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LG Hamburg, 16.04.2002 - 312 O 133/02 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.04.2002 - 312 O 133/02
- OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
"KLACID/KLACID PRO"; Verletzung von Markenrechten durch Ersetzung der Marke beim …
In dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums (Landgericht Hamburg 312 O 133/02) erwirkte die Klägerin - vor ihrer Umfirmierung damals noch als: "t GmbH" - gegen die Beklagten am 11. März 2002 eine Beschlussverfügung, der Verbotsausspruch stimmt mit dem des vorliegend in erster Instanz gestellten Klageantrages zu Ziffer I. 1. überein, in der Beschlussverfügung heißt es allerdings: "anzubieten, abzugeben, feilzuhalten ..." und nicht (wie im Klageantrag zu Ziffer I. 1.): "anzubieten, feilzuhalten ...".Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) Bezug genommen.