Rechtsprechung
LG Hamburg, 10.08.2010 - 312 O 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG
Wirksamkeit der Einwilligungserklärung in die Zusendung von Werbung per E-Mail oder SMS-Nachricht - webshoprecht.de
Zur gesonderten Einwilligungserklärung in die Zusendung von Werbung bei Gewinnspiel
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
E-Mail-Werbung nur nach gesonderter Einwilligungserklärung zulässig
- adresshandel-und-recht.de
Wettbewerbsrechtliche Einwilligung in Gewinnspiel bedarf getrennter Zustimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unwirksame Einwilligung in SMS-Werbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung bei Gewinnspielen gesondert abzufragen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Das Märchen vom Kopplungsverbot bei Gewinnspielen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
E-Mail-Werbung nur nach gesonderter Einwilligungserklärung zulässig -
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kopplung der Gewinnspiel-Teilnahme an Newsletter-Einwilligung ist unzulässig
- haufe.de (Kurzinformation)
E-Mail-Marketing: Einwilligungserklärung erforderlich
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anforderungen an Einwilligung des Verbrauchers bezüglich Werbung bei Gewinnspielen
- aid24.de (Kurzinformation)
Bundesverband sieht Verstoß wenn Werbung und Gewinnspiel verbunden werden
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kopplung der Gewinnspiel-Teilnahme an Newsletter-Einwilligung ist unzulässig
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Ist die Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit der Einwilligung in elektronische Werbung zulässig?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06
Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2010 - 312 O 25/10
Zwar ist nach § 4 a Abs. 1 BDSG zur Wirksamkeit einer Einwilligung nicht erforderlich, dass der Betroffene sie gesondert erklärt, indem er eine zusätzliche Unterschrift leistet oder ein dafür vorgesehenes Kästchen zur positiven Abgabe der Einwilligungserklärung ankreuzt (vgl. BGH NJW 2008 S. 3055 - Payback) - dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die datenschutzrechtliche Wirksamkeit der Erklärung bzw. die hieran anzulegenden Kriterien. - BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 12/08
Happy Digits - Zur datenschutzrechtlichen Einwilligung in AGBs
Auszug aus LG Hamburg, 10.08.2010 - 312 O 25/10
Entgegen dem anders lautenden Vorbringen der Beklagten hat der BGH in seiner nachfolgenden Entscheidung "Happy Digits" (vgl. BGH NJW 2010, S. 864) vorstehende Rechtsprechung nicht aufgegeben - das Gericht hat die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der dort streitgegenständlichen Klausel lediglich offen gelassen, da dies im dortigen Fall nicht streitgegenständlich gewesen ist.