Rechtsprechung
LG Hamburg, 16.11.2010 - 312 O 469/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Androhung juristischer Schritte - Zu den Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Abmahnung.
- damm-legal.de
§ 93 ZPO
Ordnungsgemäßer Inhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - webshoprecht.de
Die Drohung mit weiteren juristischer Schritten ist keine kostenpflichtige Abmahnung
- stroemer.de
»Juristische Schritte«
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Deutlichkeit eines Abmahnschreibens auf Unterlassung der Verwendung eines geschützten Domain-Namens zur Bewerbung von Dienstleistungen durch ein anderes Unternehmen; Voraussetzungen für die Annahme eines klageveranlassenden Verhaltens seitens des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93
Anforderungen an die Deutlichkeit eines Abmahnschreibens auf Unterlassung der Verwendung eines geschützten Domain-Namens zur Bewerbung von Dienstleistungen durch ein anderes Unternehmen; Voraussetzungen für die Annahme eines klageveranlassenden Verhaltens seitens des ... - rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wann liegt eine Abmahnung vor?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Androhung gerichtlicher Schritte sind Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ankündigung weiterer juristischer Schritte ist noch keine Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Androhung juristischer Schritte stellt noch keine Abmahnung dar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Besprechungen u.ä.
- recht-hat.de (Entscheidungsbesprechung)
Ankündigung juristischer Schritte ist keine Abmahnung
Papierfundstellen
- MIR 2011, Dok. 013
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 24.05.2005 - 5 W 70/05
Wettbewerbsverstoß eines Notars: Androhung gerichtlicher Schritte in der …
Auszug aus LG Hamburg, 16.11.2010 - 312 O 469/10
Zwar kann sich der Wille, notfalls gerichtlich vorzugehen, auch aus den Umständen ergeben wie bei einer Abmahnung durch einen Rechtsanwalt oder daraus, dass dem Schuldner aufgrund seiner geschäftlichen Erfahrung klar ist, was geschieht, wenn er die geforderte Erklärung nicht abgibt (vgl. KG, Beschluss vom 24.5.2005, Az. 5 W 70/05, Rz. 5 ff., zit.n.[...];… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, capt. 1, Rz. 87 m.w.N.).Zwar kann davon ausgegangen werden, dass Rechtsanwälten die rechtlichen Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bekannt sind (vgl. KG, Beschluss vom 24.5.2005, Az. 5 W 70/05, Rz. 5 ff., zit.n.[...]).