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   LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04   

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https://dejure.org/2005,32400
LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04 (https://dejure.org/2005,32400)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 315 O 694/04 (https://dejure.org/2005,32400)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 315 O 694/04 (https://dejure.org/2005,32400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prägende Bedeutung eines das hinter einem Produkt stehende Unternehmen erkennbar für den Verkehr bezeichnenden Bestandteils eines Zeichens im Rahmen einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr; Vorliegen einer Verwechslungsgefahr bei Verwendung einer einen für jedermann ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 865, 866 [BGH 22.07.2004 - I ZR 204/01] - Mustang).

    Nicht ausreichend ist es, dass der übereinstimmende Bestandteil für den Gesamteindruck des Zeichens lediglich mitbestimmend ist (BGH a.a.O. - City Plus; GRUR 2004, 865, 866 [BGH 22.07.2004 - I ZR 204/01] - Mustang).

    Vielmehr kommt es auf die Beurteilung des Einzelfalles an, ob die Herstellerangabe in den Hintergrund tritt oder nicht (st. Rspr. BGH, Urteil vom 22. Juli 2004, Az.: I ZR 204/01 , "Mustang", zitiert nach [...], Abs. 38, m.w.N.).

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Eine erhöhte Kennzeichnungskraft ist nur für den Produktbereich zu berücksichtigen, für den sie vorliegt, sowie allenfalls eng benachbarte Gebiete (BGH GRUR 1992, 130, 131 - Bally/Ball).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass einem einzelnen Zeichenbestandteil unter bestimmten Umständen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen sein kann und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen in dem jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen ist (BGH WRP 2003, 1228 - City Plus).
  • LG Hamburg, 19.10.2004 - 312 O 614/04

    Streit um Hamburger Metrobusse

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Die Kammer verweist insoweit auf die überzeugenden Entscheidungsgründe des Urteils der Zivilkammer 12 des Landgerichts Hamburg vom 19. Oktober 2004 (Az. 312 O 614/04) in der Konfliktsituation "Metrobus", "HW Metrobus" und "HW MetroBus" und macht sich diese zu Eigen.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH WRP 2004, 355 - MIDAS/ medAS).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91

    Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt

    Auszug aus LG Hamburg, 27.01.2005 - 315 O 694/04
    Denn bei einer durch Übereinstimmung der Klang- und/oder Bildwirkung gegebenen Ähnlichkeit zweier einander gegenüberstehender Kennzeichnungen ist die Annahme einer kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr dann nicht gerechtfertigt, wenn die verbliebenen Unterschiede der Bezeichnungen vom Verkehr rasch erfasst werden und es deshalb nicht zu Verwechslungen kommt, weil eine der Bezeichnungen einen für jedermann verständlichen Sinngehalt aufweist ( BGH, Urteil vom 10. Dezember 1992, Az. I ZR 19/91 , "apetito/apitta", zitiert nach [...], Abs. 26 m.w.N,).
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