Rechtsprechung
LG Hamburg, 16.10.2013 - 315 O 324/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Netzbetreiber darf behaupten, dass Letztverbraucher sicherstellen müssen, elektronische Rechnungsformate verarbeiten zu können und hierbei die GPKE-Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) einhalten müssen / Kein Wettbewerbsverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verarbeitung elektronischer Rechnungsformate
Wird zitiert von ... (2)
- VG Köln, 12.02.2014 - 1 L 1311/13
Stromlieferungsverträge
Dies wird auch anhand der von der Antragstellerin selbst vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 28.08.2013 (315 O 263/13) und vom 16.10.2013 (315 O 324/13) erkennbar. - VG Köln, 04.12.2015 - 9 K 3302/14
Weit reichende Konsequenzen für Letztverbraucher als unmittelbare Netznutzer im …
Dies wird auch anhand der von der Klägerin selbst vorgelegten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 28. August 2013 (315 O 263/13) und vom 16. Oktober 2013 (315 O 324/13) erkennbar.