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   LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10   

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LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10 (https://dejure.org/2011,89838)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2011 - 312 O 558/10 (https://dejure.org/2011,89838)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 312 O 558/10 (https://dejure.org/2011,89838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 9 Abs 1 EGV 40/94, Art 12 Abs 1 EGV 40/94
    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Für eine ernsthafte Benutzung ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 60, Tz. 22 - LOTTOCARD ).

    Wie bereits ausgeführt (s. A.II.1.d) liegt eine ernsthafte Benutzung vor, wenn die Marke in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 60, Rz. 22 - LOTTOCARD ).

    Vielmehr sind auch solche Waren im Warenverzeichnis zu belassen, die nach Auffassung des Verkehrs gemeinhin als zum gleichen Warenbereich gehörend angesehen werde (BGH GRUR 2009, 60, Tz. 32 - LOTTOCARD ).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Verfalls tragen die Beklagten als Widerkläger (vgl. BGH GRUR 2009, 60, Tz. 19 - LOTTOCARD für die vergleichbare Löschungsklage nach §§ 49, 55 MarkenG).

    Hat der Löschungs(wider)kläger - wie hier - jedoch keine genaue Kenntnis von den Umständen der Benutzung der Marke und verfügt er auch nicht über die Möglichkeit, den Sachverhalt von sich aus aufzuklären, trifft den Löschungs(wider)beklagten nach § 242 BGB eine prozessuale Erklärungspflicht (vgl. BGH GRUR 2009, 60, Tz. 19 - LOTTOCARD) .

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Setzt sich ein Zeichen jedoch aus mehreren Wortbestandteilen zusammen, genügt es nicht, dass für jeden dieser Bestandteile ein möglicher beschreibender Charakter festgestellt wird; vielmehr muss ein solcher Charakter für das neu gebildete Wort selbst festgestellt werden (EuGH, GRUR 2004, 674 Tz. 96 - Postkantoor ).

    Eben hier liegt der Unterschied zur von den Beklagten angeführten Entscheidung des EuGH (GRUR 2004, 674 - Postkantoor ).

    Wortmarken, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreiben, fehlt jedoch die Unterscheidungskraft (EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 - Postkantoor) .

  • OLG München, 17.11.2005 - 29 U 1927/05

    "MEMORY/EDUCA memory game"; Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Dabei ist der herkunftshinweisende Charakter eines Zeichens bereits dann gegeben, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass einige Angehörige der angesprochenen Verkehrskreise es als Herkunftsangabe auffassen könnten (EuGH GRUR 2003, 55, Tz. 57, 60 - Arsenal Football Club ; OLG München GRUR-RR 2006, 84, 85 - MEMORY/EDUCA memory game ).

    So bestehen schon ganz grundsätzlich Bedenken dagegen, Ergebnisse von Internetsuchmaschinen als das Verständnis des Allgemeinen Verkehrs wiedergebend anzusehen (OLG München, GRUR-RR 2006, 84, 86 - MEMORY/EDUCA memory game ).

    Ebenso wie Art. 7 Abs. 1 d) GMV ist daher auch bei Art. 51 Abs. 1 b) GMV zu fordern, dass die Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen selbst geworden ist, d.h. dass sich die Marke zu einer Gattungsbezeichnung bzw. zu einem Synonym für bestimmte Produkte entwickelt hat (OLG München, GRUR-RR 2006, 84, 86 - MEMORY/EDUCA memory game , OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2007, 274, Tz. 28 - Shisha ).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 b) GMV bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2008, 608, Tz. 66 - EUROHYPO ).

    Dabei ist die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (EuGH GRUR 2008, 608, Tz. 67 - EUROHYPO ).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist nicht bei jeder geschäftlichen Verwendung eines geschützten Zeichens eine Verwendung i.S.v. Art. 9 Abs. 1 GMV gegeben, sondern nur dann, wenn das geschützte Zeichen in seiner Hauptfunktion, der Gewährleistung der betrieblichen Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, verletzt wird (EuGH GRUR 2003, 55, Tz. 51 - Arsenal Football Club ; GRUR 2007, 971, Tz. 26 - Céline ).

    Dabei ist der herkunftshinweisende Charakter eines Zeichens bereits dann gegeben, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass einige Angehörige der angesprochenen Verkehrskreise es als Herkunftsangabe auffassen könnten (EuGH GRUR 2003, 55, Tz. 57, 60 - Arsenal Football Club ; OLG München GRUR-RR 2006, 84, 85 - MEMORY/EDUCA memory game ).

  • EuGH, 05.10.2004 - C-192/03

    Alcon / HABM

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Das Eintragungshindernis muss am Anmeldetag bestehen (EuGH C-192/03 vom 5.10.2004 (Nr. 40) - BSS ), d.h. hier am 06.03.2001.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht dieses Eintragungshindernis dann, wenn die Zeichen oder Angaben, aus denen die Marke ausschließlich besteht, zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleitungen, auf die sich die Marke bezieht, üblich geworden ist (EuGH GRUR Int. 2002, 145, 147 - Bravo ).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2007 - 1 U 416/06

    Markenschutz für die Wortmarke Shisha

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Ebenso wie Art. 7 Abs. 1 d) GMV ist daher auch bei Art. 51 Abs. 1 b) GMV zu fordern, dass die Marke zu einer gebräuchlichen Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen selbst geworden ist, d.h. dass sich die Marke zu einer Gattungsbezeichnung bzw. zu einem Synonym für bestimmte Produkte entwickelt hat (OLG München, GRUR-RR 2006, 84, 86 - MEMORY/EDUCA memory game , OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2007, 274, Tz. 28 - Shisha ).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    Dieser Vorschrift liegt das Allgemeininteresse zugrunde, dass alle Marken, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die zur Bezeichnung einer Ware dienen können, von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 2006, 233 - Deutsche SiSi-Werke ).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10
    An einer kennzeichenmäßigen Benutzung fehlt es hingegen, wenn die angegriffene Bezeichnung eindeutig beschreibend verwendet wird (EuGH GRUR 2009, 756, Tz. 61 - L'Oréal ).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • OLG Hamburg, 07.07.2005 - 5 U 9/05

    "NEWS"

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 5 U 52/06

    Markenrechtsverletzung: Verletzung einer dreidimensionalen Formmarke durch

  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung Das

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 101/15

    MICRO COTTON - Verfahren wegen Verletzung einer Unionsmarke: Zulässigkeit eines

    Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt (LG Hamburg, Urteil vom 4. Oktober 2011 - 312 O 558/10, juris).
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