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   LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09   

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https://dejure.org/2010,3428
LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09 (https://dejure.org/2010,3428)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.01.2010 - 312 O 258/09 (https://dejure.org/2010,3428)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 312 O 258/09 (https://dejure.org/2010,3428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 8 Abs. 4 UWG; §§ 9 Abs. 1, 3, 5 BPrBindG

  • webshoprecht.de

    Zum fehlenden Rechtsmissbrauch bei koordiniertem Abmahnverhalten mehrerer Unternehmen und zur Buchpreisbindung bei Amazon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Buchhändlers gegen eine Online-Buchhandelsbetreiberin auf Unterlassung des Verkaufs preisgebundener Bücher zu geringeren Preisen; Kriterien für das Vorliegen eines Falls rechtsmissbräuchlicher Mehrfachverfolgung

  • info-it-recht.de

    Amazon handelt als Täterin selbst; auf Prüfpflichten in Bezug auf Störerhaftung kommt es nicht an (hier: Verstoß gegen Buchpreisbindungsgesetz)

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 3, 5, 9 Abs. 1, 3 BPrBindG; §§ 8 Abs. 4,12 Abs. 1 Satz 2 UWG
    Verschuldensunabhängige Unterlassungshaftung bei Verkauf von Büchern unterhalb der Buchpreisbindung

  • aufrecht.de

    Amazon und Buchpreisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3 S. 1, 5 Abs. 1 BuchPrG
    Jetzt ist auch Amazon der Buchpreisbindung unterworfen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    LG Hamburg verurteilt Amazon wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch bei Verfolgung verschiedener Wettbewerbsverstöße

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Parallele Abmahnungen durch mehrere Buchhändler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzungen der gesetzlichen Buchpreisbindung auf Amazon.de wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Amazon haftet für Verstöße gegen Buchpreisbindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Haftung von Amazon für Verstöße gegen die Buchpreisbindung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Amazon und Buchpreisbindung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Buchpreisbindung gilt auch für Online Händler Amazon

Besprechungen u.ä.

  • wbs-law.de PDF (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    §§ 3, 5, 9 Abs. 1, 3 BPrBindG; §§ 8 Abs. 4,12 Abs. 1 Satz 2 UWG
    Verschuldensunabhängige Unterlassungshaftung bei Verkauf von Büchern unterhalb der Buchpreisbindung

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 413
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.04.2009 - C-531/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    Der EuGH trete Behinderungen des freien Warenverkehrs durch Buchpreisbindung strikt entgegen (Urt. v. 30.04.09, C-531/07).

    Die von der Beklagten zur Argumentation herangezogene Entscheidung des EuGH (Urteil vom 30.4.2009 - Rechtssache C-531/07, GRUR-Int 2009, 858, 861), wonach eine nationale (österreichische) Regelung, die Importeuren deutschsprachiger Bücher untersage, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, weder durch Art. 30 EG oder Art. 151 EG noch durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden könne, lässt sich auch nicht auf das deutsche BPrBindG übertragen.

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    Im Übrigen gelten die Haftungsprivilegien des die Richtlinie 2000/31/EG umsetzenden TMG, wie der BGH in st. Rspr. vertritt, nicht für Unterlassungsansprüche (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 12.07.07, I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller , Urt. v. 29.06.2000, I ZR 29/98, Juris, Rz. 31 ff. - Filialleiterfehler ).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Begehungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform begründet, sondern auch für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller , Urt. v. 29.06.2000, I ZR 29/98, Juris, Rz. 31 ff. - Filialleiterfehler ).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    In der Rechtsprechung des BGH ist als rechtsmissbräuchlich angesehen worden, wenn eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes auf einem abgestimmten Vorgehen der Unterlassungsgläubiger beruht und wenn - ohne dass hierfür ein vernünftiger Grund ersichtlich wäre - die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat (BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung ).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Auszug aus LG Hamburg, 19.01.2010 - 312 O 258/09
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH GRUR 2006, 244 - MEGA SALE ).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 11 U 3/14

    Buchpreisbindung: Wettbewerbswidriges Verhalten durch Gewährung von

    Das Landgericht Hamburg hat ebenfalls eine den Gesetzeswortlaut wiedergebende Antragsfassung und entsprechende Tenorierung im Rahmen einer Sachverhaltskonstellation für hinreichend bestimmt angesehen, bei welcher der Umstand des Verkaufs von preisgebundenen Büchern unterhalb des gebundenen Buchpreises an Letztabnehmer zwischen den Parteien unstreitig war (LG Hamburg, Urteil vom 19.1.2010, Az: 312 O 258/09 zitiert nach juris).
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