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   LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10   

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LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10 (https://dejure.org/2011,73477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.01.2011 - 312 O 237/10 (https://dejure.org/2011,73477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 312 O 237/10 (https://dejure.org/2011,73477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 23 MarkenG
    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung "Yellow Pages Gelbe Seiten von Arguscompact" und "Gelbe Seiten" bzw. "Yellow Pages"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    a) Es kann nicht festgestellt werden, dass die Anmelderin in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes eines Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige Waren die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen angemeldet hat (vgl. BGH GRUR 2008, 621 Rdnr. 1 = WRP 2008, 785 - AKADEMIKS ; GRUR 2008, 917 Rdnr. 20 = WRP 2008, 1319 - EROS m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal; BPatG Mitt.

    bbb) Da die Markenanmeldung der Deutschen Postreklame GmbH somit ausschließlich auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs ausgerichtet war, fehlte es auch an einer Absicht, die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einzusetzen (vgl. BGH GRUR 2008, 917, 919 - Eros).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 29/02

    The Colour of Elégance

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Markenanmeldung bösgläubig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elegance, jeweils m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).

    Bei einer Pflege des eigenen Markenbestandes steht die Tendenz im Vordergrund, einen Einbruch fremder Bezeichnungen in den eigenen Markenbestand zu verhindern (BGH GRUR 2005, 581, 582 -The Colour of Elegance).

  • BPatG, 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gelbe Seiten" - zur

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Nachdem das BPatG die Löschungsentscheidung des DPMA hinsichtlich der Wortmarke DE ... "Gelbe Seiten" mit Beschl. v. 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10 (Anlage K 9) aufgehoben hat, ist für das vorliegende Verletzungsverfahren erst recht von der Bestandskraft der Marke auszugehen.

    Das BPatG bestätigt in seinem Beschl. v. 15.04.2010 - 29 W (pat) 85/10, Umdruck S. 23 ff. (Anlage K 9) die Auffassung, dass die Markenanmeldung der Wortmarke DE ... "Gelbe Seiten" nicht bösgläubig erfolgt ist.

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Wegen des im Markenrecht geltenden Territorialitätsgrundsatzes (vgl. auch Art. 6 PVÜ) ist es grundsätzlich rechtlich unbedenklich, wenn im Inland ein Zeichen als Marke in Kenntnis des Umstands angemeldet wird, dass ein anderer dasselbe Zeichen im benachbarten Ausland als Marke für gleiche oder sogar identische Waren benutzt (BGHZ 173, 230 Tz. 19 -CORDARONE m. w. N., MarkenR 2009, 313 -Ivadal).

    Aber auch ohne einen inländischen Besitzstand eines Vorbenutzers kann die Anmeldung einer Marke als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn der Anmelder den Inhaber eines wertvollen ausländischen Zeichens, der dieses demnächst auch auf dem inländischen Markt benutzen will, daran durch die mit der Eintragung der angemeldeten Marke verbundene zeichenrechtliche Sperre hindern will (BGHZ 173, 230 Tz. 21 - CORDARONE, m. w. N.; MarkenR 2009, 313 - Ivadal).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Mit dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG soll den Fällen begegnet werden, in denen Privat- oder Geschäftsleute bestimmte Bezeichnungen als "Hinterhaltsmarken" schützen lassen, um ihre formelle Rechtsposition zur Geltendmachung ungerechtfertigter Lizenz- oder Abmahnkostenerstattungsansprüche auszunutzen (BT-Drucks. 15/1075, S. 67 unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 242, 244 = WRP 2000, 160 - Classe E; BGH MarkenR 2009, 312, 313 -Ivadal).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung gibt es mehrere Fallgruppen der bösgläubigen Anmeldung, nämlich u. a. (1) die Anmeldung sogenannter Sperrmarken, um Dritte mit Unterlassungs- oder Geldforderungen zu überziehen, ohne dass ein genereller Benutzungswille des Markenanmelders vorliegt, (2) die Anmeldung von Marken mit dem Ziel, den erkannten im Inland bestehenden schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers einer gleichen oder verwechselbar ähnlichen Bezeichnung für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen ohne rechtfertigenden Grund zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH MarkenR 2009, 312, 313 - Ivadal), (3) die Anmeldung der Marke mit der Absicht einer zweckfremden Nutzung des Zeichens, um Dritte in wettbewerbswidriger Weise zu behindern, und (4) der Fall der Markenerschleichung, d. h. wenn der Anmelder falsche Angaben macht oder Umstände verschweigt, um die Eintragung der Marke zu erreichen (Fezer, a. a. O., § 8 Rdnr. 667 - 678; Ströbele, a. a. O., § 8 Rdnr. 531 m. w. N.; Grabrucker, a. a. O., 536, 537).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Markenanmeldung bösgläubig i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, wenn der Anmelder das angemeldete Zeichen nicht als Marke, d. h. als Herkunftshinweis, benutzen, sondern die formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts lediglich zum Zwecke der rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Behinderung Dritter einsetzen will (BGHZ 167, 278 Tz. 41 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2005, 581, 582 = WRP 2005, 881 - The Colour of Elegance, jeweils m. w. N.; BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).

    Mit dem Zeitpunkt der Anmeldung ist, da es sich um ein absolutes Eintragungshindernis handelt, der Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung gemeint (BGHZ 167, 278 Tz. 42 - FUSSBALL WM 2006; BT-Drucks. 15/1075, S. 68 zu § 50 Abs. 2 MarkenG, BGH MarkenR 2009, 313 - Ivadal).

  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 5 U 53/07

    Schenkung: Widerruf bei einer sittlichen Verfehlung eines Dritten dem Schenker

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in einem vergleichbaren Fall, in dem die Antragstellerin aus denselben Marken vorgegangen ist, in dem Urteil vom 29.10.2008 (Gesch.-Zeichen: 5 U 53/07, Urteilsumdruck S. 11 f.) zur Kennzeichnungskraft Folgendes ausgeführt:.

    Das HansOLG hat in dem zitierten Urteil vom 29.10.2008 (Gesch.-Zeichen: 5 U 53/07) u.a. ausgeführt:.

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Dass der Begriff der "Gelben Seiten" als "Yellow Pages" für Branchentelefonbücher bereits Ende des 19. Jahrhunderts in den USA verwendet wurde und von dort ursprünglich stammt (Wikipedia Stichwort "Yellow Pages"; Zeitungsartikel "Nürnberger Nachrichten" vom 24. Mai 1975, Anlage 26 BA) und dass er auch in vielen europäischen Ländern und in Japan in der entsprechenden Übersetzung Verwendung fand, bildet grundsätzlich kein Hindernis, den deutschen Begriff für bestimmte Waren oder Dienstleistungen als Marke eintragen zu lassen, weil das Markenrecht weder qualitative Anforderungen an die Marke im Sinne einer schöpferischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2001, 334, 336 f. - Gabelstapler), noch kennt es ein Vorbenutzungsrecht (BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Dass der Begriff der "Gelben Seiten" als "Yellow Pages" für Branchentelefonbücher bereits Ende des 19. Jahrhunderts in den USA verwendet wurde und von dort ursprünglich stammt (Wikipedia Stichwort "Yellow Pages"; Zeitungsartikel "Nürnberger Nachrichten" vom 24. Mai 1975, Anlage 26 BA) und dass er auch in vielen europäischen Ländern und in Japan in der entsprechenden Übersetzung Verwendung fand, bildet grundsätzlich kein Hindernis, den deutschen Begriff für bestimmte Waren oder Dienstleistungen als Marke eintragen zu lassen, weil das Markenrecht weder qualitative Anforderungen an die Marke im Sinne einer schöpferischen Tätigkeit stellt (BGH GRUR 2001, 334, 336 f. - Gabelstapler), noch kennt es ein Vorbenutzungsrecht (BGH GRUR 2002, 544, 546 - Bank 24).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus LG Hamburg, 25.01.2011 - 312 O 237/10
    Dem ist der BGH allerdings nicht uneingeschränkt gefolgt; einem Markeninhaber sei die Berufung auf eine Verkehrsdurchsetzung seiner Marke nicht schon deshalb verwehrt, weil ihm in der Vergangenheit eine Monopolstellung zukam, so dass sich eine mögliche Verkehrsdurchsetzung ungestört vom Wettbewerb anderer Anbieter habe bilden können (BGH GRUR 2006, 760 - Lotto).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

  • BPatG, 02.01.2006 - 30 W (pat) 250/03

    Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders; Annahme eines wertvollen und

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 209/06

    POST/RegioPost

  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 117/04

    Markenrechtsschutz - zum Grad der Kennzeichnungskraft der Wortmarke "Post" als

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

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