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   LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11   

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LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11 (https://dejure.org/2011,29349)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2011 - 315 O 7/11 (https://dejure.org/2011,29349)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2011 - 315 O 7/11 (https://dejure.org/2011,29349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • aufrecht.de

    AdWord Anzeige kann im Einzelfall fremde Marke verletzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Der EuGH nimmt in der Entscheidung "Bananabay" (EuGH GRUR 2010, 641, 642 - Bananabay) letztlich nur Bezug auf seine frühere "Google France"-Entscheidung, wiederholt insbesondere die dort zu Rdrn.

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen (EuGH, GRUR 2010, 445 Rdnrn. 83f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 641 Rdnrn. 26f. - Eis.de; GRUR 2010, 445 Rdnrn. 89f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rdnr. 88 = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 25 - Eis.de).".

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bereits in seiner Entscheidung "Google France" (EuGH GRUR 2010, 445 - Google France) mit der Frage befasst, in welcher Weise die Verwendung eines Begriffs als Schlüsselwort im Rahmen einer AdWords-Anzeige rechtlich zulässig sein kann, obwohl dieses Zeichen für einen Dritten als Marke geschützt ist und dieser der Verwendung nicht zugestimmt hat.

    Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt, wenn aus der Anzeige für einen normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die dort beworbenen Waren oder Dienstleistungen vom Inhaber der Marke oder von einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder aber von einem Dritten stammen (EuGH, GRUR 2010, 445 Rdnrn. 83f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 24 - Eis.de).

    Dasselbe gilt, wenn die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung aber so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks und der dazu gehörigen Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder doch mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 641 Rdnrn. 26f. - Eis.de; GRUR 2010, 445 Rdnrn. 89f. = NJW 2010, 2029 - Google France und Google).

    Ob nach diesen Grundsätzen eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vorliegt oder vorliegen kann, ist Sache der Würdigung durch das nationale Gericht (EuGH, GRUR 2010, 445 Rdnr. 88 = NJW 2010, 2029 - Google France und Google; GRUR 2010, 641 Rdnr. 25 - Eis.de).".

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Der Bundesgerichtshof hat stets ausdrücklich betont, dass seine Rechtsprechung insoweit vollständig im Einklang mit den bereits zitierten Grundsätzen des EuGH steht (BGH GRUR 2011, 828 Rdnr. 24 - Bananabay II):.

    (3) Vor diesem Hintergrund bedarf es jedenfalls aus Anlass des vorliegenden Rechtsfalls keiner weiteren Erörterung der von den Parteien zitierten BGH-Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidungen "Bananabay I" (BGH GRUR 2009, 498 - Bananabay I), "Beta Layout" (BGH GRUR 2009, 500 - Beta Layout), "Impuls" (BGH GRUR-RR 2011, 343 ff - Impuls), "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) oder "MOST-Pralinen" (BGH GRUR 2013, 290 ff - MOST-Pralinen).

    Die Klägerin hat sogar gemeint, nach Auffassung der Beklagten sei die erklärte auflösende Bedingung nunmehr durch die BGH-Rechtsprechung "Bananabay II" (BGH GRUR 2011, 828 - Bananabay II) eingetreten.

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Allerdings hatte der Bundesgerichtshof seine bisherige, insbesondere auf den Entscheidungen "Verona-Gerät" (BGH GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät) und "Sporthosen" (BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen) beruhende Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung mit der Entscheidung "Geschäftsführerhaftung" (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung) erst kürzlich für den Bereich des Lauterkeitsrechts ausdrücklich aufgegeben und die zu beachtenden Grundsätze erheblich konkretisiert bzw. eingeschränkt.

    "Es besteht jedoch in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darin, daß auch der gesetzliche Vertreter einer GmbH einer solchen Haftung ausgesetzt ist, wenn er als Störer für die Rechtsverletzung ursächlich ist (vgl. RG in GRUR 1929, 354, 356 - Kruschensalz; GRUR 1935, 99, 101 - Viskoselösung; GRUR 1936, 1084, 1088 - Standard-Lampen; BGH in GRUR 1957, 342, 347 Underberg; GRUR 1959, 428, 429 Michaelismesse; GRUR 1964, 88, 89 Verona-Gerät; NJW 1975, 1969, 1970 - Flammkaschierverfahren; GRUR 1980, 242, 244 Denkzettel-Aktion; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl. UWG Einl. Rdn. 284, 285; Schönherr, ÖBl.

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Allerdings hatte der Bundesgerichtshof seine bisherige, insbesondere auf den Entscheidungen "Verona-Gerät" (BGH GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät) und "Sporthosen" (BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen) beruhende Rechtsprechung zur Geschäftsführerhaftung mit der Entscheidung "Geschäftsführerhaftung" (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung) erst kürzlich für den Bereich des Lauterkeitsrechts ausdrücklich aufgegeben und die zu beachtenden Grundsätze erheblich konkretisiert bzw. eingeschränkt.

    Für eine mögliche Kennzeichenverletzung haftet neben der Beklagten zu 1. auch der Beklagte zu 2. als deren Geschäftsführer dann, wenn er Kenntnis von den Kennzeichenverletzungen hatte und sie nicht verhindert hat (BGH GRUR 2012, 1145, 1148 - Pelikan; BGH GRUR 1986, 248, 250 f - Sporthosen; BGH GRUR 2009, 845 Rdn. 47- Internet-Videorecorder; BGH GRUR 2011, 1043 Rdn. 70 - TÜV II).

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    "Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von denjenigen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. u.a. EuGH, Slg. 1998, I-5507 = EuZW 1998, 702 = NJW 1999, 933 Rdnr. 28-Canon; Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Rdnr. 23 - Medion).

    Unter diesen Umständen kann die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens durch den Dritten als Schlüsselwort, das das Erscheinen der Anzeige auslöst, den Eindruck entstehen lassen, dass im geschäftlichen Verkehr eine konkrete Verbindung zwischen den betroffenen Waren oder Dienstleistungen und dem Markeninhaber besteht (vgl. entspr. Urt. "Arsenal FC", Rdnr. 56, und EuGH, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 = NJW 2005, 2137 Rdnr. 60 -Anheuser-Busch/Budvar).

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Sie stellen sich als Garantenpflicht aus vorangegangenem gefahrbegründenden Verhalten dar (vgl. BGH, GRUR 2001, 82 [83] - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2008, 186 Rdn. 21 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Soweit in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, der Geschäftsführer sei bereits dann selbst verantwortlich, wenn er die Möglichkeit gehabt habe, die Rechtsverletzung zu unterbinden (vgl. BGH GRUR 2009, 685, 688 - ahd), setzt dies ebenfalls zumindest Kenntnis des Geschäftsführers von der konkreten Maßnahme voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft) Die abstrakte, in einem Unternehmen stets bestehende Eingriffsmöglichkeit des Geschäftsführers ohne Kenntnis des Einzelfalls kann insoweit nicht ausreichen.
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    Soweit in der Rechtsprechung darauf abgestellt wird, der Geschäftsführer sei bereits dann selbst verantwortlich, wenn er die Möglichkeit gehabt habe, die Rechtsverletzung zu unterbinden (vgl. BGH GRUR 2009, 685, 688 - ahd), setzt dies ebenfalls zumindest Kenntnis des Geschäftsführers von der konkreten Maßnahme voraus (vgl. BGH GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft) Die abstrakte, in einem Unternehmen stets bestehende Eingriffsmöglichkeit des Geschäftsführers ohne Kenntnis des Einzelfalls kann insoweit nicht ausreichen.
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55

    Underborg; Underberg

    Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2011 - 315 O 7/11
    "Es besteht jedoch in Rechtsprechung und Literatur weitgehend Einigkeit darin, daß auch der gesetzliche Vertreter einer GmbH einer solchen Haftung ausgesetzt ist, wenn er als Störer für die Rechtsverletzung ursächlich ist (vgl. RG in GRUR 1929, 354, 356 - Kruschensalz; GRUR 1935, 99, 101 - Viskoselösung; GRUR 1936, 1084, 1088 - Standard-Lampen; BGH in GRUR 1957, 342, 347 Underberg; GRUR 1959, 428, 429 Michaelismesse; GRUR 1964, 88, 89 Verona-Gerät; NJW 1975, 1969, 1970 - Flammkaschierverfahren; GRUR 1980, 242, 244 Denkzettel-Aktion; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl. UWG Einl. Rdn. 284, 285; Schönherr, ÖBl.
  • BGH, 13.11.1979 - KZR 1/79

    Denkzettel-Aktion

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

  • BGH, 05.06.1975 - X ZR 37/72

    Inanspruchnahme eines Konkursverwalters auf Schadensersatz wegen Verletzung eines

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06

    Zulässigkeit der Internet-Videorecorder

  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 28/56

    Michaelismesse

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11

    partnership - Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Verwendung einer

    das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 15 - vom 08.11.2011 (Az.: 315 O 7/11) abzuändern und die Klage abzuweisen.
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