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   LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08   

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https://dejure.org/2009,27942
LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08 (https://dejure.org/2009,27942)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 312 O 677/08 (https://dejure.org/2009,27942)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 312 O 677/08 (https://dejure.org/2009,27942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWG
    Das "günstigste” Produkt bestimmt sich nicht nur nach dem niedrigsten Preis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 259/05

    Vergleichende Werbung bei Arzneimitteln: Vergleichbarkeit von Arzneimittelstudien

    Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Arzneimittelwerbung als irreführend anzusehen ist, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung abzustellen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25.08.2005, Az. 3 U 29/05; Urteil vom 28.09.2006, Az. 3 U 259/05 jeweils m.w.N).

    Die Verkehrsanschauung dieses Personenkreises orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 3 U 259/05 m.w.N).

  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90

    Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
    Eine Alleinstellungs- oder Spitzengruppenbehauptung ist nur zulässig, wenn der damit Werbende auch tatsächlich einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 1991, 850 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
    Eine Alleinstellungs- oder Spitzengruppenbehauptung ist nur zulässig, wenn der damit Werbende auch tatsächlich einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 1991, 850 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
    Sie muss darum über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vortragen und unter Beweis stellen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2006, Az. I ZR 97/04 m.w.N).
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