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   LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12   

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https://dejure.org/2013,28707
LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12 (https://dejure.org/2013,28707)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - 315 O 449/12 (https://dejure.org/2013,28707)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 315 O 449/12 (https://dejure.org/2013,28707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Gebrauchte Software

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 19 GWB, § 20 GWB, § 69c Nr 3 S 2 UrhG
    AGB eines Software-Herstellers: Wirksamkeit der Einschränkung von Software-Weiterveräußerungen; unlautere Behinderung durch Zukauf-Klausel

  • Telemedicus

    Zustimmungsklausel bei Software-Weiterverkauf unwirksam

  • Telemedicus

    Zustimmungsklausel bei Software-Weiterverkauf unwirksam

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf von (gebrauchter) Software ohne Zustimmung unzulässig ist, ist unwirksam

  • JurPC

    Unwirksamkeit von Klauseln, die eine Weiterveräußerung gebrauchter Software ausschließen

  • kanzlei.biz

    AGB-Klausel von SAP behindert unzulässig Verkäufer von Gebrauchtsoftware

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    LG Hamburg untersagt Zustimmungsvorbehalt zum Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gebrauchte Software: Einschränkung des Weiterverkaufs von Software durch AGB möglich

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Kein Weiterverkaufsverbot von SAP-Lizenzen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Weiterverkaufsverbot von SAP-Lizenzen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Softwarelizenzrecht: Zustimmungs- und Vermessungsklauseln für Weiterverkauf unzulässig

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Weiterveräußerungsverbot von Software in AGB

  • heise.de (Pressemeldung, 25.10.2013)

    Gebrauchte Softwarelizenzen: Gericht verbietet zwei SAP-Klauseln

  • heise.de (Pressebericht, 18.11.2013)

    Schriftliche Begründung zum Gebrauchtsoftware-Urteil gegen SAP

  • heise.de (Pressebericht, 18.11.2013)

    Gebrauchtsoftware-Urteil gegen SAP: Schriftliche Begründung liegt vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu gebrauchter Software - SAP darf Handel nicht verbieten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiges Weiterveräußerungsverbot gebrauchter Software

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lizenzbedingungen der SAP-Software teilweise rechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

  • cr-online.de (Kurzinformation)

    UsedSoft-Urteil und Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von gebrauchter Software: Zulässigkeit von Einschränkungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von gebrauchter Software

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von gebrauchter Software

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    SAP darf Handel mit gebrauchter Software nicht verbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von gebrauchter Software: Einschränkungen zulässig?

  • Telemedicus (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.08.2013)

    Weiterverkauf gebrauchter SAP-Softwarelizenzen

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.08.2013)

    LG Hamburg prüft den Verkauf gebrauchter SAP-Softwarelizenzen

Besprechungen u.ä. (3)

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Softwarelizenzen: Darf in AGB der Weiterverkauf von Software beschränkt werden?

  • blog-it-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbehindung durch unwirksame AGB-Klauseln von SAP bei Standardsoftware

  • klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmungserfordernis des Softwareherstellers zum Weiterverkauf seiner Software in AGB unwirksam

Sonstiges

  • goerg.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Entscheidung zum Handel mit gebrauchter Software rechtskräftig - Softwarehersteller SAP hat Berufung zurückgezogen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1072
  • GRUR-RR 2014, 221
  • MMR 2014, 102
  • K&R 2014, 60
  • ZUM 2014, 69
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Der EuGH hat dazu erst kürzlich entschieden, dass das Verbreitungsrecht eines Urheberrechtsinhabers an der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch das Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat (EuGH, GRUR 2012, 904 - UsedSoft/Oracle).

    Dementsprechend hat auch der EuGH entschieden, dass der Urheberrechtsinhaber dem Weiterverkauf der Kopie ungeachtet anderslautender vertraglicher Bestimmungen nicht mehr widersprechen kann, wenn Erschöpfung eingetreten ist (EuGH GRUR 2012, 904 Rz. 77 - UsedSoft/Oracle).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 20 U 116/98

    Verwechslungsfähigkeit zweier Marken auf dem Gebiet der Waren/Dienstleistungen

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Eine solche Zweckrichtung kann immer dann angenommen werden, wenn - wie hier - kein sachlicher Grund für die Maßnahme erkennbar ist (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 984, 985; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250).
  • OLG Hamburg, 30.04.2013 - 5 W 35/13

    Wettbewerbsverstoß: Unangemessene Benachteiligung durch lizenzvertragliche

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Soweit schuldrechtliche Weiterveräußerungsverbote in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, verstoßen sie in der Regel gegen § 307 BGB, weil sie mit dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG nicht zu vereinbaren sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2013, Az. 5 W 35/13 m.w.N.; Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Auflage, § 69c Rn. 30).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung jedenfalls dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (vgl. BGHZ 171, 73 - Außendienstmitarbeiter; BGH a.a.O. - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Eine unlautere Behinderung von Mitbewerbern nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG setzt eine Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten der Mitbewerber voraus, die zusätzlich zu der mit jedem Wettbewerb verbundenen Beeinträchtigung weitere Merkmale aufweist, damit von einer unzulässigen individuellen Behinderung gesprochen werden kann (BGH GRUR 2001, 1061 - Mitwohnzentrale.de ).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Denn der Verwender unwirksamer AGB verschafft sich gegenüber den rechtstreuen Mitbewerbern einen Vorteil (BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet ) und damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorsprung (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 11.156cff m.w.N.).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Wettbewerbswidrig ist die Beeinträchtigung im allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung jedenfalls dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (vgl. BGHZ 171, 73 - Außendienstmitarbeiter; BGH a.a.O. - Mitwohnzentrale; BGH GRUR 2004, 877 - Werbeblocker).
  • OLG München, 02.04.1998 - 6 U 4798/97

    Unlautere Ausnutzung einer bekannten Marke durch Eintragung eines Domain-Namens;

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Eine solche Zweckrichtung kann immer dann angenommen werden, wenn - wie hier - kein sachlicher Grund für die Maßnahme erkennbar ist (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 984, 985; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250).
  • OLG Dresden, 20.10.1998 - 14 U 3613/97

    Verfügungsgrund bei Marken- und Wettbewerbsverletzung

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 315 O 449/12
    Eine solche Zweckrichtung kann immer dann angenommen werden, wenn - wie hier - kein sachlicher Grund für die Maßnahme erkennbar ist (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 984, 985; OLG Dresden NJWE-WettbR 1999, 133, 136; OLG Düsseldorf GRUR 2001, 247, 250).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 20 U 154/14

    Formularmäßige Vereinbarung einer der Höhe nach auf Anfrage mitzuteilenden

    Die Antragsgegnerin hat sich darauf berufen, hinsichtlich der Klausel 2.4.2 sei ein Untersagungsurteil des Landgerichts H. vom 25.10.2013 (315 O 449/12, BeckRS 2013, 18592) im Verlaufe des Eilverfahrens durch Berufungsrücknahme rechtskräftig geworden; insoweit haben die Parteien das Verfahren für erledigt erklärt.

    Der Antrag wäre aus den vom LG H. (BeckRS 2013, 18592) genannten Gründen voraussichtlich auch erfolgreich gewesen.

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