Rechtsprechung
   LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27515
LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08 (https://dejure.org/2008,27515)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16.12.2008 - 312 O 436/08 (https://dejure.org/2008,27515)
LG Hamburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 312 O 436/08 (https://dejure.org/2008,27515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 2 Nr. 2, 7 Abs. 1, 3 UWG

  • kanzlei.biz

    Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

  • kanzlei.biz

    Formularmäßige Einwilligung zur Telefonwerbung ist unuzlässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 7 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG; Art. 8 iVm. Anhang I Nr. 26 UGP-RL
    Unzumutbare Belästigung durch Werbeanruf bereits bei einmaligem Anruf - "Hartnäckiges Verhalten” gemäß UGP-RL ist nicht erforderlich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).

    Eine formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ist unwirksam, weil sie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB bzw. § 9 AGBG a.F. darstellt (BGH MMR 1999, 477 ff. - Formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ).

    Demgemäß ist eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam (so BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).

    Eine Einwilligungsklausel führt dann zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen soll (vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - Telefonwerbung VI ).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Einwilligungserklärungen in AGB unterliegen der Kontrolle nach §§ 305 ff BGB, obwohl es sich bei der Einwilligung in die Telefonwerbung um eine vom Wortlaut des § 305 I nicht erfasste einseitige Erklärung handelt (BGHZ 141, 124 = WRP 99, 660, 661 - Einverständnis mit Telefonwerbung ; BGHZ 141, 137 = WRP 99, 847, 851 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ; bestätigt in BGH GRUR 00, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, WettbR, 26. Aufl., UWG § 7 Rn. 47; Ohly in: Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. § 7 Rn. 51).

    Demgemäß ist eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam (so BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).

  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600; OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört).
  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07

    Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600; OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört).
  • OLG Hamm, 15.11.2007 - 4 U 23/07

    Verbraucherschutz: Wirksamkeit einer eine Telefonwerbung betreffenden

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Vertrag nicht um einen zweiseitigen Austauschvertrag handelt, sondern um die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem der Preis letztlich nur aus dem Interesse an den persönlichen Daten der Teilnehmer und der Einverständniserklärung ausgelobt wird (vgl. auch OLG Hamm, MMR 2008, 684).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08
    Die Richtlinie führt zu einer Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts in ihrem Anwendungsbereich mit der Folge, dass es dem nationalen Gesetzgeber verwehrt ist, strengere Bestimmungen aufrechtzuerhalten oder neu zu schaffen (vgl. BGH GRUR 2008, 807, 810 - Millionen-Chance).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht