Rechtsprechung
LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- markenmagazin:recht
"fliesen24″ Kein Unterlassungsanspruch bei beschreibender Marke
- aufrecht.de
Die Zeichen "fliesen24" und "fliesen24.com" sind für einen Online-Fliesenhandel rein beschreibend
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Fliesen24.com" ist kein geschütztes Unternehmenskennzeichen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06
POST/RegioPost
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn solange keine rechtskräftige Löschungsanordnung nach §§ 50, 54 MarkenG vorliegt, besteht im Verletzungsverfahren keine Änderung der Schutzrechtslage, so dass der Verletzungsrichter an die Eintragung der Marke gebunden ist (BGH GRUR 2009, 678 - POST/RegioPost ).Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, GRUR 2009, 678 - POST/ RegioPost ; BGH, GRUR 2010, 646, Tz. 23 - OFFROAD ).
- BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93
"COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Dies folgt auch daraus, dass im Interesse des Verkehrs ein schutzwürdiges Interesse daran besteht, beschreibende Bezeichnungen freizuhalten (BGH, GRUR 1996, 68, 68 - COTTON LINE ).Setzt sich ein Zeichen - wie hier - aus mehreren beschreibenden Wortbestandteilen zusammen, kommt es darauf an, ob die Zusammenstellung neu und eigenartig ist und deshalb vom Verkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst wird (BGH, GRUR 1996, 68, 68 - COTTON LINE ).
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn für einen Online-Versandhandel (der als weitere Dienstleistung Informationen über Fliesen zur Verfügung stellt) wird dieser Zusatz vom Verkehr als werbeüblicher Hinweis auf die 24-stündige Erreichbarkeit verstanden, d.h. Hinweis auf ein rund um die Uhr verfügbares Waren- bzw. Dienstleistungsangebot (vgl. auch OLG Dresden MMR 2006, 326 - Plakat 24 ; BGH GRUR 2002, 544, Tz. 41 - Bank 24 sowiedie als Anlage K 20 vorgelegten Entscheidungen des BPatG zu den Marken JobScout24, GesundheitsScout 24 und ImmobilienScout 24).
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01
"Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Wenn aber für bestimmte Waren- und Dienstleistungsgruppen ein Freihaltebedürfnis besteht, kann dieses Freihaltebedürfnis nicht dadurch umgangen werden, dass nunmehr die Unterlassung der Benutzung eines an sich für eine bestimmte Dienstleistung (hier Online-Fliesenhandel) freihaltebedürftigen Zeichens wegen der möglichen Ähnlichkeit der gekennzeichneten Dienstleistung zu einer anderen Ware verlangt wird, für die die Klagemarke eingetragen ist (vgl. auch BGH, GRUR 2004, 949, 950 - Regiopost/Regional Post , wo Ansprüche aus der Klagemarke generell ausgeschlossen werden, wenn diese für die angegriffenen Dienstleistungen als beschreibend anzusehen ist). - OLG Dresden, 30.08.2005 - 14 U 498/05
Keine Markenrechtsverletzung durch Google Ad-Words bei Wort-/Bildmarke
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Denn für einen Online-Versandhandel (der als weitere Dienstleistung Informationen über Fliesen zur Verfügung stellt) wird dieser Zusatz vom Verkehr als werbeüblicher Hinweis auf die 24-stündige Erreichbarkeit verstanden, d.h. Hinweis auf ein rund um die Uhr verfügbares Waren- bzw. Dienstleistungsangebot (vgl. auch OLG Dresden MMR 2006, 326 - Plakat 24 ; BGH GRUR 2002, 544, Tz. 41 - Bank 24 sowiedie als Anlage K 20 vorgelegten Entscheidungen des BPatG zu den Marken JobScout24, GesundheitsScout 24 und ImmobilienScout 24). - BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07
OFFROAD
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Entscheidend ist vielmehr, ob das angegriffene Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen verwendet wird und die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (BGH, GRUR 2009, 678 - POST/ RegioPost ; BGH, GRUR 2010, 646, Tz. 23 - OFFROAD ). - BGH, 16.12.2004 - I ZR 69/02
Literaturhaus
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Der Schutz einer Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG setzt voraus, dass die Bezeichnung nach Auffassung des Verkehrs Namensfunktion hat (… Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rn. 29), sogenannte namensmäßige Unterscheidungskraft (BGH, GRUR 2005, 517 Tz. 20 m.w.N. - Literaturhaus ). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2011 - 312 O 118/11
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren- oder Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Streitmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2010, 235 - AIDA/AIDU m.w.N).