Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.08.2008 - 312 O 64/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- markenmagazin:recht
Area45cycles
§§ 3, 4 Nr. 10 UWG; §§ 14, 15 MarkenG
Domain-Grabbing und Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens für Motorräder - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 4 Nr. 10 UWG, § 15 Abs. 5 MarkenG, § 14 Abs. 6 MarkenG
Zum Anspruch auf Löschung einer Domain bei rechtswidrigem Domain-Grabbing / Das ICANN-Verfahren ist keine Pflicht / Das ICANN-Verfahren ist keine Pflicht - openjur.de
Registrierung einer Domain: Löschungsanspruch wegen Verletzung von Marken- und Unternehmenskennzeichenrechten; Wettbewerbsverstoß durch Domain-Grabbing
- webshoprecht.de
Zu den Voraussetzungen des Domain-Grabbings
- aufrecht.de
Anspruch auf Löschung bei Domaingrabbing
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines sog. fliegenden Gerichtsstands im Falle eines kollidierenden Unternehmenskennzeichenrechts bzgl. Domains und damit einhergehender Verletzung an einem Markenrecht; Vorliegen einer nationalen Gerichtszuständigkeit bei Markenrechtsverletzungen bzgl. .com-, ...
- info-it-recht.de
Löschungsanspruch bei Domain-Grabbing
- bettinger.de
Löschungsansprüche bei Domaingrabbing
- markenservice.net
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Domain-Handel
- wb-law.de (Kurzinformation)
LG Hamburg bestätigt Löschungsanspruch beim sog. Domain-Grabbing
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Schadenersatzpflicht bei Domain-Grabbing
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Löschungsansprüche bei Domain-Grabbing
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Löschungsansprüche bei Domain-Grabbing
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)
Grabbing auf einzelne TLDs begrenzt?
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 438 (Ls.)
- MMR 2009, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08
Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens …
Ein entsprechender aus §§ 14, 15 MarkenG abgeleiteter Anspruch ist aber nur dann begründet, wenn schon das Halten der Domain-Namen durch die Beklagte für sich gesehen eine Rechtsverletzung darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04 - Euro Telekom, Urteil vom 13.03.2008, Az. I ZR 151/05 - Metrosex; Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.08.2008, Az. 312 O 64/08).