Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.07.2010 - 315 O 70/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7699
LG Hamburg, 15.07.2010 - 315 O 70/10 (https://dejure.org/2010,7699)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 315 O 70/10 (https://dejure.org/2010,7699)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 315 O 70/10 (https://dejure.org/2010,7699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    Art. 9 GMV; § 14 Abs. 2 MarkenG
    "Dildoparty” ist reine Ankündigung und kann nicht gegen gleichlautende Marke verstoßen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Dildoparty" verletzt nicht Markenrechte von "Dildoparty"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkaufsveranstaltung mit Bezeichnung "Dildoparty" keine Markenverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Bezeichnung Dildoparty

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ebay-Händler erhält Abmahnung wegen Verwendung einer geschützen Marke

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 437 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 271 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 27.09.2018 - 6 U 1304/18

    Verletzung der Marke "Ballermann" durch die Bezeichnungen "BALLERMANN PARTY" und

    Auf das Vorbringen der Beklagten, dass der streitgegenständliche Sachverhalt mit dem unter dem Az.: 314/70/10 (richtig: 315 O 70/10) geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg verglichen werden könne, bei dem das Landgericht Hamburg den Begriff "Dildoparty" als rein beschreibende Angabe angesehen habe, gehe das Landgericht nicht mehr ein.

    Der gegenständliche Sachverhalt könne auch keineswegs mit dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, Az.: 314/70/10 (richtig: 315 O 70/10) - "Dildopartys" - verglichen werden, da anders als die Marken "Ballermann" der Begriff "Dildo" eine Gattungsbezeichnung für ein Sexspielzeug und damit natü rlich beschreibend für die Produkte sei, die auf den "Dildopartys" vertrieben worden seien.

  • LG Hamburg, 27.09.2011 - 416 HKO 69/11

    Markenschutz: Voraussetzungen einer Benutzungsmarke; Werktitelschutz für eine

    Dort wurde nur eine markenmäßige Verwendung der Domain bei Weiterleitung auf eine andere Homepage angenommen, über den möglichen Werktitelschutz aber keine Aussage getroffen (so auch schon LG Hamburg, zit nach juris, Urt. v. 15.07.2010, 315 O 70/10 Rn. 39 - Dildoparty).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht