Rechtsprechung
LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- kanzlei.biz
Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig
- kanzlei.biz
Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 7 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG; Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 UGP-RL
Unzumutbare Belästigung durch Werbeanruf bereits bei einmaligem Anruf - "Hartnäckiges Verhalten” gemäß UGP-RL ist nicht erforderlich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98
Telefon-Werbung
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47;… Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).Eine formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ist unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB bzw. § 9 AGBG a.F. darstellt (BGH MMR 1999, 477 ff. - Formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ).
Demgemäß ist eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam (so BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).
- BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97
Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47;… Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).Eine Einwilligungsklausel führt dann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen soll (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - Telefonwerbung VI ).
- BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47;… Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).Demgemäß ist eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam (so BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).
- OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07
Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600; OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört). - LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch …
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600;… OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört). - OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07
Verbraucherschutz: Wirksamkeit einer eine Telefonwerbung betreffenden …
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag nicht um einen zweiseitigen Austauschvertrag handelt, sondern um die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem der Preis letztlich nur aus dem Interesse an den persönlichen Daten der Teilnehmer und der Einverständniserklärung ausgelobt wird (vgl. auch OLG Hamm, MMR 2008, 684). - BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06
Millionen-Chance
Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
Die Richtlinie führt zu einer Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts in ihrem Anwendungsbereich mit der Folge, dass es dem nationalen Gesetzgeber verwehrt ist, strengere Bestimmungen aufrechtzuerhalten oder neu zu schaffen (vgl. BGH GRUR 2008, 807, 810 - Millionen-Chance).