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LG Hamburg, 31.01.2008 - 315 O 767/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Folgeabmahnung durch einen Wettbewerbsverein sind nicht erstattungsfähig
- openjur.de
§§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 2, 12 Abs. 1 Satz 2, 3 UWG; § 6 NaehrwKennzVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.01.2008 - 315 O 767/07
- OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht …
Auszug aus LG Hamburg, 31.01.2008 - 315 O 767/07
Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des BGH "Fotowettbewerb" (GRUR 1970, 189) ist überholt.
- OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 35/08
Wettbewerbsverstoß: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer anwaltlichen Abmahnung …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Az. 315 O 767/07, wird zurückgewiesen.die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.1.2008, Aktenzeichen 315 O 767/07, zu verurteilen, an ihn - den Kläger - weitere EUR 899, 40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.