 1 ZPO, § 712 Abs 2 ZPO
    Wettbewerbsverstoß: Anbieten und Verbreiten von Cheatbots- Computerprogrammen für Online-Spiele; Schuldnerschutzantrag gegen die Erklärung eines Unterlassungstitels für vorläufig vollstreckbar)

  • R&W Online

    Behinderungswettbewerb durch Vertrieb von Bot-Programm für Computerspiel

  • spielerecht.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Spielerecht - Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele

Besprechungen u.ä. (2)

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Spielregeln sind keine AGB

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot von Bots für World of Warcraft verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Sonstiges

  • kaesler.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Richtigstellung eines verbreiteten Gerüchts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Die Beklagten verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BGH vom 13.01.2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II).

    Auch der Verweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II) und auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2010, Az. C-91/09, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.

    Dementsprechend führt der Bundesgerichtshof aus (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II, Rdn. 28):.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Der Bundesgerichtshof führte in seinem Urteil vom 18.05.2006 (BGH, GRUR 2007, 65 - Impuls ) aus:.

    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGHZ 168, 28 Rdnrn. 17, 19 = GRUR 2007, 65 - Impuls; GRUR 2007, 784 Rdnr. 18= WRP 2007, 1095 - AIDOL; GRUR 2009, 1167 Rdnr. 14 = NJW-RR 2010, 465 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes sind grundsätzlich an das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 2006, 1042, Rdn. 16 - Kontaktan z eigen; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 2, Rdn. 95, m. w. N.).

    In diesem Fall besteht zu diesem Unternehmer ein konkretes Wettbewerbsverhältnis und zwar - im Unterschied zum Substitutionswettbewerb - unabhängig davon, ob die jeweiligen Unternehmen auf demselben relevanten Markt tätig sind (Köhler/Bornkamm, aaO, § 2, Rdn. 102, m. w. N.; BGH GRUR 2006, 1042, Rdn. 16 - Kontaktan z eigen ).

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Auch der Verweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II) und auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2010, Az. C-91/09, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Soweit das BerGer. als gerichtsbekannt festgestellt hat, dass der Werbende nicht selten mit dem Markeninhaber identisch sei, weil dieser mit der Schaltung einer Anzeige sicherstellen wolle, im Anzeigenteil einen vorrangigen Platz zu erhalten (vgl. dazu auch EuGH, GRUR 2010, 445 Rdnr. 94 = NJW 2010, 2029 - Google France und Google), ergibt sich daraus zugleich, dass der Teil des Verkehrs, welcher ebenfalls entsprechende Erfahrungen gemacht hat, in Rechnung stellen wird, dass regelmäßig auch Dritte bezahlte Anzeigen bei Google schalten, die bei Eingabe der Marke als Suchwort ebenfalls - gegebenenfalls neben der Anzeige des Markeninhabers - in der Anzeigenspalte erscheinen.".
  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGHZ 168, 28 Rdnrn. 17, 19 = GRUR 2007, 65 - Impuls; GRUR 2007, 784 Rdnr. 18= WRP 2007, 1095 - AIDOL; GRUR 2009, 1167 Rdnr. 14 = NJW-RR 2010, 465 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Es kann zudem nach der Lebenserfahrung nicht davon ausgegangen werden, dass der normal informierte und angemessen aufmerksame Internetnutzer Kenntnis von der Möglichkeit hat, die Platzierung von Anzeigen durch die Verwendung von Schlüsselwörtern zu steuern (BGH, GRUR 2009, 502 Rdnr. 24 = NJW 2009, 2384 - pcb).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGHZ 168, 28 Rdnrn. 17, 19 = GRUR 2007, 65 - Impuls; GRUR 2007, 784 Rdnr. 18= WRP 2007, 1095 - AIDOL; GRUR 2009, 1167 Rdnr. 14 = NJW-RR 2010, 465 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Bei den Ergebnissen der Trefferliste wird für den Internetnutzer in der Regel nicht hinreichend deutlich, ob der Verwender des Metatags, der identische oder ähnliche Produkte anbietet, im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder aber mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (vgl. BGHZ 168, 28 Rdnrn. 17, 19 = GRUR 2007, 65 - Impuls; GRUR 2007, 784 Rdnr. 18= WRP 2007, 1095 - AIDOL; GRUR 2009, 1167 Rdnr. 14 = NJW-RR 2010, 465 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm; GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 = NJW-RR 2010, 1273 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 23.05.2013 - 312 O 390/11
    Der Beklagte zu 1) ist als Geschäftsführer der Beklagten zu 2) wettbewerbsrechtlich verantwortlich für deren Handlungen von denen er Kenntnis hatte (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 250 f. - Sporthosen).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

  • LG Hamburg, 30.06.2011 - 327 O 741/10
  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 U 96/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vorwegstellens der Buchstaben "AA" vor dem

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Das Landgericht hat der Klage mit den Hauptanträgen stattgegeben (LG Hamburg, WRP 2013, 1083).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft -

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, ZK 12, vom 23. Mai 2013, Az.: 312 O 390/11, wird - soweit die Klage in der Berufungsinstanz nicht bereits zurückgenommen worden ist - zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 23. Mai 2013, Az. 312 O 390/11, hat das Landgericht der Klage - soweit sie noch aufrechterhalten worden war - stattgegeben.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Mai 2013, Az. 312 O 390/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 28.08.2018 - 312 O 32/13

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Anbietens einer

    Nachdem den Beklagten mit Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) die Verwendung einer Automatisierungssoftware für World of Warcraft verboten wurde, boten die Beklagten in Deutschland ab dem 4.9.2013 eine modifizierte Version unter der Bezeichnung "H.DE" an (Anlagen K 46 und K 47).

    Wegen der Funktionalitäten "ArchaeologyBuddy" und "BGBuddy" wurde im Verfahren 312 O 390/11 von der Kammer am 8.1.2016 ein Ordnungsgeld festgesetzt.

    Mit der Klageerweiterung vom 7.4.2016 werden gleichlautende Ansprüche für das Online-Spiel World of Warcraft geltend gemacht, soweit diese nicht bereits vom Urteil der Kammer vom 23.5.2013 (312 O 390/11) in der Fassung des Tenors aus dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.11.2014 (3 U 86/13) erfasst sind.

    Dies ergibt sich u.a. aus den Anlagen K 66 und K 67. Auch war die Benutzung von Warden und TripWire bereits Gegenstand des World of Warcraft Verfahrens vor dem BGH, das im Jahr 2011 vor dem Landgericht begann (312 O 390/11).

    Die Funktionalitäten "Mixed Mode" und "Party Bot" sind nicht kerngleich mit den Funktionalitäten im Verfahren 312 O 390/11, weil sie weder das automatische Suchen und Absolvieren von Aufgaben noch das automatische Sammeln von virtuellen Gegenständen betreffen.

    Der diesbezügliche Vortrag wurde bereits im vorangegangenen Verfahren 312 O 390/11 gehalten (vgl. Urteil der Kammer vom 23.5.2013, Anlage K 41, S. 18), so dass auch insoweit auf die Ausführungen des BGH Bezug genommen werden kann (Rz. 76):.

  • LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Computerspielvertreibers durch

    Die Parteien streiten und haben gestritten in verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (u.a. Az. 312 O 390/11; 312 O 322/12 und 312 O 32/13), vor dem Landgericht München I und vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 594/12).
  • LG Köln, 01.08.2013 - 31 O 594/12
    Zudem hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 23.05.2013 (Az.: 312 O 390/11) der Klägerin auf Antrag der Muttergesellschaft der Beklagten das Angebot und die Verbreitung sog. World of Warcraft Bots verboten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht